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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und
Verkehr nimmt die Erläuterungen zustimmend Kenntnis. Sachverhalt: Die WNK -
Fraktion hat mit Schreiben vom 09.11.2003 zwei Themen zur Beratung eingebracht. (1)
Verkehrslenkung in Wermelskirchen nach Fertigstellung des 3.Bauabschnittes der
B51n (2) Verkehrslenkung im Bereich de Viktoriastr./Burger Str. nach Bau der
Erschließung OBI/EKZ Zu den
genannten Themen ergeben sich folgende Sachverhalte. Zu 1. Nach Aussage des Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Gummersbach, soll der 3. Bauabschnitt der B51n im Sommer 2004 fertig gestellt sein. In diesem Zusammenhang hat die Stadtverwaltung Wermelskirchen im Herbst 2003 bereits erste Gespräche mit den zuständigen Stellen ( Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßen NRW) geführt, um eine eventuelle Verkehrsführung und Nutzung des 3. Bauabschnittes zu ermöglichen. Ziel dieser Abstimmung ist, die Verkehre der B 51, die sich z.Zt. noch im innerstädtischen Bereich (Telegrafenstr., Kölner Str.) befinden, auf den 3. Bauabschnitt zu verlagern. Dieses könnte über die Straßen Bahnhofstr., Remscheider Str. und neuer Durchstich L 409n erfolgen, um dann den Verkehr auf den 3. Bauabschnitt lenken zu können. (Siehe hierzu Lageplan 1.) Zu 2. Der Kreuzungspunkt Burger Str./L157 mit der Viktoriastr. ist seit Jahren ein Unfall-häufungspunkt der im Zusammenhang mit der Erstellung der B 51n und dem neuen Kreuzungspunkt Burger Str. verändert werden soll. Hieraus ergibt sich jetzt, dass ausschließlich die Verkehre von der L 157 in die Viktoriastr. zugelassen werden. Das bedeutet insbesondere, dass der Rechtsabbieger, von Burg kommend, sowie der Links-abbieger, von der Innenstadt kommend in die Vktoriastr. möglich sind. Auf Grund der schwierigen Sichtverhältnisse ist dieser Kreuzungspunkt seit Jahren als Unfallhäufungspunktes bei der Polizei bekannt. Ein Ausfahren von der Viktoriastr. in die Burger Str./ L151 soll demnächst auf Vorschlag der Polizei nicht mehr möglich sein, oder der Einmündungsbereich muß mit einer Lichtzeichen-anlage geregelt werden. Einer Lösung mittels einer Lichtzeichenanlage kann jedoch aus Gründen der Leistungsfähigkeit (Rückstau auf B51n) nicht zugestimmt werden. Die Verkehre des ÖPNV werden unter Abstimmung der ÖPNV Betriebe neu geregelt. Die Zufahrt zum Globus-Einkaufsmarkt wird ausschließlich über den neuen Kreisverkehr B-Plan OBI erfolgen. Weitere Informationen hierzu erfolgen in der Sitzung.
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