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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Unterrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Schlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2015 als wesentlichen Inhalt im Sinne des § 105 Abs. 5 GO NW sowie das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.04.2016 zur Kenntnis.
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass nach der Übersendung des Schlussberichtes das Prüfverfahren mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgeschlossen ist.
Sachverhalt: Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in der Zeit vom 20.10.2015 bis 04.11.2015 gem. § 105 Abs. 3 GO NRW die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung vorgenommen. Das Prüfungsergebnis ist mit dem Kämmerer, dem Leiter der Finanzbuchhaltung und der Verantwortlichen für die Zahlungsabwicklung am 04. November 2015 erörtert worden. Aus dem Prüfungsbericht ergeben sich keine Beanstandungen, die zu einer Stellungnahme Anlass geben.
Die Empfehlungen werden spätestens im Rahmen der Einführung einer neuen Finanzsoftware ab dem Haushaltsjahr 2018 Beachtung finden. Insgesamt ist das Ergebnis des Erfüllungsgrades mit 87 % sehr positiv. Von bisher 29 untersuchten mittleren kreisangehörigen Kommunen hat die Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen eines der vier besten Ergebnisse erreicht.
Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Da der Prüfungsbericht kein zusammengefasstes Prüfungsergebnis enthält und der Prüfungsbericht bereits auf der Homepage der Gemeindeprüfungsanstalt verfügbar ist, kann der Prüfungsbericht nach dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat der Stadt in vollem Umfange vorgelegt werden.
Anlage/n: Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung
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