Vorlage - RAT/0010/2004/1  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung
hier: Grundsatzbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
16.02.2004 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen stimmt der Parkraumbewirtschaftung gemäß des in der Sitzung vorgestellten Konzeptes grundsätzlich zu.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, aufbauend auf dem erarbeitetem Parkraumkonzept ein Bewirtschaftungsmodell für die gesamte Innenstadt zu entwickeln.

Das Büro MWM hatte den Auftrag (im Rahmen der Umgestaltung Innenstadt , Parkraumkonzept) Arbeitsschritte zur Erarbeitung einer Gesamtkonzeption Parkraumbewirtschaftung aufzustellen. Dieser Sachverhalt wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt und mit eindeutigen Arbeitsaufträgen beschlossen.

 

Verschiedene Parkraumbetreiber wurden zu einem Angebot aufgefordert.

 

Im StuV vom 24.03.03 wurden die Ergebnisse der verschiedenen Konzepte vorgestellt.

Im StuV vom 17.06.03 haben sich zwei ausgewählte Betreiber vorgestellt. 

Im StuV vom 14.07.03 wurde ein Betreiber (Fa. APCOA) ausgewählt.

Im StuV vom 08.12.03 hat die Fa. APCOA (Herr Solbrig) einen ersten Vertragsentwurf vorgestellt und den Sachstand der Parkraumbewirtschaftung erläutert.

Im StuV vom 09.02.2004 wurde der Bewirtschaftungsvertrag vorgestellt.

 

Der am 08.12.03 vorgelegte Vertragsentwurf wurde inzwischen verändert und u.a. mit dem Sachverständigen Herrn Neeten abgestimmt und korrigiert.

 

Die Unterverträge mit den privaten Parkhausbesitzern müssen jetzt entsprechend dem Hauptvertrag (Stadt / APCOA) abgestimmt und vorbereitet werden. Ein Vertragsschluss mit der Firma APCOA wird erst dann erfolgen, wenn vorher Verträge mit privaten Parkhausbesitzern unterzeichnet sind, die mehr als die Hälfte der privaten Stellplätze, die sich der Bewirtschaftung anschließen, repräsentieren.

 

Der Rat der Stadt hat mit großer Mehrheit beschlossen, eine gebührenfreie Parkzeit einzuführen.

 

Mit der Einführung einer kostenfreien Parkzeit werden Einnahmeausfälle zu erwarten sein. Nach einer Schätzung, die,  die Fa. APCOA im Auftag der Stadtverwaltung abgegeben hat, sind mit Einnahmeausfällen in einer Größenordnung von ca. 30.000,- € zu rechnen.

Bei der Bemessung einer gebührenfreien Parkzeit in der Größenordnung von 15 Minuten hat die Stadtverwaltung einerseits die Interessen der Bürger berücksichtigt, bei Kurzeinkäufen gebührenfrei Parken zu können, andererseits aber an dem Ziel festgehalten, eine möglichst große Flexibilität und einen möglichst großen Umschlag  des Parkraumes herzustellen.

 

Die Mittel für die laufende Parkraumbewirtschaftung sind bereitzustellen.

 

Die Beschlussfassung zu dem Bewirtschaftungsvertrag erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt am 16.02.2004.

 

 

Haushaltsrechtlich erfolgt die Abwicklung wie folgt:

 

Die Firma APCOA wird ein eigenes Konto einrichten, entsprechend dem Vertrag. In diesem Konto werden monatlich die Ausgaben und Einnahmen saldiert. Nach der Kostenübersicht der Anlage 1 entstehen pro Monat Überschüsse. Diese werden auf dem Konto geführt und entsprechend dem Vertrag am Ende des Jahres saldiert und auch ausgezahlt. Diese Auszahlung erfolgt an alle Teilnehmer entsprechend der Zahl der Stellplätze, wie der Vertrag es vorsieht. Sollte wieder erwarten in einem oder mehreren Monaten ein Defizit entstehen wird auch dieses Defizit vorgetragen und saldiert und wird nicht zu einer Zahlungsverpflichtung der Stadt. In die monatliche Saldierung finden alle Kosten und Einnahmeposititonen Eingang, einschließlich des monatlichen Honorars der Unternehmung APCOA. Sollte wieder erwarten am Ende des Jahres eine Zahlungsverpflichtung der Stadt entstehen, wäre diese überplanmäßig für das erste Jahr nachträglich bereitzustellen.

Bei einer Beteiligung der Stadt mit 60 % an den Überschüssen gemäß Anlage 1 ergeben sich Rund 85.000 € jährliche Einnahmen für die Stadt Wermelskirchen.

Anlagen

Anlagen

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift