Vorlage - RAT/3395/2016  

 
 
Betreff: Ergänzung zum Stellenplanentwurf 2016
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.03.2016 
11. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Stellenplan_2016  

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, in den Stellenplan für das Jahr 2016 eine zusätzliche Vollzeitstelle nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG NRW aufzunehmen und diese Stelle bei Produkt 001.009.001 auszuweisen.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wurde zunächst der Aufstellung der Eröffnungsbilanz und dem Tagesgeschäft Vorrang eingeräumt.

Zum damaligen Zeitpunkt war die Kämmerei bemüht, diese Aufgaben mit dem vorhandenen Personalbestand zu erfüllen, was in der Praxis jedoch zu größeren Rückständen führte (insbesondere bei den Jahresabschlüssen) und aufgrund weiterer Restriktionen (u.a. Haushaltssicherung, Wiederbesetzungssperren etc.) sich noch negativer entwickelte.

 

Dies war umso kritischer, als dass das Haushaltssicherungskonzept nicht nur aufgestellt werden musste, sondern auch die einzelnen Maßnahmen engmaschig zu betreuen und zu überwachen waren. Aufgaben, die darüber hinausgehen und auch mit der Einführung des NKF in einem engen Zusammenhang stehen, konnten mit dem damaligen und können auch mit dem derzeitigen Personalbestand nicht erfüllt werden. Dazu zählen u. a. ein HSK-Controlling, Folgekostenberechnungen, ein Investitionscontrolling, das inzwischen pflichtige Risikomanagement, sowie der Aufbau und die Pflege eines aussagekräftigen Kennzahlensystems. Ziel ist die regelmäßige Information der politischen Gremien und der Verwaltungsführung.

 

Die Aufgabe erfordert eine hohe Kompetenz hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen des kommunalen Handelns sowie betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikationen. Neben dem Aufbau eines zentralen Controllings ist auch die Mitarbeit hinsichtlich der Einführung der neuen Finanzsoftware erforderlich. Nach den Erfahrungen mit dem Einführungsprozess der bisherigen Finanzsoftware hat dieses zunächst absolute Priorität.

 

Es ist davon ausgegangen, dass sich diese Maßnahme positiv auf die Konsolidierungsbemühungen auswirkt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 erreicht werden muss, ist diese Maßnahme unabdingbar.

 

Die Stelle wird organisatorisch der Kämmerei zugeordnet und zu 100 v.H. bei Produkt 001.009.001 eingegliedert.


Anlage/n:

Stellenplanentwurf 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenplan_2016 (94 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

83.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: