Vorlage - RAT/3556/2016  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung eines Mitglied des Rates der Stadt
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2016 
15. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das Mitglied des Rates, Herr Frank Kaluscha, wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
 


Sachverhalt:

 

Das Mitglied des Rates, Frau Gisela Grangeret, welche bei der Kommunalwahl am 25.05.2014 gewählt worden ist, hat mir Wirkung vom 30.09.2016 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf ihr Mandat verzichtet.

 

Nach der Reserveliste des Bündnis 90/Die Grünen ist Herr Frank Kaluscha Nachfolger von Frau Gisela Grangeret.

 

Herr Kaluscha ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.
 


Anlage/n:
 

-


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: