Vorlage - RAT/3372/2016  

 
 
Betreff: Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH
1. Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft).
2. Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft "MVZ Wermelskirchen GmbH" als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.03.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.03.2016 
11. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
MVZ_Vertragsentwurf_160229  

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Rat der Stadt stimmt der Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 3 um den Satz „Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zur Gründung und zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu gründen“, zu.

2.               Der Rat der Stadt stimmt der Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft „Medizinisches Versorgungszentrum Wermelskirchen GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht, zu.

Die Gründung der MVZ-Trägergesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertragsentwurfes in der dieser Beschlussvorlage beigefügter Fassung.

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde Änderungen an dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, können diese vorgenommen werden, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen ist am Stammkapital der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH mit 66,67 % beteiligt. Mitgesellschafter ist der Rheinisch-Bergische Kreis mit einem Anteil von 33,33 %.

 

Die Krankenhaus Wermelskirchen GmbH betreibt u.a. eine chirurgische Abteilung mit den Bereichen der Allgemein-/ und Viszeralchirurgie sowie der Unfallchirurgie / Orthopädie.

 

Die Abteilung der Allgemein-/ und Viszeralchirurgie weist in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 sinkende Leistungszahlen auf, während durch eine Neuausrichtung der Abteilung der Unfallchirurgie / Orthopädie nach einem Chefarztwechsel in 2013 das Leistungsniveau gehalten bzw. die Leistungszahlen im Geschäftsjahr 2015 leicht gesteigert werden konnten.

 

In beiden Abteilungen hat eine durchgeführte Marktanalyse ergeben, dass jeweils weiteres Potenzial zur Leistungssteigerung vorhanden ist.

 

Derzeit verhindert die eingeschränkte KV Zulassung die Abrechnung von ambulant in den Sprechstunden erbrachten Leistungen (Serviceleistungen). Es fehlt folglich das ambulante Zuweiserportal, um stationäre Leistungen zu halten und weiter auszubauen. Dies könnte durch den Erwerb eines Kassenarztsitzes sichergestellt werden.

 

Aufgrund einer Ankündigung eines Praxisbetreibers, seine chirurgische Praxis in Wermelskirchen in absehbarer Zeit abzugeben, wurden daher von Seiten der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH bereits Ende 2015 entsprechende Verhandlungen mit dem Verkäufer zur Praxisübernahme aufgenommen. Nach Lieferung der relevanten betriebswirtschaftlichen Daten erfolgte eine Praxisbewertung durch eine darauf spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Die Auswirkungen der Praxisübernahme auf den Krankenhausbetrieb stellen sich in den folgenden Jahren positiv dar. Dies hat die Geschäftsführung der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH gegenüber Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat dargestellt.

 

Die Krankenhaus Wermelskirchen GmbH prognostiziert durch den Erwerb des Kassenarztsitzes insgesamt eine Ergebnisverbesserung durch Steigerung der Fallzahlen im stationären Bereich.

 

Die Gremien der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat, haben daher in ihren Sitzungen am 18.01.2016 unter Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt und den Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises einstimmig beschlossen, einen Kassenarztsitz (chirurgische Praxis) zu erwerben. Hierdurch sollen vermehrt neue Patienten in einem stärker werdenden Wettbewerb gewonnen werden. Dies gilt insbesondere für planbar am Patienten zu erbringende Leistungen.

 

Zwingende Voraussetzung für den Kauf des Kassenarztsitzes ist jedoch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), welches dann den Kassenarztsitz führt und an den Standort des Krankenhauses Wermelskirchen angegliedert wird. Das MVZ wird eine 100%ige Tochter der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH. Geschäftsführer des MVZ wird Herr Christian Madsen, der auch Geschäftsführer der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH ist.


Des Weiteren ist zur Gründung des MVZ die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) erforderlich. Dieser wird unter Absatz 3 um den Satz 3 wie folgt ergänzt:

 

„Die Gesellschaft ist berechtigt Tochtergesellschaften zur Gründung und zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu gründen“.

 

 


Anlage/n:

 

Entwurf Gesellschaftsvertrag MVZ Wermelskirchen GmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MVZ_Vertragsentwurf_160229 (176 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: