Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von
den im Zeitraum vom 28.08.2003 bis 20.01.2004 vom Stadtkämmerer genehmigten
über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 28.08.2003 bis
20.01.2004 wurden durch den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben
genehmigt. Soweit sie den Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem
Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW zur
Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
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