Vorlage - RAT/3355/2016  

 
 
Betreff: E-Bike-Ladestationen
Prüfauftrag
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
25.04.2016 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

                   


 

 

Sachverhalt:

 

 

Antrag

 

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen haben den vorliegenden Antrag

 E-Bike-Ladestationen“ vom 08.09.2015 als Prüfauftrag bei der Stadtverwaltung eingereicht.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 30.11.2015 eingebracht.

 

 

Gegenwärtiger Zustand

 

In Höhe des Hauses Telegrafenstraße 60 (neben der BEW Niederlassung) befindet sich seit 3 Jahren eine öffentliche Ladestation für PKW. Nach Angaben der BEW wird die Station, bedingt durch die ungünstige, nicht zentrale Lage, kaum genutzt.

 

Die Ladezeit für herkömmliche Akkus, die in E-Bikes verbaut werden, ist sehr unterschiedlich. Die derzeit auf dem Markt befindlichen E-Bikes benötigen eine Ladezeit von 3-6 Stunden. Eine Teilaufladung würde demnach mindestens 30 min dauern. Daher empfiehlt es sich, Standorte für solche Anlagen an Quell- und Zielorten auszuwählen, die eine entsprechende Verweildauer während der Ladezeit bieten.

 

 

Planung

 

Aus den genannten Gründen hat die Verwaltung in Abstimmung mit der BEW die alte Ladestation am neuen Busbahnhof errichtet. Der Busbahnhof kann somit zukünftig als Verknüpfungspunkt zwischen ÖPNV und Radmobilität dienen.

 

Darüber hinaus plant die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der BEW einen zusätzlichen Standort. Eine weitere Ladestation soll auf dem Gehweg der Telegrafenstraße im Bereich Rathaus, Haltestelle und Commerzbank errichtet werden.

Diese Lage bietet die direkte Nähe zu hier ansässigen gastronomischen Betrieben.

Die Kosten für diese Ladestation werden größtenteils von der BEW getragen. Einen Anteil von rd. 1.000 € trägt die Stadt Wermelskirchen.

Diese Mittel nnen im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aus dem maßgebenden Produkt 12.001.001 bereitgestellt werden.

 

Die Errichtung ist für Sommer 2016 geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

        


Anlage/n:

                   


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.000

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: