Vorlage - RAT/3405/2016  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2014
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Beteiligt:Kattwinkelsche Fabrik
Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
28.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
04.07.2016 
13. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Prüfbericht Kattwinkelsche Fabrik 2014  

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2014 mit Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 2.888.229,02 € ab.

 

2.Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von 441.212,74 € in voller Höhe  aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen.

 

3.Der Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von 23.154,04 € durch Haushaltsmittel der Stadt Wermelskirchen auszugleichen.

 

4.Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal & Partner mbB, Remscheid, vom 10. September 2015 vorbehaltlose Entlastung.

 

5.Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.   

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

        


Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2014 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 27 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) i. V. m. § 95 GO NRW aus der Bilanz, der Ergebnis - und Finanzrechnung und dem Anhang besteht. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Jahresergebnis 2014

 

Der Wirtschaftsplan 2014 wies in der Planung als Jahresverlust 432.700,00 € aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2014 ermittelte Jahresverlust beträgt 441.212,74 €. Der Fehlbetrag soll in voller Höhe aus Mitteln des Städtischen Haushaltes ausgeglichen werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Kattwinkelschen Fabrik darauf hingewiesen, dass Erträge und Aufwendungen auszugleichen sind. Daher ist die Beschränkung des Ausgleichs aus Haushaltsmitteln lediglich auf den „liquiden Fehlbetrag“ nicht zulässig. Daher wird auch der Verlustvortrag aus 2013 in Höhe von 23.154,04 € aus Haushaltsmitteln ausgeglichen.

 

Eine negative Auswirkung auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt entsteht nicht, da im Falle der Buchung des „nicht liquiden Fehlbetrages“, also des Saldos der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten, gegen die Allgemeine Rücklage der Kattwinkelschen Fabrik, ebenfalls eine Anpassung des Beteiligungswertes der Kattwinkel­schen Fabrik in der Bilanz der Stadt erfolgen müsste (wegen einer dauerhaften Wertminderung der Beteiligung).

 

 

Prüfung des Jahresabschlusses

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die sich zur Durch­führung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschafts-prüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal  & Partner mbB, Remscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 vorgeschlagen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab keinen Anlass zu Beanstandungen.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Mitgliedern des „Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik“  zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt und die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei der Sitzung des Ausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Ausschusses wird ein mit der Prüfung beauftragter Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal & Partner mbB anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen.

 

 

 

      


Anlage/n:

Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal & Partner mbB

       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfbericht Kattwinkelsche Fabrik 2014 (5497 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: