Vorlage - RAT/3353/2016  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit Unterpohlhausen
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
25.04.2016 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag CDU_Verkehrssicherheit_Unterpohlhausen_151121  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.          


Sachverhalt:

 

Zum Thema Verkehrssicherheit in Unterpohlhausen hat die CDU Fraktion am 21.11.2015 einen Antrag gestellt.

Dieser Antrag wurde am 29.02.2016 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eingebracht (siehe Anlage 1 „Die CDU Fraktion beauftragt die Verwaltung, die Fußwegsituation im Bereich der K 8 Unterpohlhausen zu prüfen“).

 

 

Grunddaten:

 

Die Pohlhauser Straße als Kreisstraße K8 führt als Hauptverkehrsstraße durch Pohlhausen und verbindet die Landstraßen L 408 und L 157.

Zuständiger Straßenbaulastträger ist der Rheinisch-Bergische Kreis.

Der betroffene Streckenabschnitt befindet sich im Bereich Unterpohlhausen. Dieser Bereich ist als Ortsdurchfahrt (Ortseingangsschild) beschildert, das bedeutet, dass hier eine Streckengeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben ist.

Zwischen der Straße „Am Ecker“ und der Andreasstraße befindet sich eine Mittelinsel als Überquerungshilfe.

In der Straße „Am Ecker“ befindet sich ein städtischer Kindergarten.

Im Bereich der Andreasstraße befindet sich die Endhaltestelle der Linie 266.

Im bestehenden Bereich sind keine Unfälle zu verzeichnen.

 

 

Erstes Ergebnis:

 

Zur Vorbereitung und Aufarbeitung der Thematik für die Verkehrsbesprechung wurde eine Verkehrsmessung mit einem verdeckten Geschwindigkeitsmessgerät durchgeführt.

Die Messung erfolgte über mehrere Tage Mitte März 2016.

Es wurde hier ein DTV (durchschnittlicher Tageswert von Fahrzeugen in beiden Richtungen) von 2857 gemessen.

Die Messergebnisse zeigen, dass ein V85 (der Wert, der von 85 % der Fahrzeuge eingehalten wird) von 56 km/h vorliegt. Der Wert V85 beinhaltet den maßgebenden Wert für eine Verkehrsüberprüfung.

Aus Sicht der Verkehrsabteilung ist ein V85 von 56 km/h im normalen Rahmen und daher als unauffällig zu betrachten. Es werden folglich keine Maßnahmen zur Verkehrsbeeinflussung durch die Stadt Wermelskirchen vorgeschlagen.

 

 

Hinweis auf die geplante Änderung des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

 

Der derzeitige Vorschlag des Bundesministeriums zur Änderung des Rechtsstands für eine generelle Einrichtung von Tempo 30 Zonen als Streckengeschwindigkeit in der Nähe von Kitas, Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen muss in die Straßen-verkehrsordnung der Länder einfließen.

Es ist nach wie vor nicht klar, ob diese Regelung dann die Einzelfallprüfung vorsieht oder für den generellen Fall gelten soll.

Erst wenn hier eine Regelung geschaffen wurde, kann die Stadtverwaltung auf obigem Straßenabschnitt gegebenenfalls neue Ansätze formulieren.

 

Die Stadtverwaltung wird diese Thematik in der nächsten Verkehrsbesprechung Anfang Mai 2016 erneut behandeln.

Die Verwaltung wird nach Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen zeitnah über die geänderte Lage informieren.

     


Anlage/n:

 

Anlage 1: Antrag der CDU Fraktion vom 21.11.2015          

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU_Verkehrssicherheit_Unterpohlhausen_151121 (86 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: