Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Trägerschaft für die Offene Ganztagschule der Schwanenschule ab dem Schuljahr 2016/2017 zustimmend zur Kenntnis.Sachverhalt:
Die Offene Ganztagschule (OGS) in der Schwanenschule wird seit dem Schuljahr 2005/2006 in Trägerschaft der Stadt Wermelskirchen geführt. Diese Trägerschaft hat sich seinerzeit ergeben, da die OGS Schwanenschule in Kooperation mit den Hortgruppen der Städtischen Kindertagesstätte Jahnstraße geführt worden ist, diese Hortgruppen aber nach Vorgabe des Landes aufgelöst werden mussten. Das ursprünglich zugrunde gelegte OGS-Konzept stellte die Betreuung von maximal 100 Schülerinnen und Schüler sicher.
Um auf die Bedarfssituation der betroffenen Eltern eingehen zu können, mussten diese maximal zur Verfügung gestellten 100 OGS-Betreuungsplätze allerdings mit den Jahren erhöht werden und hatten im Schuljahr 2014/2015 einen Stand von rd. 150 Plätzen erreicht. Für das Schuljahr 2015/2016 war eine nochmalige Platzerhöhung auf dann rd. 200 OGS-Plätze absehbar.
Die Bereitstellung von 150 Plätzen auf der Grundlage des ursprünglichen Betreuungskonzeptes hat seinerzeit bereits zu Schwierigkeiten geführt und bestätigt, dass eine weitere Erhöhung der Platzzahlen nur mit wesentlichen Konzeptveränderungen umsetzbar ist. Darüber hinaus galt es, eine bedarfsgerechte Lösung zu entwickeln, die nicht zu einem OGS-Aufnahmestopp ab dem Schuljahr 2015/2016 führt.
Vor diesem Hintergrund haben im ersten Kalenderhalbjahr 2015 die Verwaltung, die OGS-Leitung sowie die Schulleitung vereinbart, eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese externe Beratung ist über die Geschäftsstelle des Bildungsnetzwerkes beim Rheinisch-Bergischen Kreis vom Institut für Soziale Arbeit (ISA) in Münster vermittelt und von der Service Agentur „Ganztägig Lernen“ NRW durchgeführt worden.
Im Ergebnis hat die Service Agentur „Ganztägig Lernen“ NRW dann bestätigt, dass das OGS-Konzept der Schwanenschule nicht mehr zeitgemäß und in keiner Weise mehr vertretbar ist. Das ursprüngliche OGS Konzept eignete sich bereits damals nicht für die Betreuung von 150 bzw. 200 OGS Schülerinnen und Schülern. Insbesondere die Koppelung von ehemaligen Strukturen der aufgelösten Hortgruppen mit der OGS ermöglichte keine zeitgemäße Umsetzung einer tragfähigen Offenen Ganztagsgrundschule. Im Ergebnis wurde empfohlen, eine komplett neue OGS-Struktur unter Einbindung eines neuen Trägers auf der Grundlage eines neuen Konzeptes zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung seinerzeit einen Trägerwechsel zum Schuljahr 2016/2017 mit einer vorgeschalteten Testphase im Schuljahr 2015/2016 entwickelt. Als geeigneter Träger hat sich der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, Rheinisch-Bergischer Kreis e. V. (DRK) erwiesen, der im Rahmen eines freihändigen Vergabeverfahrens auf der Grundlage der VOL im Jahr 2015 ausgewählt worden ist.
Um insbesondere die Umsetzbarkeit einer solchen Maßnahme prüfen zu können, hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit allen Beteiligten dann dazu entschlossen, im Rahmen der Testphase mit dem DRK eine enge Kooperation einzugehen. Hierzu hat die Stadt den Betrieb der Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2015/2016 vorläufig an das DRK übertragen und festgelegt, diese Testphase im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 zu überprüfen. Im Rahmen der Übertragung hat das DRK insbesondere
- die Leitungsfunktion besetzt, - das darüber hinaus erforderliches Personal zur Verfügung gestellt und - sich an der neuen Konzeptentwicklung maßgeblich beteiligt.
Auch sind Teile des bisher von der Stadt eingesetzten Personals unter Leitung des DRK weiter im Bereich der Offenen Ganztagsschule Schwanenschule eingesetzt und im Schuljahr 2015/2016 bei der Stadt Wermelskirchen beschäftigt worden.
Die vereinbarungsgemäße Überprüfung der Testphase ist dann im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 im Rahmen eines Abstimmungsgespräches am 10.03.2016 durchgeführt worden. An dieser Überprüfung haben Vertreter der Schwanenschule, der OGS-Eltern, des Deutschen Roten Kreuzes, des OGS-Personals, der Personalverwaltung und des Personalrates der Stadtverwaltung sowie des Amtes für Jugend, Bildung und Soziales teilgenommen. Gem. Überprüfungsergebnis ist die Testphase erfolgreich verlaufen, so dass ein Trägerwechsel von der Stadt auf das DRK ab dem Schuljahr 2016/2017 umgesetzt werden kann.
Das während der Testphase dem DRK von der Stadt Wermelskirchen zur Verfügung gestellte OGS-Personal bleibt auch nach dem Trägerwechsel ab dem Schuljahr 2016/2017 bei der Stadt Wermelskirchen beschäftigt und wird dem DRK für den Betrieb der OGS-Gruppen in der Schwanenschule im Rahmen einer Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD weiter zur Verfügung gestellt. Die entstehenden Kosten werden mit dem an das DRK zu zahlenden Betriebskostenzuschuss jährlich verrechnet.Anlage/n:
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