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Beschlussvorschlag:
Das Mitglied des Rates, Herr Frank Kaluscha, wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt:
Das Mitglied des Rates, Frau Gisela Grangeret, welche bei der Kommunalwahl am 25.05.2014 gewählt worden ist, hat mir Wirkung vom 30.09.2016 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf ihr Mandat verzichtet.
Nach der Reserveliste des Bündnis 90/Die Grünen ist Herr Frank Kaluscha Nachfolger von Frau Gisela Grangeret.
Herr Kaluscha ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten. Anlage/n: -
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