Vorlage - RAT/3443/2016  

 
 
Betreff: Fehlanschlusskontrolle im Zuge der Zustandserfassung im Einzugsgebiet der Kläranlage Solingen-Burg
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
16.06.2016 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. 


Sachverhalt:

 

Am 10. März 2016 hat der Betriebsausschuss  den Baubeschluss für die Zustandserfassung im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerkes Solingen-Burg gefasst (RAT/3351/2016). Wie bereits in der vorgenannten Vorlage ausgeführt, besteht nach Feststellung des Rheinisch-Bergischen Kreises (Untere Wasserbehörde) der Verdacht, dass Fehlanschlüsse vorliegen. Im Zuge der Maßnahme ist daher vorgesehen, in drei Bereichen des Trennsystems eine Untersuchung auf Fehlanschlüsse durchzuführen.

 

Arten von Fehlanschlüssen

Ein Fehlanschluss liegt vor, wenn Abwasser nicht in den entsprechenden Kanal gelangt. Bei einer Trennkanalisation bestehen zwei Möglichkeiten eines Fehlanschlusses:

 

  1. Regenwassereinleitung in den Schmutzwasserkanal

Diese Fehlanschlüsse müssen beseitigt werden, um hohe Kosten bei der Abwasserbehandlung und Überlastungen der Schmutzwasserleitungen zu verhindern. An Tiefpunkten können diese Fehlanschlüsse dazu führen, dass das Volumen des Schmutzwasserkanals bei stärkeren Regenereignissen nicht mehr ausreicht und Mischwasser unkontrolliert austritt.

 

  1. Schmutzwassereinleitung in den Regenwasserkanal

Wird bei einem Trennsystem ein Anschluss für Schmutzwasser hergestellt und versehentlich mit dem Regenwasserkanal verbunden, läuft zum Beispiel das Abwasser der Toilette in das Gewässer. Hier muss ein Umschluss schnellstmöglich erfolgen.

 

Feststellungen der Unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises

Im Rahmen einer Ortsbegehung des RRB / RKB Lüffringhausen durch die Untere Wasserbehörde am 13.04.2016 wurden Rückstände von Schmutzwassereinleitungen festgestellt.

 

Aufgrund seiner Gewässeraufsicht nach § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) forderte der Rheinisch-Bergische Kreis die Stadt Wermelskirchen mit Schreiben vom 14.04.2016  auf, eine entsprechende Untersuchung durchzuführen, welche mögliche Schmutzwasserfehlanschlüsse lokalisiert.

 

Durchführung der Fehlanschlusskontrolle

Die Überprüfung von Fehlanschlüssen erfolgt aufgrund der vorliegenden Trennkanalisation unterschiedlich:

 

  1. Regenwassereinleitung in den Schmutzwasserkanal

Der Schmutzwasserkanal wird durch Signalnebelanlagen überprüft. Sobald dieser Nebel oberirdisch austritt (Dachrinnen, Einläufe), belegt dies einen Fehlanschluss. Betroffen sind insgesamt 2.900 m Schmutzwasserkanal. Die Durchführung dieser Untersuchung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Anwohner.

 

  1. Schmutzwassereinleitung in den Regenwasserkanal

Der Regenwasserkanal kann nur mit Hilfe von Farbproben auf Fehleinleitungen  überprüft werden. Ein Kontrastmittel wird in die Sanitäreinrichtungen (Toilette) eingegeben und mittels Wasserspülung dem öffentlichen Kanalnetz zugeleitet. Ein Fehlanschluss wäre belegt, wenn das gefärbte Wasser nicht in den Schmutzwasser-,  sondern in den Regenwasserkanal gelangt. Betroffen sind insgesamt 2.600 m Regenwasserkanal und 144 Gebäude.

 

Information und Unterstützung der Anlieger

Im Vorfeld der Maßnahme werden die Anlieger (Eigentümer) zunächst schriftlich umfassend über die Maßnahme informiert und ein direkter Ansprechpartner benannt.

 

Im Rahmen der Überprüfung der Fehleinleitungen in den Regenwasserkanal wird es in Abstimmung mit dem beauftragten Unternehmen möglich sein, Termine zu vereinbaren, um die Untersuchung mit Hilfe der Farbproben durchzuführen. Die Anwohner könnten in Abstimmung die Farbproben selber in die Toilette geben, so dass ein Betreten der privaten Räumlichkeiten durch das beauftragte Unternehmen oder Mitarbeiter der Stadt nicht erforderlich wäre.

 

Sofern Fehlanschlüsse nachgewiesen werden sollten, müssen diese von den jeweiligen Eigentümern beseitigt werden. Der SAW wird die betroffenen Eigentümer kurzfristig informieren und beratend begleiten.

 

Auswirkungen auf die Maßnahme „Zustandserfassung im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerkes Solingen-Burg“

Diese Untersuchung ist in dem aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren berücksichtigt.

 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: