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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Unterrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Schlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2015 als wesentlichen Inhalt im Sinne des § 105 Abs. 5 GO NW sowie das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.04.2016 zur Kenntnis.
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass nach der Übersendung des Schlussberichtes das Prüfverfahren mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgeschlossen ist.
Der Rat der Stadt verweist die einzelnen Prüfungsergebnisse aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Die abschließende Vorlage dieser Übersicht an den Rat der Stadt erfolgt nach den durchgeführten Beratungen in den Fachausschüssen.
Sachverhalt: Die überörtliche Prüfung der Stadt Wermelskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen erfolgte im Jahr 2015. Das Schlussgespräch zu dieser Prüfung und zum Prüfungsbericht mit Präsentation durch die Gemeindeprüfungsanstalt hat am 02.02.2016 in Wermelskirchen stattgefunden. Der Schlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt liegt mir zwischenzeitlich vor, damit ist das Prüfungsverfahren mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgeschlossen.
Nach § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) legt der Bürgermeister den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur überörtlichen Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens im Jahr 2015 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seinerseits den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen zu unterrichten. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Rat der Stadt wegen seines umfassenden Budgetrechtes als auch der Rechnungsprüfungsausschuss über das Prüfergebnis unterrichtet werden.
Hierzu wird der Teilbericht „Vorbericht der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2015“ des Schlussberichtes mit der Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsergebnisse im Anschluss an die Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat der Stadt vorgelegt.
Der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt wurde mit Schreiben vom 05.04.2016 den Mitgliedern und stv. Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden übersandt.
Der Bürgermeister wird demnächst über das zu den Empfehlungen und Feststellungen des Schlussberichtes Veranlasste informieren.
Die Verwaltung wird eine Zusammenfassung der Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt erstellen, die anschließend in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten werden und letztlich in eine Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt münden werden, die abschließend dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt zur Kenntnis gegeben wird. Anlage/n: Teilbericht der Gemeindeprüfungsanstalt: Vorbericht der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2015
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