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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 14.03.2016 zu Tagesordnungspunkt 5 zu ändern und wie folgt zu fassen (Änderungen zur bisherigen Fassung sind fett gedruckt):
Das Mitglied des Rates Herr Oliver Platt beantragt den zur Abstimmung gestellten Antrag unter Punkt c wie folgt zu ändern: „Die Nutzer der Sportanlagen verpflichten sich, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von 30.000,00 € in Eigenleistung zu erbringen.“ Diese Änderung des Antrags wird mit 34 Nein-Stimmen (16 CDU, 8 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, 2 FDP, Herr Springer) bei 7 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 2 SPD, Herr Müßener) und 8 Ja-Stimmen (5 Bürgerforum, 2 FDP, Frau Hildner) abgelehnt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt getrennte Abstimmung der Punkte a- d.
Der Rat der Stadt beschließt,
a) mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 13 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 3 Enthaltungen (1 FDP, 1 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gemäß der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 04. Januar 2016 im Zeitraum 2016 bis 2018,
b) einstimmig den Sportplatz Höferhof ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 676.643,52 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen. Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage beziehungsweise Sacheinlage in Höhe von 100.000,00 € eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 20.000,00 pro Jahr in Eigenleitung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit der Summe von € 150.000,00 sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gemäß der Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 99.071,45 eingebracht werden.
c)mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 10 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 6 Enthaltungen (1 FDP, 4 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den große Tennenplatz im Eifgen ab 2018, spätestens 2019, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 596.011,50 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2018/2019 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 30.000,00 in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von € 150.000,00, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gemäß Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 46.546,13 eingebracht werden.
d) einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Sportstätte Tente aufzugeben. Eine Renaturierung ist nicht vorgesehen.
Sachverhalt:
Herr Mitglied des Rates Karl-Heinz Wilke hat sich mit Mail vom 10.04.2016 an Herrn Bürgermeister Rainer Bleek gewandt, um die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 14.03.2016 zu Tagesordnungspunkt 5 zu beanstanden. Nach § 24 Abs. 4 der „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.1995 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 10.10.2012“ können Einwendungen gegen die Niederschrift schriftlich geltend gemacht werden. Da durch die einfache Mail die gem. Verwaltungsverfahrensgesetz geforderten Anforderungen an eine Schriftform nicht gegeben sind, hat die Verwaltung die als „Beanstandung“ definierte Mail als Änderungswunsch gem. § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung gewertet. Für einen solchen besteht das strenge Schriftformerfordernis nicht. In dem Fall des Vorbringens eines Änderungswunsches sieht die Geschäftsordnung folgendes Verfahren vor:
„Wird ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Ratssitzung der Tonbandmitschnitt abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt, und von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Anschließend ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen.“
Das Mitglied des Rates, Herr Karl-Heinz Wilke, hat sich in einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Bürgermeister Rainer Bleek, Herrn Städtischem Verwaltungsdirektor Jürgen Scholz, Herrn Mitglied des Rates Christian Klicki als Mitunterzeichner der Niederschrift und der Verwaltungsmitarbeiterin Kirstin Wirtz als Schriftführerin am Freitag, dem 22. April 2016, geeinigt, die ergänzende Formulierung (s.o.) wie sie im gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und WNKUWG Freie Wähler vom 11.03.2016 ausgeführt wurde, in der ausführlichen Fassung in die Niederschrift aufzunehmen. Entsprechend ist der Beschlussvorschlag zu dieser Beschlussvorlage nunmehr formuliert, der hiermit dem Rat der Stadt vorgetragen wird. Anlage/n:
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