Vorlage - RAT/3420/2016  

 
 
Betreff: Messungen zum Motorradlärm;
Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Beteiligt:Tiefbauamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Vorberatung
14.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
01_Karte_Messungen_Motorradlärm  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.   


Sachverhalt:

 

Am 14. März 2016 hat der Rat der Stadt den Lärmaktionsplan Wermelskirchen beschlossen.

Der Beschluss beinhaltet den Auftrag an die Verwaltung, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradproblematik ableiten zu können.

 

 

Messprogramm

 

Seit Anfang Mai 2016 zählt die Stadt Wermelskirchen Motorräder an der ersten vorgesehenen Lärmmessstelle an der Landesstraße L 101 am Ausgang von Dabringhausen und misst ihre Geschwindigkeit.

 

Die Lärmmessung mit Hilfe der speziellen Leitpfosten beginnt aufgrund der Herstellungs- und Lieferfristen etwas später. Die 1. Messung ist vom 25. Mai bis 1. Juni 2016 (mit Fronleichnam) geplant.

 

2016 sind an neun belasteten Standorten („Hotspots“) im Stadtgebietrmmessungen vorgesehen. Die Datenerfassung soll jeweils eine Woche dauern (Mittwoch bis Mittwoch der folgenden Woche, rd. 160 Stunden Messdauer pro Messpunkt).

 

Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt nach Abschluss der Messungen im Herbst 2016.

 

 

rmmessung mit Hilfe von Leitpfostenzählgeräten

 

Die Verwaltung hat die Motorradlärmerfassung mit Hilfe von Leitpfostenzählgeräten vorbereitet. Diese "normalen" Leitpfosten sind mit eingebauten Seitenradargeräten bestückt. Sie erfassen die vorbeifahrenden Fahrzeuge, klassifizieren sie, erfassen die Geschwindigkeit und sie enthalten Mikrofone zur akustischen Erfassung der Motorder. Diese Leitpfosten können von städtischen Mitarbeitern aufgestellt und bedarfsgerecht eingesetzt werden.

In einem weiteren Schritt könnten die Leitpfostenzählgeräte mit Dialog-Displays kombiniert werden, um bei zu lautem/ zu schnellem Fahren auf Verhaltensänderungen hinzuwirken. Positive Erfahrungen mit dieser Kombination hat das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Rahmen eines Modellprojektes 2015 gemacht.

r diese Technologie sprechen

  • niedrigere Kosten gegenüber der Beauftragung von Einzelmessungen durch Gutachterros
  • flexible Einsatzmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl der Standorte
  • glichkeiten für Messwiederholungen
  • Unauffälligkeit/ Unsichtbarkeit der Messgeräte (keine Fahrverhaltensänderung / Schutz vor Diebstahl, Zerstörung)
  • Nutzung in Eigenregie der Stadt Wermelskirchen
  • die "Aufrüstungsmöglichkeit" mit Dialog-Displays

Die Verwaltung hat sich deshalb für die Beschaffung von zwei Leitpfosten mit Seitenradar für die anstehenden Lärmmessungen im 1. Halbjahr 2016 entschieden.

 

Es handelt sich bei der Motorradlärmerfassung mit Hilfe von Leitpfostenzählgeräten um eine sehr neue Erfassungsmethode. Deshalb ist es möglich, dass sich aus der Praxis mit den beiden Geräten neue Erkenntnisse zur Messabwicklung ergeben.

 

 

 

 

Zudem bereitet die Verwaltung ein offenes Arbeitsgespräch mit betroffenen Bürgern vor, das sich damit beschäftigen wird, ob und welche zusätzlichen Standorte mit den Leitpfostenzählgeräten gemessen werden sollten.

 

 

   


Anlage/n:

 

Übersichtskarte: Geplante Messstellen 2016  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Karte_Messungen_Motorradlärm (9714 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: