Vorlage - RAT/0014/2004  

 
 
Betreff: B51n, 3.BA / Verkehrsführung Viktoriastr
Antrag der WNK vom 9.11.03
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
09.02.2004 
44. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Erläuterungen zustimmend Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die WNK - Fraktion hat mit Schreiben vom 09.11.2003 zwei Themen zur Beratung  eingebracht.

(1) Verkehrslenkung in Wermelskirchen nach Fertigstellung des 3.Bauabschnittes der B51n (2) Verkehrslenkung im Bereich de Viktoriastr./Burger Str. nach Bau der Erschließung OBI/EKZ

 

Zu den genannten Themen ergeben sich folgende Sachverhalte.

 

Zu 1.    Nach Aussage des Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Gummersbach, soll der 3. Bauabschnitt der B51n  im Sommer 2004 fertig gestellt sein. In diesem Zusammenhang hat die Stadtverwaltung Wermelskirchen im Herbst 2003 bereits erste Gespräche mit den zuständigen Stellen ( Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßen NRW) geführt, um eine eventuelle Verkehrsführung und Nutzung des 3. Bauabschnittes zu ermöglichen. Ziel dieser Abstimmung ist, die Verkehre der B 51, die sich z.Zt. noch im innerstädtischen Bereich (Telegrafenstr., Kölner Str.) befinden, auf den 3. Bauabschnitt zu verlagern. Dieses könnte über die Straßen Bahnhofstr., Remscheider Str. und neuer Durchstich L 409n erfolgen, um dann den Verkehr auf den 3. Bauabschnitt lenken zu können. (Siehe hierzu Lageplan 1.)

 

Zu 2.    Der Kreuzungspunkt Burger Str./L157 mit der Viktoriastr. ist seit Jahren ein Unfall-häufungspunkt der im Zusammenhang mit der Erstellung der B 51n und dem neuen Kreuzungspunkt Burger Str. verändert werden soll. Hieraus ergibt sich jetzt, dass ausschließlich die Verkehre von der L 157 in die Viktoriastr. zugelassen werden. Das bedeutet insbesondere, dass der Rechtsabbieger, von Burg kommend, sowie der Links-abbieger, von der Innenstadt kommend in die Vktoriastr. möglich sind.

Auf Grund der schwierigen Sichtverhältnisse ist dieser Kreuzungspunkt seit Jahren als Unfallhäufungspunktes bei der Polizei bekannt.

Ein Ausfahren von der Viktoriastr. in die Burger Str./ L151 soll demnächst auf Vorschlag der Polizei nicht mehr möglich sein, oder der Einmündungsbereich muß mit einer Lichtzeichen-anlage geregelt werden. Einer Lösung mittels einer Lichtzeichenanlage kann jedoch aus Gründen der Leistungsfähigkeit (Rückstau auf B51n) nicht zugestimmt werden.

Die Verkehre des ÖPNV werden unter Abstimmung der ÖPNV Betriebe neu geregelt.

Die Zufahrt zum Globus-Einkaufsmarkt wird ausschließlich über den neuen Kreisverkehr

B-Plan OBI erfolgen.

 

 

Weitere Informationen hierzu erfolgen in der Sitzung. 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift