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Beschlussvorschlag:
1.) Für die Stadt Wermelskirchen wird ein Netzwerk Frühe Hilfen im Sinne der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf- und ausgebaut. 2.) Die in § 3 Abs. 1 und 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Einrichtungen und Dienste werden gebeten, sich aktiv in dieses Netzwerk einzubringen. 3.) Der Jugendhilfeausschuss und der Rat sind einmal jährlich über die Ergebnisse der Arbeit des Netzwerkes Frühe Hilfen Wermelskirchen zu informieren. Sachverhalt:
1. Auf- und Ausbau eines Netzwerkes Frühe Hilfen In Wermelskirchen soll ein Netzwerk für Frühe Hilfen auf- bzw. ausgebaut werden, um den rechtlichen Auftrag zu erfüllen und in Wermelskirchen die Lebensverhältnisse von (werdenden) Eltern und Kinder in den ersten Lebensjahren (insb. 0-3 Jahre) frühzeitig und nachhaltig zu verbessern.
2. Rechtsgrundlagen 2.1 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Das am 01. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz nimmt die Kommunen bundesweit in die Pflicht, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots von Frühen Hilfen zu unterstützen (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG). Es werden Grundlagen für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz geschaffen, indem Prävention und Intervention gleichermaßen gestärkt werden. Im § 3 KKG werden die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz formuliert. So heißt es in Abs. 3: „Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden.“ Damit dies möglich ist, sollten die Strukturen transparent sein und miteinander abgestimmt werden. Dies bedeutet jedoch zunächst, dass ein flächendeckender Austausch zwischen den Trägern erfolgen muss.
2.2 Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung (B-L-VV) „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ In der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015“ (verlängert bis 2017) heißt es in Artikel 2 Abs. 2, dass Aus- und Aufbau und die Weiterentwicklung von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen gefördert werden.
2.3 Fördergrundsätze des Landes NRW Auf der Grundlage von § 3 des KKG, der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung und § 29 Haushaltsgesetz NRW leitet das Land NRW für die in Artikel 2 B-L-VV bezeichneten Maßnahmen Finanzmittel (fachbezogene Pauschalen) an die Kommunen weiter.
Gemäß Artikel 2 Abs. 3 B-L-VV „Gegenstand der Förderung“ heißt es: Förderfähig sind Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, - die mindestens
einbinden sollen (§ 3 Abs. 2 KKG), - bei denen der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Koordinierungsstelle mit fachlich qualifizierter Koordination vorhält, - die Qualitätsstandards - auch zum Umgang mit Einzelfällen - und Vereinbarungen für eine verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk vorsehen und - die regelmäßig Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII festlegen und die Zielerreichung überprüfen.
Die Fördergrundsätze für das Land NRW sehen zudem als Fördervoraussetzung vor, dass für den Auf- und Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen ein Rats- oder Kreistagsbeschluss besteht oder bis zum 31.12.2015 (verlängert bis 31.12.2016) gefasst werden soll. Außerdem soll, sofern die Koordinierungsstelle nicht im Jugendamt vorgehalten wird, im Jugendamt eine Ansprechperson insbesondere als Schnittstelle zur Jugendhilfeplanung für das Netzwerk vorgehalten werden.
3. Finanzmittel des Bundes Die Stadt Wermelskirchen erhielt bisher aus den für die Bundesinitiative Frühe Hilfen zur Verfügung gestellten Bundesmitteln: 2012: 7.508,00 € 2013: 10.309,00 € 2014: 11.360,00 € 2015: 11.360,00 € 2016:12.500,00 € Die Höhe der Fördermittel berechnet sich nach dem Anteil an den insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermitteln und dem Verhältnis der unter 3-Jährigen im SGB II Leistungsbezug (Stand 31.12.2010) im jeweiligem Jugendamtsbereich. Ab dem Jahr 2016 liegt die Förderhöhe hierzu bei mindestens 12.500,00 € (Sockelfinanzierung).
Gemäß § 3 Abs. 4 KKG soll die Fortsetzung der Förderung im gleichen Rahmen wie 2014 und 2015 durch einen vom Bund eingerichteten jährlichen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien sichergestellt werden.
4. Ziele eines Netzwerkes Frühe Hilfen und die Aufgabe der Koordination Frühe Hilfen sollen gemäß dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH),
Frühe Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Kinder, Eltern und Familien. Mögliche Versorgungslücken sollen im Netzwerk erkannt und geschlossen werden, sodass dies eine auf unterschiedliche Lebenslagen und Bedarfe zugeschnittene und abgestimmte Angebotsstruktur erwirkt. Sie umfassen dabei vielfältige sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention). Wenn diese Hilfen nicht ausreichen, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden und vermitteln an andere Hilfesysteme.
Ziel eines Netzwerks Frühe Hilfen ist es somit, mittels einer verbindlichen und systematischen interdisziplinären Vernetzungsstruktur die bestmögliche Unterstützung für Schwangere und Familien mit Kindern unter drei Jahren vorzuhalten. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus folgenden Bereichen:
Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.
Das Netzwerk Frühe Hilfen wird „als ein systemübergreifendes Strukturnetzwerk mit dem Ziel, die multiprofessionelle Angebotsstruktur für Familien quantitativ und qualitativ zu verbessern“, verstanden. (Kompetenzprofil Netzwerkkoordinatorinnen, NZFH 2013)
Für die Familien als Adressatinnen Früher Hilfen liegt der Nutzen darin, dass sie größere und bessere Teilhabemöglichkeiten und eine Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten erhalten. Auch soll eine Entlastung und Kompetenzstärkung, Erhöhung des Wohlbefindens und Verhinderung oder Reduzierung negativer Folgen auf die Gesundheit und Entwicklung durch Teilhabe und Bildungserfolg erreicht werden. Frühe Hilfen sind ein Angebot für die Familien, das sie freiwillig und auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen können.
Die Herausforderungen an die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen sind vielfältig. Es gilt unter Berücksichtigung der verschiedenen lokalen Gegebenheiten fachlich begründete und praktikable Möglichkeiten für die Struktur des Netzwerkes zu finden und umzusetzen. Dabei ist die inhaltliche Trennung zwischen Frühe Hilfen und Kinderschutz zu wahren. Die/Der Netzwerkkoordinator/in versteht sich als Mittler/in zwischen den Akteuren im Netzwerk, bündelt Ressourcen, Informationen und Kompetenzen und steuert inhaltlich.
5. Umsetzungsstand in Wermelskirchen Frühe Hilfen bilden das Fundament in der Präventionskette zur Vorbeugung von Kindeswohlgefährdungen, indem sie frühzeitig den Familien Hilfesysteme zugänglich machen. Das Jugendamt soll hierzu alle wichtigen Akteure vernetzen und die Angebote der Frühen Hilfen ausbauen (§§ 2 und 3 KKG, LVR-Jugendhilfereport 04.15).
In Wermelskirchen ist für die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen 45 % einer Vollzeitstelle eingerichtet.
5.1 Babybegrüßungsbesuche In Wermelskirchen werden alle Familien, die ein neugeborenes Kind bekommen haben, mit einem persönlichen Besuchstermin zur Babybegrüßung angeschrieben. Durch den persönlichen Kontakt werden den Familien Beratungsangebote für eine frühzeitige Hilfe leichter zugänglich gemacht und sie können sich über Freizeitangebote informieren.
In der Zeit von Juli 2015 bis Juni 2016 nahmen von 279 Neugeborenen insgesamt 166 Familien das freiwillige Besuchs- und Beratungsangebot wahr, was einer Quote von 60 % entspricht. Die übrigen 40 % haben den Besuch im Vorfeld abgesagt oder wurden nicht angetroffen, wobei dann die Begrüßungstasche oder zumindest eine Nachricht hinterlassen wurde.
Die Babybegrüßungstasche enthält verschiedene Angebotsflyer, Ratgeber, Kontaktadressen und die Elternbriefe des Familienministeriums, die über die Entwicklung eines Kindes vom ersten Lebensmonat bis zum achten Lebensjahr berichten und somit die Eltern in den ersten Jahren begleiten.
5.2 Netzwerk Frühe Hilfen: Auftaktveranstaltung „Frühe Hilfen weiterentwickeln – ein Netzwerk für Wermelskirchen“ am 02.11.2016 Am 02.11.2016 findet die Veranstaltung „Frühe Hilfen weiterentwickeln – ein Netzwerk für Wermelskirchen“ statt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Bedarfe der Akteure im Rahmen des Aufbaus eines Netzwerkes "Frühe Hilfen" in Wermelskirchen zu ermitteln und die Kommunikation mit den Trägern zu verbessern. Diese Veranstaltung wird zusammen mit der Fachberatung Frühe Hilfen vom Landschaftsverband Rheinland durchgeführt. Zu der Veranstaltung wurden u.a. Fachkräfte aus den Bereichen Frühe Hilfen, Familienbildung, Familienzentren, Jugendhilfe, Beratungsstellen, Ärzte, Hebammen, Therapeuten, das Kreisgesundheitsamt, Politik, Agentur für Arbeit, kirchliche Einrichtungen und Vereine eingeladen.
5.3 Aufbau des Internetportals „Familienwegweiser“ Für Wermelskirchen befindet sich derzeit das Internetportal „Familienwegweiser“ für (werdende) Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahre im Aufbau, welches die Angebote im Bereich der Frühen Hilfen bündeln und die Suche erleichtern soll. In dem Internetportal können Vereine ihr Freizeitangebot ebenso präsentieren, wie sich z.B. Ärzte, Hebammen, Beratungsstellen oder Dienststellen von finanziellen Hilfen vorstellen können. Alle Anbieter haben dort die Möglichkeit, ihre Organisation, ihr Profil, Angebote und alles, was ihnen wichtig erscheint, kostenfrei vorzustellen. Durch den „Familienwegweiser“ sollen Eltern und auch Fachkräfte die Einrichtungen und ihre Angebote schneller finden und können durch eine Verknüpfung direkt auf die Homepage der Anbieter gelangen. Die Anbieter wurden mit der Einladung zur Auftaktveranstaltung (Ziffer 5.2) über den „Familienwegweiser“ informiert und um Beteiligung gebeten. Das Internetprotal wurde von der Bundesinitiative Frühe Hilfen sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, entwickelt und allen Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt. Anlage/n: keine
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