![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage dargestellten Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2015 nach 2016.
Sachverhalt:
Da sich die Stadt Wermelskirchen im Haushaltssicherungskonzept befindet, ist an die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab anzulegen. In den meisten Fällen wurden bereits Verpflichtungen eingegangen, die noch nicht endgültig abgerechnet werden konnten (weil z. B. Schlussrechnungen noch nicht vorlagen oder Lieferungen noch ausstanden). Das Volumen der Ermächtigungsübertragungen steigt gegenüber dem Vorjahr im Ergebnisplan um knapp 78.000 € auf 516.155,87 €. Hiervon entfallen alleine rd. 290.000 € auf Maßnahmen der Bauunterhaltung.
Im Investiven Finanzplan sinken die Ermächtigungsübertragungen im Vergleich zum Abschluss 2014 um rund 540.000 € auf 2,03 Mio. €.
Im Konsumtiven Finanzplan gibt es eine größere Erhöhung um rd. 538.000 € auf 2,3 Mio. €. Dies ist allerdings vor allem auf die Sanierung der Rathausfassade und die Verzögerung durch die festgestellten Betonschäden zurück zu führen.
Die Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan können sich betragsmäßig maximal in Höhe der Gesamtsummen der Spalte „Übertragung nach 2016“ der Auflistungen ergeben. Werden die Übertragungen nicht in voller Höhe durch Auszahlungen/Buchungen in Anspruch genommen, führen sie in der Konsequenz zu einer geringeren Ergebnisbelastung in 2016.
Über die Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen hinaus wird ein Teil der Kreditermächtigung gem. § 86 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW nach 2016 übertragen. Die Kreditermächtigung belief sich auf 8 Mio. €. Hiervon wurden 5 Mio. € in Anspruch genommen aus zinsgünstigen Sonderprogrammen. Da die Auszahlungsermächtigungen nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wurden, konnte auch die Kreditermächtigung in Höhe von 3 Mio. € nicht in Anspruch genommen werden. Daher wird die Kreditermächtigung in Höhe von 3 Mio. € nach 2016 übertragen. Die Kreditermächtigung für 2016 beläuft sich somit insgesamt auf 12.425.000 €, davon 6.425.000 € für Darlehen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen. Anlage/n: Ermächtigungsübertragungen investiver Finanzplan Ermächtigungsübertragungen Ergebnisplan Ermächtigungsübertragungen konsumtiver Finanzplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |