Vorlage - RAT/3393/2016  

 
 
Betreff: Genehmigung von Eilbeschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses durch den Rat der Stadt;
hier: Beantragung von Städtebaufördermitteln zur Integration von Flüchtlingen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.03.2016 
11. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Genehmigung des Eilbeschlusses zu „A) Projekt und Maßnahmen“

Der Rat der Stadt genehmigt den vom Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2016 im Rahmen der Beschlussvorlage RAT/3385/2016 zu „A) Projekt und Maßnahmen“ gefassten Eilbeschluss.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Genehmigung des Eilbeschlusses zu „B) Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen“

Der Rat der Stadt genehmigt den vom Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2016 im Rahmen der Beschlussvorlage RAT/3385/2016 zu B) Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen“ gefassten Eilbeschluss.

  


Sachverhalt:

 

Beteiligung der Stadt Wermelskirchen am Sonderprogramm des Landes NRW

Wie im Rahmen der Beschlussvorlage RAT/3385/2016 dargestellt, bewirbt sich die Stadt Wermelskirchen um die Gewährung einer Zuwendung aus dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“.

 

Frist zur Vorlage der Projektideen

Die Terminsetzung des Programms sieht vor, dass die Projektideen bis zum 19. Februar 2016 bei der jeweiligen Bezirksregierung vorzulegen sind. Fristgerecht hat die Stadt Wermelskirchen am 18.02.2016 ihren Vorschlag „Integrationsprojekt Katt-Quartier“ in Köln eingereicht.

 

Frist zur Vorlage des Ratsbeschlusses

Der zugehörige „Rats“beschluss darf bis Freitag, 11. März 2016, nachgereicht werden. Da die nächste Sitzung des Rates der Stadt erst am 14.03.2016 stattfindet, sieht das weitere Vorgehen wie folgt aus:

„Dringliche Entscheidungen“ gemäß § 60 GO NRW

        Gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Diese Entscheidungen sind dem Rat der Stadt in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

        Insofern wurde eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.03.2016 gefertigt, so dass dieser anstelle des Rates der Stadt wegen besonderer Dringlichkeit auf Grundlage des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die erforderlichen Eilbeschlüsse fasst (für Details wird auf den Sachverhalt zur Vorlage RAT/3385/2016 verwiesen).

        Diese Beschlüsse werden der Bezirksregierung bis zum 11.03.2016 vorgelegt.

 

Genehmigung der Eilbeschlüsse des HuF durch den Rat der Stadt

Nunmehr sind die beiden Eilbeschlüsse zum „Integrationsprojekt Katt-Quartier“, wie im Rahmen der Beschussvorlage RAT/3385/2016 vom Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2016 gefasst, vom Rat der Stadt zu genehmigen: Siehe hierzu die obenstehenden Beschlussvorschläge.

  


  


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: