Vorlage - RAT/0021/2004  

 
 
Betreff: Spielfläche Robert-Stolz-Strasse
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.02.2004 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, im Anschluß nach ausführlichen Beratungen zu entscheiden, welcher Lösungsvorschlag realisiert werden soll.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Auf den Sachverhalt in der Vorlage RAT/0280/2003 – Spielfläche Robert-Stolz-Strasse – SPD-Antrag vom 01.10.2003 – WNK-Anfrage vom 29.09.2003 – wird verwiesen.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.11.2003 wurde folgender Beschluß gefaßt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Reaktivierung der Spielfläche als Bolzplatz umzusetzen. Die Verwaltung wird im Vorfeld der Maßnahme gemeinsam mit Vertretern des Kinder- und Jugendparlaments und des Seniorenbeirats Gespräche mit den Anwohnern der Anlage führen.

Für die Umsetzung der Maßnahme stehen Mittel in Höhe von max. 42.000 Euro zur Verfügung. Die HHSt. wird mit einem Sperrvermerk versehen.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung unter den o.g. Bedingungen einstimmig zustimmend zur Kenntnis.”

 

Am 09.12.2003 fand um 18.00 Uhr eine Bürgeranhörung in der Pestalozzischule statt. Es waren die Anwohner der Schumannstrasse 40 und 53, sowie die Anwohner der Robert-Stolz-Strasse 1, 3, 5, 7 und 9 eingeladen und erschienen.

Von der Verwaltung haben Herr Löffler, Herr Engelbrecht, Herr Voß, Herr Haaser, Frau Matenar sowie Frau Ludwig-Schieffers an der Veranstaltung teilgenommen. Desweitern Herr Löhmer vom Seniorenbeirat als Vermittler zwischen Senioren und Kinder und Jugendlichen sowie Markus Linnenberg vom Kinder- und Jugendparlament.

 

Von der Verwaltung wurde die Historie des Bolzplatzes sowie die geplante Vorgehensweise als Bereitstellung einer Ballspielgelegenheit auf der Spielfläche Robert-Stolz-Strasse eingangs dargestellt. Die betroffenen Anwohner hatten im Rahmen ihrer Wortbeiträge sehr deutlich dargestellt, dass eine Reaktivierung bzw. die Einrichtung einer Ballspielgelegenheit in keinem Fall mitgetragen wird und eine Kompromißbereitschaft nicht gegeben ist. Alle wesentlichen Argumente gegen die Ballspielgelegenheit auf der Spielfläche beruhten insbesondere auf den Erfahrungen aus dem Jahre 1996. Diese begründeten sich in Vandalismus, Verschmutzung, nächtliche Ruhestörung, Beschädigungen, Lärm, mißbräuchliche Nutzung durch Schulen und Hobbymannschaften. Selbst der Versuch der Verwaltung und der politischen Vertreter, eine Ballspielnutzung mit der Aufstellung und Überwachung von Benutzungsregeln, die beinhalten sollten, Zeiten, Altersbeschränkung, Einsatz von Streetwork, wurde entschieden abgelehnt, da die Meinung vertreten wurde, dass eine mißbräuchliche Nutzung damit nicht unterbunden werden kann.

Als Alternative wurde von den Anwohnern lediglich die Nutzung eines Wald- und Wiesengeländes unterhalb des jetzigen Spielplatzes angeboten. Die Anwohner haben sehr deutlich klargestellt, dass im Falle der Einrichtung einer Ballspielgelegenheit auf der Spielfläche rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

 

 

 

Planungsrechtliche Stellungnahme vom Planungsamt zur Reaktivierung der Ballspielfläche Robert-Stolz-Strasse, B-Plan Nr. 16, Wirtsmühle.

 

Spielplätze sind in der Gesamtheit ihrer jeweiligen Anlage unter den Begriff der baulichen Anlage im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB (Begriff des Vorhabens) einzustufen und bedürfen einer Baugenehmigung.

 

Bolzplätze für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren sind weder Kinder- noch Abenteuerspielplätze, sie müssen als “Ballspielplätze/Bolzplatz  besonderer Art” eingestuft werden. Bolzplätze sind “zum Zweck des Fußballspielens (mit einzelfallabhängigen Regeln) im weitesten Sinne angelegte Flächen, die die Abmessungen eines regulären Fußballfeldes erheblich unterschreiten.”

 

Selbst wenn sogenannte Bolzplätze als Spielplätze im weitesten Sinne angesehen werden, die vornehmlich von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, läßt die allgemeine Festsetzung eines Spielplatzes in einem B-Plan nicht automatisch – ohne Rücksicht auf benachbarte Wohnbebauung – auf einer solchen Fläche auch immer einen Bolzplatz zu.

 

Der Spielplatz Robert-Stolz-Strasse liegt im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 16 “Wirtsmühle”, der seit dem 21.05.1977 rechtskräftig ist.

Dieser befindet sich am östlichen Randbereich eines allgemeinen Wohngebietes und bildet den Übergang zum Außenbereich (Fläche für die Landwirtschaft).

 

Der o.g. Spielplatzbereich ist als “Grünfläche” mit entsprechendem Planzeichen als “Spielplatz” festgesetzt  (gem. BbauG vom 23.06.1960 der BauNVO vom 26.11.1968, PlanV vom 19.01.1965) - siehe Ausschnitt B-Plan.

 

Das in der Legende des B-Plans ebenfalls aufgeführte Zeichen für Bolzplatz ist in der Grünfläche nicht eingetragen, damit ist normativ durch den B-Plan festgesetzt, dass auf der Grünfläche ein Bolzen nicht zulässig ist.

 

Die Spielplatzrahmenplanung des Jugendamtes der den o.g. Spielplatz der Kategorie A, B und C für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre definiert, hat keine planungsrechtliche Bedeutung.

 

 

 

Lösungsvorschläge:

 

1.      Änderungsverfahren zum B-Plan einleiten

Ein B-Plan-Änderungsverfahren bietet den Vorteil, dass der Grundsatz der umfassenden Problembewältigung Beachtung findet. Im Rahmen des Verfahrens können die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abgewogen werden und zu einer Lösung und Entscheidung geführt werden. Der positive Abschluß eines Planverfahrens weckt einen Erwartungsdruck, der darauf gerichtet ist, dass Maßnahmen verwirklicht werden.

 

Voraussetzung zur Einleitung zum B-Plan-Änderungsverfahren:

 

a)      Schlüssiges Konzept des Bolzplatzes muß vom Jugendamt vorgelegt werden, bevor ein B-Plan-Änderungsverfahren eingeleitet werden kann.

Erforderliche Inhalte: 

 

Wo und Warum                  belegter Bedarf an diesem Standort für welchen Einzugsbereich

 

Was und Wie                     vorgesehene Größe, Lage auf dem Platz, evtl. notwendige Umgestaltung der Spielbereiche, Ausstattung, altersgemäße Reglementierung, Angaben über Kontrollen der Benutzergruppe, Alter, Spielzeiten

 

Wann                                soll der Bolzplatz fertigstellt sein.

 

b)   Vom JHA beschlossenes Konzept mit finanziellen Auswirkungen und Zeitplan als Grundlage für die Einleitung des Änderungsverfahrens für den B-Plan durch Amt 61.

 

c)   Nach abwägungsfähigem Konzept, Vorlage vom Planungsamt für STUV und RAT.

 

 

2.     Demontage der Schaukel

Auf der linken Fläche des Spielplatzes befindet sich eine Grünfläche von ca. 250 qm. Die Schaukel auf dieser Grünfläche könnte kurzfristig demontiert werden sowie die zwei kleinen Schaukeltiere. Diese Fläche könnte dann den Kindern frei zur Verfügung gestellt werden.

    

 

 

3.  Prüfung alternativer Flächen im Ostviertel auf Anregung der Anwohner

-    Die Grünfläche unterhalb des angrenzenden Waldstückes, das von den Anwohnern als  Alternative angesprochen wurde, ist aufgrund der topographischen Lage ungeeignet. Es fließt ein kleiner Bach inmitten dieses Wiesengeländes. Darüber hinaus befinden sich mehrere Wohnhäuser unmittelbar angrenzend an das Wiesengelände.

-    Spielplatz Schumannstrasse zur Bolzfläche umwidmen.

Diese Fläche ist aufgrund der leichten Hanglage für einen Bolzplatz ungeeignet, darüber hinaus grenzt unmittelbar Mehrfamilienhausbebauung an.

 

 

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses werden- vom Planungsamt die o.g. planungs-rechtlichen Voraussetzungen zum Spielplatz Robert-Stolz-Strasse nochmals ausführlich erörtert.

 

 

 

 

 

 

 

                                               


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja-je nach Beschluß

 

Nein 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift