Der Jugendhilfeausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt: Spätestens mit der Veröffentlichung
der Pisa-Studie ist die Bildung von Kindern wieder in die öffentliche
Diskussion gerückt. Mit einigen Maßnahmen aus dem
Schulrechtsänderungsgesetz, der Bildungsvereinbarung NRW und den Handreichungen
zum Schulfähigkeitsprofil wurden Vereinbarungen eingeführt, die von einem
umfassenden Bildungsbegriff ausgehen und die Zusammenarbeit zwischen
Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen grundsätzlich verändern werden. Für die weitere Verzahnung der
Jugendhilfe und Primarschule liegen hierin Chancen, zusammen mit den Eltern ein
auf das einzelne Kind passendes Förderungskonzept auf der Grundlage
einheitlicher Bildungsziele zu erarbeiten und durchzuführen. Die Verwaltung erklärt in einer
Präsentation die wichtigsten Punkte der Bildungsvereinbarung des
Schulfähigkeitsprofiles und der Veränderung im Schulrechtsänderungsgesetz.
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