![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule und Kultur beschließt,
die „Städtische Grundschule Ost - Gemeinschaftsgrundschule - Primarstufe“
ab dem 01.07.2016 in
„Waldschule - Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wermelskirchen“
umzubenennen. Sachverhalt:
Mit Beginn des Jahres 2016 ist die Grundschule Ost in das neue Gebäude Am Vogelsang eingezogen.
Die Schulkonferenz der Grundschule Ost hat sich in der Sitzung am 13.04.2016 auf einen neuen Namen für diese Schule geeinigt und bittet den Schulträger mit Schreiben vom 13.04.2016, diesen neuen Namen verbindlich zu beschließen.
Gem. Konferenzbeschluss soll die Grundschule Ost ab dem 01.07.2016 die Bezeichnung
„Waldschule - Städtische Gemeinschaftsgrundschule Wermelskirchen“
führen.
Durch die gesamte Zeit der Planung und des Baus wurde der Name „Waldschule“ für diesen neuen Standort verwendet. Der Name orientiert sich an dem geografischen Standort, also an der unbmittelbaren Nähe zum waldreichen Eifgental. Die neue Bezeichnung entspricht den in § 6 des Schulgesetzes geforderten Vorgaben, wonach jede Schule eine Bezeichnung führen muss, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |