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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die CDU Fraktion hat am 22.08.2014 eine Anfrage zum Thema Verkehrssicherheit auf der Hilfringhauser Straße gestellt (Anlage 1). Diese Anfrage wurde am 08.09.2014 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eingebracht und am 20.06.2016 erstmalig dort behandelt.
Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden stimmten die Ausschussmitglieder in dieser Sitzung zu, diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr erneut zu beraten.
Stellungnahme des Kämmerers:
Die Notwendigkeit der vom Fachamt vorgeschlagenen Errichtung einer Querungshilfe im Bereich Hilfringhauser Straße / Sternstraße kann von mir nicht nachvollzogen werden. Wie in der Vorlage ausgeführt, ist das Land NRW zuständiger Straßenbaulastträger.
Sowohl Straßen NRW als auch die Kreispolizeibehörde haben das Anliegen der Anwohner geprüft und sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unfallsituation in diesem Bereich unauffällig ist.
Wie von den Fachbehörden dargestellt, besteht keinerlei Handlungsgrundlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung oder die Einrichtung einer Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung.
In der Vorlage wird davon ausgegangen, dass deshalb erst Recht keine Bereitschaft des Landes besteht, eine Querungshilfe zu finanzieren.
Wenn das Land NRW hierzu keinerlei Veranlassung sieht, ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum die Kommune hier außerhalb der eigenen Zuständigkeit die Kosten für eine Querungshilfe übernehmen soll, zumal die Notwendigkeit weder weitergehend dargelegt noch schlüssig begründet wurde.
Insbesondere vermag der Hinweis auf die "spezielle Nutzung (Schulweg)" nicht zu überzeugen, da die Hilfringhauser Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Sternstraße und Wielstraße beidseitig über baulich angelegte Gehwege verfügt. Die Schulkinder (insbesondere der Schwanenschule und der KGS) können im Kreuzungsbereich Hilfringhauser Straße / Wielstraße / Luisenstraße ampelgesichert die genannten Straßen überqueren.
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass die Errichtung einer Querungshilfe mit nicht belegter Notwendigkeit (negative Stellungnahme Polizei und Straßenbaulastträger) zu weiteren Berufungsfällen führen kann.
Unabhängig von der fachlichen Diskussion stellt die Übernahme der Kosten für eine Querungshilfe auf der Straße eines anderen Straßenbaulastträgers eine freiwillige Leistung dar, die im Rahmen der Haushaltssicherung nur schwer zu erklären ist.
Vorlage vom 20.06.2016
Grunddaten: Die Hilfringhauser Straße ist die Fortführung der Dabringhauser Straße und ein Teil der Landstraße L157. Als wichtige Hauptverkehrsstraße befindet sie sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft (hier gilt eine Streckengeschwindigkeit von 50 km/h).
Geschwindigkeitsreduzierung: Die Unfallsituation der Hilfringhauser Straße unauffällig, so dass es aus Sicht der Fachbehörden keine Veranlassung gibt, hier eine Geschwindigkeitsreduzierung vorzusehen.
Überquerungshilfe: Auf Grund der speziellen Nutzung (Schulweg) hält die Verwaltung es dennoch für sinnvoll, hier eine Überquerungshilfe einzurichten. Hierzu wurde durch das Fachamt ein erster Planungsentwurf erstellt. (Anlage 3). Diese Planung muss zunächst mit dem Landesbetrieb (Straßen NRW) abgestimmt werden. Sobald hierzu Informationen vorliegen, wird die Verwaltung weitere Schritte veranlassen.Anlage/n: Anlage 1: Anfrage der CDU Fraktion vom 22.08.2014 Anlage 2: Anlage zur Niederschrift (StuV 09.03.2015) Anlage 3: Lageplan Überquerungshilfe Hilfringhauser Straße Anlage 4: Auszug aus der Niederschrift vom 20.06.2016
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