Vorlage - RAT/3404/2016  

 
 
Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen";
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
25.04.2016 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
09.05.2016 
12. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Geltungsbereich  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).       


Sachverhalt:

 

Ein im Gewerbegebiet Ostringhausen ansässiges Unternehmen beabsichtigt, seinen Betrieb zu erweitern. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist dies nur Richtung Westen möglich. Zwischen dem eigentlichen Erweiterungsgrundstück und dem derzeitigen Betriebsgebäude liegt ein öffentlicher Fußweg, der die Straßen Ostringhausen (L 157) und Bandwirkerstraße miteinander verbindet und im weiteren Verlauf Richtung Bollinghausen und zum an das Gewerbegebiet angrenzenden Wald führt.

 

Da es aus logistischen Gründen notwendig ist, den Erweiterungsbau unmittelbar an das vorhandene Betriebsgebäude anzudocken, müssten der Fußweg und die darunter verlaufenden Versorgungsleitungen verlegt werden. Der Verlauf des neuen Fußwegs soll innerhalb der Anbauverbotszone (Hochbauten) der Stromfreileitung erfolgen.

 

Der Stadt Wermelskirchen entstehen durch die Bebauungsplanänderung sowie die spätere Realisierung des Vorhabens keine Kosten. Das Unternehmen hat sich bereit erklärt, die Verlegung von Fußweg und Versorgungsleitungen auf eigene Kosten vorzunehmen.

Die Planzeichnung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung sowie notwendige Fachplanungen (u.a. Artenschutzprüfung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan) werden ebenfalls seitens des Unternehmens beigebracht.

 

Aufgabe der Verwaltung verbleibt daher lediglich die Durchführung des eigentlichen Bebauungsplan-Verfahrens (u.a. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorbereitung der Abwägung und des Satzungsbeschlusses).

 

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes kann erreicht werden, dass die letzte wesentliche Baulücke im Gewerbegebiet Ostringhausen einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ einzuleiten.

 

       


Anlage/n:

 

Anlage 1 - Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich (393 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: