Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes Wermelskirchen vom 07.04.2016 in der vorgelegten Fassung und die daraus folgenden Änderungen der Wahl- und Geschäftsordnung.
Die Änderungen treten mit Bekanntgabe der Satzung in Kraft. Vorbemerkung Der Gründungskreis des Kinder- und Jugendparlamentes Wermelskirchen (KiJuPaWk), der aus Vertretern der Schulen und Mitarbeitern des Jugendamtes bestand, erarbeitete im Jahr 2001 eine Satzung, eine Geschäftsordnung und eine Wahlordnung, die dann vom Jugendhilfeausschuss am 20.11.2001 und vom Rat der Stadt am 17.12.2001 beschlossen wurden. Das 2. KiJuPaWk verlängerte die Wahlperiode von zwei auf drei Jahre, da festgestellt wurde, dass effektives Arbeiten in dieser kurzen Zeit nicht möglich war.
Im ersten Jahr bildet sich die Gruppe und die Mitglieder benötigen diese Zeit, um die Strukturen des Kinder- und Jugendparlamentes und die politischen Zusammenhänge zu verstehen. Im zweiten Jahr werden erste eigene Ideen entwickelt und es können einzelne Projekte durchgeführt werden. Im dritten Jahr muss schon die nächste Wahl vorbereitet werden, so dass wenig Zeit verbleibt, an der Kommunalpolitik zu partizipieren.
Sachverhalt Das aktuelle 5. KiJuPaWk hat die Satzung grundlegend überarbeitet. Im Verlauf der Jahre ist festzustellen, dass insbesondere die älteren und auch die langjährigen Mitglieder die Hauptakteure des KiJuPaWks bilden, da sie durch ihre Erfahrung maßgeblich an der Planung und Durchführung von Projekten beteiligt sind. Durch eine Verschiebung der Altersgrenze nach oben und eine Verlängerung der Wahlperiode können Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre im KiJuPaWk mitwirken und sich mit ihrer Erfahrung aktiver in das kommunale politische Geschehen einbringen. Vor diesem Hintergrund spricht sich das KiJuPaWk dafür aus, die oberste Altersgrenze der Kandidaten von 16 auf 17 Jahre anzuheben und die Wahlperiode von drei auf vier Jahre zu verlängern. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Aufgrund der Satzungsänderung ergibt sich eine Änderung der Wahlordnung. Hier wird in Punkt 2 analog die Altersgrenze von 16 Jahre auf 17 Jahre heraufgesetzt und in Punkt 3 wird das Nachrückverfahren präzisiert. Auch hierzu kann eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung aus der Anlage (Anlage 2) entnommen werden.
In der Praxis der Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes hat sich gezeigt, dass die Geschäftsordnung ebenfalls um zwei Punkte zu erweitern, sowie in einem Punkt anzupassen ist. Um Verbindlichkeit und Kontinuität in dem politischen Arbeitsprozess, der vornehmlich in den verschiedenen Arbeitsgruppen stattfindet, gewährleisten zu können, spricht sich das KiJuPaWk dafür aus, wer zwei Mal hintereinander bei einem der AG-Treffen und/oder bei einer der Sitzungen unentschuldigt fehlt, wird aus dem Parlament ausgeschlossen. Um verantwortungsvoll mit dem Budget des KiJuPaWks umzugehen und um dieses nicht überschreiten zu müssen, wird in die Geschäftsordnung zusätzlich eingefügt, wer sich verbindlich für Seminarfahrten o.ä. angemeldet hat und so kurzfristig absagt, dass Ausfallkosten entstehen, muss diese selber tragen. Punkt 3 ist aus organisatorischen Gründen (Präzision des Nachrückverfahrens) anzupassen. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung kann der Anlage 3 entnommen werden. Anlage/n: Gegenüberstellung SatzungGegenüberstellung WahlordnungGegenüberstellung Geschäftsordnung
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