Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen. Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.
Sachverhalt: Ausgangssituation:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vom 14.09.2015 und der Rat der Stadt vom 28.09.2015 haben folgende Beschlüsse zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 1. Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung „Große Ledder Süd“, gefasst: - Aufstellungsbeschlüsse - Parallelverfahren - Landesplanerische Abstimmung
Die Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz erfolgte mit Schreiben vom 19.10.2015 über den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises an die Bezirksregierung Köln. Das Antwortschreiben mit folgenden wesentlichen Inhalten erreichte die Stadt Wermelskirchen am 22.12.2015 (siehe Anlage I): „Gegen die 45. Flächennutzungsplanänderung „Große Ledder Süd“ bestehen aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken (siehe Plandarstellung Anlage II).“ „Die Entwicklungssatzung und eine damit verbundene Änderung entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen nach BauGB. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird hier eine verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes empfohlen (siehe Anlage I, Zitate der Gesetzesgrundlagen).“
Bisheriges und weiteres Planverfahren:
Wichtige Voraussetzung für ein Bauleitplanverfahren ist die Landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung, die zur Darstellung der 45. Änderung des FNP keine Bedenken vorgetragen hat. Somit konnten für den nächsten Verfahrensschritt, die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, die Entwurfsunterlagen erarbeitet werden. Es gab mit den von der Bayer Real Estate beauftragten Planungsfachbüros und Fachgutachtern und der Verwaltung die Übereinkunft, die von der Bezirksregierung Köln empfohlene Bebauungsplanung aufzugreifen und die Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Beteiligung vorzubereiten. Entsprechend der vorbereiteten Beschlüsse bleibt es bei der 45. Änderung des FNP und des daraus entwickelten Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“. Beide Aufstellungsbeschlüsse sind zu erneuern, da das Parallelverfahren angestrebt wird. Die hier noch weiter vorzustellenden Entwürfe der FNP Änderung und des Bebauungsplanes sind für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Offenlage) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Ziel und Erfordernis der Planung:
An den Zielen und dem Erfordernis der Planung im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung (Beschlussvorlage RAT/3208/2015) hat sich nichts geändert. Die beabsichtigten Festsetzungen sprengten aber den Charakter einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs.5 BauGB. Im Bebauungsplan sind die Festsetzungsmöglichkeiten vielschichtiger, sodass aus Gründen der Rechtssicherheit, die verbindliche Bauleitplanung empfohlen wurde und hier der entsprechende Aufstellungsbeschluss zu fassen ist.
Im Juni 2015 hatte die Bayer Real Estate GmbH den Antrag zur Änderung der Entwicklungssatzung „Große Ledder Süd“ gestellt. Die Umstellung von der Entwicklungssatzung hin zu einem Bebauungsplan wird mitgetragen, sodass die gesamten planerischen Leistungen und Abstimmungen mit den Fachbehörden, sowie notwendige Fachgutachten nach wie vor durch den Vorhabenträger abgewickelt werden. Die Federführung für den Verfahrensablauf der 45. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ wird durch die Verwaltung erfolgen.
A. Vorstellung des Entwürfe der Bauleitplanung:
14. Änderung des FNP „Große Ledder Süd“ (Anlage II und V): In der Gegenüberstellung der bestehenden Darstellung des FNP und dem Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage II) wird die angestrebte Änderung verdeutlicht: Zurücknahme: - Im nördlichen Bereich der bestehenden Sondergebietsfläche wird die breite Darstellung zurückgenommen, bis auf eine schmale Fläche, die nur noch Stellplätzen und Nebenanlagen dienen soll. Der bestehende Wald wird als Forstfläche dargestellt. - Die heute bestehende SO-Darstellung in der Wasserschutzzonen II B der „Großen Dhünntalsperre“ wird größtenteils zu Gunsten des Waldbestandes zurückgenommen. Erweiterung: - Im südlichen Bereich der bestehenden landwirtschaftlichen Fläche wird eine Erweiterung der Sondergebietsfläche vorgenommen, um die geordnete und erforderliche Stellplatznutzung für das vorhandene Conventhaus und die geplante Akademie zu erreichen. - Die geplante Erweiterung der SO-Darstellung erfolgt im Bereich des heutigen Maisackers, in der Wasserschutzzone III der „Großen Dhünntalsperre“ Fazit: - Die Zurücknahme und Erweiterung der Sondergebietsflächen erfolgt annähernd flächengleich.
Bisher erfolgte Abstimmungen: Diese Entlastung der Wasserschutzzone II B wurde mit der Unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises und dem Wupperverband vorbesprochen. Die Abgrenzung der Landschaftsschutzgebiete im Entwurf des neuen Landschaftsplanes wurde in der Darstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes angeregt. Die Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz erfolgte mit Schreiben vom 19.10.2015 über den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises an die Bezirksregierung Köln. Das Antwortschreiben erreichte die Stadt am 22.12.2015. „Gegen die 45. Flächennutzungsplanänderung „Große Ledder Süd“ bestehen aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken.“
Bebauungsplan Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ (Anlage VI):
Folgende Planinhalte und Festsetzungen werden kurz erläutert:
Das Sondergebiet „Betriebliche Bildung“, wird um den Begriff „Gesundheitswesen“ ergänzt, um eine weitere Gliederung der SO-Fläche im Bebauungsplan vorzunehmen. Das Sondergebiet wird unterteilt in die SO 1- bis SO 8-Gebiete, die der Unterbringung der Tagungsteilnehmer, der Gastronomie, sportlicher Einrichtungen und der Verwaltung dienen. Die jeweiligen Baugrenzen erfassen den Gebäudebestand und ermöglichen darüber hinaus weitere Baulichkeiten, die sich jedoch in der Art und dem Maß der bestehenden baulichen Nutzung anpassen sollen oder auf einem bereits durchgeführten Architekturwettbewerb einer neuen Akademie basieren. Ein gestalterisches Einfügen passend zu den örtlichen Gegebenheiten wird angestrebt und in den textlichen und gestalterischen Festsetzungen ausgesprochen. Eine zusätzliche Baugrenze auf der Tauschfläche des SO 4-Gebietes könnte einer sportlichen Nutzung oder einem weiteren Seminarhaus dienen. Die private Erschließung vernetzt das gesamte Areal mit einem Fahr- und Fußwegesystem. Darüber hinaus sind die vorhandenen und geplanten privaten Parkplatzflächen dargestellt. Die öffentliche Verkehrsfläche des bestehenden „Irlenwegs“ muss im Einmündungsbereich aufgeweitet und bis zum geplanten neuen privaten Parkplatz angemessen ausgebaut werden. Die Fläche für Wald ist im nördlichen Bereich entsprechend der örtlichen Gegebenheiten in Abstimmung mit der Forstbehörde ausgewiesen. Dies war eine wichtige Voraussetzung für die Beurteilung und Bewertung im Landschaftspflegerischen Begleitplan und den Umweltberichten. Die privaten Grünflächen beinhalten den Bestand der parkartigen Grünanlagen und stellen die zukünftigen Maßnahmenflächen des erforderlichen ökologischen Ausgleichs innerhalb des Plangebietes dar. Entsprechende Pflanzungen sind dem Landschaftspflegerischen Begleitplan und den textlichen Festsetzungen zu entnehmen. Die Fläche für die Landwirtschaft entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes und ist gleichzeitig als Obstwiese für den ökologischen Ausgleich festgesetzt.
Der ökologische Ausgleich erfolgt somit zu einem großen Teil im Plangebiet des Bebauungsplanes selbst und dient gleichzeitig den landschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten. Weitere Maßnahmenflächen außerhalb des Plangebietes werden an diese Bauleitplanung gebunden und sind mit einem Lageplan „Externe Kompensationsflächen“ an den Landschaftspflegerischen Begleitplan gebunden (siehe Anlage VI). Der Landschaftspflegerische Begleitplan und die Artenschutzprüfung belegen die fachliche, ökologische und biologische Auseinandersetzung und Bewertung des Plangebietes des Bebauungsplanes und seines Umfeldes nach Landschaftsschutzgesetz. Sie sind Anlage der Begründung und bilden als Fachgutachten einen wichtigen verpflichtenden Beitrag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange.
Die Landschaftsschutzgebietsabgrenzung Hierzu wird in der frühzeitigen Beteiligung mit der Unteren Landschaftsbehörde eine Abstimmung zur weiteren Vorgehensweise erfolgen. Die Darstellung im Entwurf des Bebauungsplanes bezieht sich auf eine zukünftige Abgrenzung. Die Wasserschutzzonen Die heute bestehende SO-Darstellung in der Wasserschutzzonen II B der „Großen Dhünntalsperre“ wird größtenteils zu Gunsten des Waldbestandes zurückgenommen. Die geplante Erweiterung der SO-Darstellung erfolgt im Bereich des heutigen Maisackers, in der Wasserschutzzone III der „Großen Dhünntalsperre“ Diese Entlastung der Wasserschutzzone II B wurde mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises und dem Wupperverband vorbesprochen und hat bei der landesplanerischen Abstimmung als Flächentausch eine maßgebliche Rolle gespielt.
Der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht beinhaltet weitere Details der Planzeichnung und der angestrebten Ausweisungen.
Der Entwurf der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, für die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“, sind als Anlage VI beigefügt. Die Artenschutzprüfung und der Landschaftspflegerische Begleitplan sind Anlage der Begründung.
B. Aufstellungsbeschlüsse
In Kenntnis der angestrebten Entwurfsinhalte der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“, können der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat der Stadt folgende Aufstellungsbeschlüsse fassen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
C. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
In Kenntnis der angestrebten Entwurfsinhalte der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“, können der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat der Stadt den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung fassen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen. Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.
Weiteres Verfahren
Die frühzeitige Beteiligung wird in Form einer Offenlage mit dem Entwurf der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und den Fachgutachten wie dem landschaftspflegerischen Begleitplan und der Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung mit allen oben genannten Unterlagen, ist im Ausschuss für Stadtentwicklung und im Rat der Stadt im nächsten Verfahrensschritt vorzustellen und zu beschließen. Erst danach kann die Offenlage der Bauleitplanung für die Dauer eines Monat beschlossen und durchgeführt werden.
Anlage/n: Anlage IAntwortschreiben der Bezirksregierung Köln zur Landesplanerischen Abstimmung Anlage IIDarstellung der 45. Änderung des FNP im Vergleich zum bestehenden FNP Anlage IIIPlangebietsabgrenzung der 45. Änderung des FNP Anlage IVPlangebietsabgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ Anlage VBegründung mit Umweltbericht zum Entwurf der 45. Änderung des FNP Anlage VIPlanzeichnung des Bebauungsplanentwurfes und Entwurf der textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf Artenschutzprüfung und Landschaftspflegerischer Begleitplan
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