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Beschlussvorschlag: Sachverhalt: Durch Beschluss des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 23.05.2011 wurden Herr Günter Luchtenberg und Frau Sandra Irene Meese zu stellvertretenden Schiedsleuten für den einheitlichen Schiedsamtsbezirk Wermelskirchen benannt. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Wermelskirchen vom 09.01.2012 wurde diese Benennung für die Dauer von 5 Jahren bestätigt. Die Amtszeit der beiden stellvertretenden Schiedspersonen lief am 31.07.2016 aus. Mit Schreiben vom 16.02.2016 wurde bei beiden stellvertretenden Schiedsleuten die Bereitschaft zur Fortführung dieses Ehrenamtes nachgefragt. Herr Luchtenberg hat aus Altersgründen erklärt, nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen. Frau Meese hat sich bereit erklärt, dieses Ehrenamt fortführen zu wollen.
Die Fraktionen sowie die fraktionslosen Mitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen wurden mit Schreiben vom 23.05.2016 aufgefordert, geeignete Personen für die Besetzung dieses Ehrenamtes zu benennen. Bis zum Ablauf der Frist am 05.06.2016 haben keine der Fraktionen und MdR einen Wahlvorschlag eingereicht.
Gem. § 11 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) ist für jede Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson zu bestellen. Daher ist es nicht erforderlich, zwei stellvertretende Schiedspersonen zu bennen.
Die Verwaltung schlägt daher dem Rat der Stadt vor, Frau Sandra Irene Meese zur stellvertretenden Schiedsfrau für den einheitlichen Schiedsamtsbezirk Wermelskirchen zu benennen.
Anlage/n:
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