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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung und Landschaftspflegerischem Begleitplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur öffentlichen Auslegung die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlich Belange zu beteiligen.
Sachverhalt:
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 09.05.2016 beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ einzuleiten.
Nach Amtlicher Bekanntmachung in den beiden örtlichen Tageszeitungen am 20.06.2016 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung vom 27.06. bis zum 08.07.2016 durchgeführt. In diesem Verfahrensschritt wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 20.06. bis zum 22.07.2016. In diesem Zusammenhang gingen folgende Stellungnahmen ein:
- Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, E-Mail vom 23.06.2016 (Anlage 1) - Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper, Schreiben vom 24.06.2016 (Anlage 2) - PLEDOC GmbH, Schreiben vom 28.06.2016 (Anlage 3) - Westnetz GmbH, Regionalzentrum Neuss, Schreiben vom 29.06.2016 (Anlage 4) - Unitymedia NRW GmbH, Schreiben vom 30.06.2016 (Anlage 5) - Städt. Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW), E-Mail vom 01.07.2016 (Anlage 6)* - BEW, Schreiben vom 12.07.2016 (Anlage 7)* - Stadtwerke Solingen, Schreiben vom 12.07.2016 (Anlage 8) - Westnetz GmbH Dortmund, Schreiben vom 13.06.2016 (Anlage 9)* - IHK Köln, Geschäftsstelle Leverkusen/Rheinberg, Schreiben vom 15.07.2016 (Anlage 10) - Rheinisch-Bergischer Kreis, Schreiben vom 20.07.2016 (Anlage 11)*
Lediglich vier der elf o.a. Behörden / TÖB (mit * markiert) haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Hinweise und Anregungen vorgebracht. Diese betrafen vorrangig die beiden Themenkomplexe Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Artenschutz / Landschaftspflegerischer Begleitplan.
Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise / Anregungen im B-Plan-Entwurf
Die Anregung des SAW, den vorhandenen Mischwasserkanal im Rahmen der B-Plan-Änderung zu sichern, wurde durch die zeichnerische Festsetzung eines entsprechenden Leitungsrechtes berücksichtigt.
Die BEW weist in ihrem Schreiben auf die zu verlegenden Versorgungsleitungen unter dem heutigen Fußweg hin. In die Begründung zum Bebauungsplan wurde ein entsprechender Passus aufgenommen.
Die Westnetz GmbH Dortmund hat in ihrem Schreiben eine Reihe von Bedingungen aufgeführt, unter denen sie der Bebauungsplanänderung zustimmt. Die meisten davon waren bereits durch die zeichnerische Festsetzung der 110 kV-Freileitung sowie einer nicht bebaubaren Fläche (35 m Schutzstreifen) unter der 110 kV-Freileitung berücksichtigt. Die textlichen Festsetzungen wurden entsprechend dem Schreiben der Westnetz GmbH ergänzt.
Die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie der Fortschreibung des Umweltberichtes berücksichtigt, die Auflagen zum Artenschutz als Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 (2) BauGB
Der Bebauungsplanentwurf und die zugehörige Begründung wurden inzwischen vom Planungsbüro Ursula Lanzerath überarbeitet. Das Landschaftsarchitekturbüro Haaken & Hammermann hat den Landschaftspflegerischen Begleitplan erstellt und den Umweltbericht fortgeschrieben.
Der Bebauungsplanentwurf kann nunmehr für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Hierzu ist ein Offenlagebeschluss des Rates der Stadt notwendig.
Parallele Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) und § 4a (2) BauGB
Parallel zur Offenlage werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ihnen wird eine Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen von einem Monat eingeräumt.
Anlage/n:
Anlage 1 : E-Mail Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg vom 23.06.2016 (nur digital) Anlage 2 : Schreiben Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper 24.06.2016 (nur digital) Anlage 3 : Schreiben PLEDOC GmbH vom 28.06.2016 (nur digital) Anlage 4 : Schreiben Westnetz GmbH, Regionalzentrum Neuss vom 29.06.2016 (nur digital) Anlage 5 : Unitymedia NRW GmbH, Schreiben vom 30.06.2016 (nur digital) Anlage 6 : E-Mail Städtischer Abwasserverband Wermelskirchen, SAW vom 01.07.2016 Anlage 7 : Schreiben BEW vom 12.07.2016 Anlage 8 : Schreiben Stadtwerke Solingen vom 12.07.2016 (nur digital) Anlage 9 : Schreiben Westnetz GmbH Dortmund vom 13.06.2016 Anlage 10 : Schreiben IHK Köln Geschäftsstelle Leverkusen/Rheinberg vom 15.07.2016 (nur digital) Anlage 11 : Schreiben Rheinisch-Bergischer Kreis vom 20.07.2016 Anlage 12 : Planzeichnung 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ Anlage 13 : Begründung einschließlich Umweltbericht (nur digital) Anlage 14 : Artenschutzprüfung (nur digital) Anlage 15 : Landschaftspflegerischer Begleitplan (nur digital) Anlage 16 : Textliche Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung
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