Vorlage - RAT/3542/2016  

 
 
Betreff: Planung eines Jugendfreizeitparks,
Sachstand schalltechnische Untersuchung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Entscheidung
04.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Standorte_FNP  
Anlage_2_Standorte_Luftbild  

Beschlussvorschlag:

1) Der Ausschuss nimmt das vorliegende Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung zur Kenntnis; im Ergebnis wird aus immissionsschutzrechtlicher Sicht im Hinblick auf die Geräusche und die mit der Planung verbundenen Aufwendungen zur Lärmminderung der Standort „Zenshäuschen“ favorisiert.

 

2) Der Ausschuss beschließt, den Standort „Brachstreifen Belten“ zu verwerfen und den Standort „Zenshäuschen“ weiterzuverfolgen. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Standort „Zenshäuschen“ die fachliche Projektplanung für einen Jugendfreizeitplatz ein-schließlich Kosten-/Nutzenbetrachtung sowie für den Lückenschluss der Balkantrasse mit dem Erhalt von Bahnrelikten unter Berücksichtigung der Expansionsabsichten von angrenzenden Gewerbetreibenden und des Schutzanspruchs der Wohnbebauung zu erarbeiten.
 


Sachverhalt:

 

 

1Bisherige Entwicklung

 

Im Rahmen der Beschlussvorlage RAT/3200/2015 hat der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus in seiner Sitzung vom 19.10.2015

        die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Jugendfreizeitplatzes, JFP, in Anlehnung an den Antrag von Rollrausch Wermelskirchen e.V. (Sitzung vom 03.12.2014) zur Kenntnis genommen und

        beschlossen, am Standort „Zenshäuschen“ weiterhin festzuhalten und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planung einschließlich Kostenschätzung für diesen Standort vorzulegen.

 

Im Mai 2016 hat Herr Bürgermeister Bleek eine verwaltungsseitige Arbeitsgruppe bestimmt. Diese hat sich unter der Federführung des Amtes für Jugend, Bildung und Soziales und der Beteiligung des technischen Dezernats/des Amts für Stadtentwicklung, in Abstimmung mit der Kämmerei/Liegenschaften, auftragsgemäß zunächst mit grundstücksbezogenen Fragen zur Errichtung eines Jugendfreizeitplatzes mit Skateranlage am Standort „Zenshäuschen“ befasst. Hierbei ist auf Aspekte des Lärmschutzes der angrenzenden Wohnbebauung ein besonderes Augenmerk gelegt worden. Ferner wurde das Ziel des Lückenschlusses für den „Panorama-Radweg Balkantrasse“ verfolgt.

 

 

 

2Aktuelle Situation – Standorte und Interessensgruppen

 

Alternativfläche „Brachstreifen Belten“ zurück in der Diskussion für JFP

Indessen wurde die im Rahmen der vorgenannten Beschlussvorlage ebenfalls betrachtete „Alternative 4 – Brachstreifen Belten“ erneut in die aktuelle politische Diskussion und öffentliche Berichterstattung gerückt. Denn zwischenzeitlich äußerten mehrere Gewerbetreibende Expansionsinteresse am Standort Zenshäuschen.

Gleichzeitig tragen anstehende städtische Grunderwerbsabsichten (Bereinigung von Straßenrandflächen im Austausch mit Straßen NRW) dazu bei, das Entwicklungspotential des „Brachstreifens Belten“, der sich jenseits der B 51 bzw. schräg gegenüberliegend befindet, zu vergrößern (Anlage 1: „Beide Standorte, Auszug Flächennutzungsplan

Anlage 2: „Beide Standorte, Luftbild genordert“).

 

Weitere Nutzergruppen mit gegenwärtigem Interesse am Standort „Zenshäuschen“

Zu erwähnen sind insgesamt folgende Interessensgruppen, die ihre Belange im Rahmen der Reaktivierung der Brachfläche „Zenshäuschen“ ebenfalls berücksichtigt wissen möchten:

 

 

 

 

ZWECK - Warum/wofür engagiert sich die Gruppe?

A    Freizeit-/Sportangebot und belebten Treffpunkt für die Jugend schaffen:

        Standort innerstadtnah mit ÖPNV/Busbahnhof-Anschluss und hoher immissions-technischer Toleranz, Lage spricht breite Zielgruppe und Familien an, soziale Kontrolle gegeben durch hohe Besucherfrequenz der Trasse, Eignung für präventive Jugendarbeit.

 

B     Gewerblichen Anliegern Entwicklungsflächen bieten:

        Standortsicherung und Wirtschaftsförderung durch Erweiterung von Ausstellungsflächen bzw. Verkaufs-/Andienungsbereichen

 

C    Benachbarte Wohnbebauung vor Beeinträchtigungen schützen

        Wohnqualität sichern und Allgemeinwohl ermöglichen

 

D    Balkantrasse durch autofreien Abschnitt sicherer und touristisch attraktiver machen:

        Informations- und Rastmöglichkeit für Radtouristen, Willkommensgruß für Besucher am Innenstadteingang von Wermelskirchen

 

E    Stadtgeschichte pflegen und ehemalige Bahnhofsnutzung nachspüren können

        Bahnrelikte mit neuen Nutzungen: Waggon auf Schienen als Jugend- und/oder Radlertreff, Kartenmaterialstelle, Miniwerkstatt

 

Inwieweit den einzelnen Interessengruppen Raum zu geben ist, steht in Abhängigkeit zu den stadtentwicklungspolitischen Zielen und den damit einhergehenden Chancen für ein kompromissbereites Miteinander, für die Bündelung von Potentialen und Bedarfen sowie für die konsequente Ausschöpfung von Synergieeffekten.

Infrastrukturelle Einrichtungen vorzuhalten für die sportlich-sinngebende Freizeitgestaltung von Jugendlichen oder zur Förderung von Tourismus und Nahmobilität in Wermelskirchen kann die Lebensqualität vor Ort erhöhen und Standortvorteile im Städtewettbewerb bescheren.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist erreichbar, wenn sich durch koordinierte Flächenplanung die Standortsicherung von ansässigen Unternehmen vorantreiben lässt, wie es am Standort Zenshäuschen nachweislich möglich ist.

Im Rahmen des nächsten Projektschritts ist ein zielgruppenorientiertes, abgestimmtes Konzept zu erarbeiten, welches die vorzusehenden Nutzungen und zu schaffenden Rahmen-bedingungen sowie die technischen und sozialen Unterhaltungsaufwendungen darstellt.

 

Fazit aus Sicht der Stadtentwicklung:

Der Bereich des ehemaligen Bahngeländes am Standort „Zenshäuschen“ birgt Entwicklungsoptionen für zahlreiche Zielgruppen und zu befürwortende Projekte. Damit diesen Interessen und dem Gemeinwohl Rechnung getragen werden kann, sind die Projektplanung und die Projektkosten zu konkretisieren.

 

 

 

3Sachstand der Standortuntersuchung

 

Schallschutztechnische Möglichkeiten und Grenzen der beiden Standorte

Der nächste Schritt im Rahmen der Standortprüfung sah vor, die Möglichkeiten und Grenzen der in Rede stehenden Standorte „Zenshäuschen“ und „Brachstreifen Belten“ auszuloten. In den Blick genommen wurde insbesondere der immissionsschutzrechtliche Anspruch der näheren Wohnbebauung. Hierfür wurden die vorrangigen Nutzungsabsichten „Jugendfreizeitplatz mit Skatepark und Multifunktionsfläche“ für beide Standorte konkretisiert, skizziert und eine schalltechnische Untersuchung beauftragt.

Ziel der Beauftragung war es, basierend auf den Ergebnissen des schalltechnischen Gutachtens eine politische Entscheidung für einen der beiden Standorte zu ermöglichen.

 

Das Ingenieurbüro Stöcker, Burscheid, erhielt den Auftrag und hat die Geräuschuntersuchung zu den vorgesehenen Einrichtungen eines Jugendfreizeitplatzes kurzfristig für beide Standorte durchgeführt. Ausgangspunkt war hierbei ein konservativer Ansatz mit der Nutzung des Mehrzweckplatzes als Bolzplatz und dem geplanten Skatepark zu üblicherweise angenommenen Nutzungszeiten. Die Ergebnisse wurden anschließend in flächenhaften, farbigen Lärmkarten dargestellt.

Im Rahmen der Ausschusssitzung am 04.10.2016 wird der Gutachter die Ergebnisse anhand der Lärmkarten detailliert vorstellen und erläutern.

 

Ergebnisse aus immissionsschutzrechtlicher Sicht je Standort

Vorab ist festzustellen, dass der Schutzanspruch in Form der Immissionswerte innerhalb der Ruhezeiten entsprechend der Nutzung der Gebiete an den einzelnen Wohnhäusern 50 dB(A) oder 55 dB(A) beträgt. Der Vergleich der beiden Standorte verdeutlicht, dass die höheren Geräuschpegel an den Wohnnutzungen am Standort „Brachstreifen Belten“ auftreten, doch auch am Standort „Zenshäuschen“ gibt es Handlungsbedarf.

Damit der Schutzanspruch eingehalten wird, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Standort „Zenshäuschen“

        Wall/Wand an der Nordseite des Jugendfreizeitplatzes in einer Höhe von 1m relativ zum Gelände und in einer Länge von ca. 60m (an farbig gekennzeichneter Stelle).

Standort „Brachstreifen Belten“

        Wall/Wand an der Nordseite des Jugendfreizeitplatzes in Höhe von 6m relativ zum Gelände und ca. 123m Länge (an farbig gekennzeichneter Stelle)

        Wall/Wand an der Südseite des Jugendfreizeitparks in Höhe von 8m relativ zum Gelände und ca. 105m Länge (an farbig gekennzeichneter Stelle).

Hierzu erklärt der Gutachter, dass mit der Maßnahme der Schutzanspruch eines Immissionsortes (IoV2.7) noch nicht erreicht wird, jedoch aus praktischen Gründen keine weiteren Berechnungen erfolgten.

 

Fazit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht

In Bezug auf die Geräusche und die mit der Planung verbundenen Aufwendungen zur Geräuschminderung ist der Standort „Zenshäuschen“ für den Jugendfreizeitplatz zu favorisieren.

 

 

 

4Standortentscheidung und Auftrag an die Verwaltung

Mit Blick auf die zahlreichen Entwicklungsoptionen für mehrere Zielgruppen und die zu erwartenden Synergieeffekte, die zumindest einer der beiden Standorte bietet, sowie auf der Grundlage des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens schlägt die Verwaltung vor, die Standortentscheidung zugunsten der Fläche „Zenshäuschen“ zu treffen und die Verwaltung damit beauftragen, hierfür die weitere fachliche Projektplanung zu entwickeln (siehe Beschlussvorschlag).

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1:„Beide Standorte, Auszug Flächennutzungsplan“

Anlage 2:„Beide Standorte, Luftbild genordet“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Standorte_FNP (85 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Standorte_Luftbild (449 KB)      

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: