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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus resultierenden Abführungspflichten von Herrn Bürgermeister a.D. Eric Weik für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Sachverhalt: Herr Bürgermeister a.D. Eric Weik hat dem Haupt- und Personalamt seine Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen aus seiner aktiven Amtszeit vom 01.01. – 20.10.2015 mitgeteilt. Das Haupt- und Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen und die Festsetzung der daraus ggf. resultierenden Abführungspflichten vorgenommen.
Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2015 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Für das Jahr 2015 ist vom Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen nach Überprüfung ein Betrag in Höhe insgesamt 7.100,00 € aus den Nebentätigkeiten an die Stadt Wermelskirchen abzuführen. Weiterhin liegt z.T. eine Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material der Stadt Wermelskirchen vor.
a) Inanspruchnahme von Personal Es wird an Personal das Vorzimmer des Bürgermeisters in einem Umfang von insgesamt ca. 10 Minuten Arbeitszeit pro Jahr in Anspruch genommen. Laut KGST ist bei einer Vergütung der Assistenz des Bürgermeisters nach Entgeltgruppe 09 TVöD ein Wert, in dem die Arbeitsgeberkosten bereits enthalten sind, von 37,30 € pro Stunde anzusetzen. Für die Inanspruchnahme von Personal der Stadt Wermelskirchen wird daher für das Jahr 2015 ein an die Stadt Wermelskirchen zu erstattender, Betrag in Höhe von 6,22€ festgesetzt. Aufgrund der Geringfügigkeit dieses Betrages wird im Rahmen eines wirtschaftlichen Verwaltungshandelns auf eine Beitreibung verzichtet.
b) Inanspruchnahme des Dienst-PKW Nach Angaben von Herrn Bürgermeister a.D. Eric Weik erfolgten im Jahr 2015 keine Fahrten im Rahmen der Nebentätigkeiten. Daher sind auch keine Kosten entstanden.
c) Inanspruchnahme sonstiger Einrichtungen und/ oder Materialien Sonstige Einrichtungen und/ oder Materialien des Dienstherrn wurden nach Angaben von Herrn Bürgermeister a.D. Eric Weik nicht in Anspruch genommen.
Es ergibt sich somit eine an die Stadt Wermelskirchen zu leistende Zahlung für das Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 7.100,00 €. Dieser Betrag wurde bereits direkt von der BEW an die Stadt Wermelskirchen überwiesen. Anlage/n: Mitgliedschaften und Vergütungen 2015
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