Vorlage - RAT/0026/2004  

 
 
Betreff: 2. Nachtragssatzung vom .... zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.02.2004 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.02.2004 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen an Verwaltung zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskichen vom 29.02.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Form (Anlage).

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, aufbauend auf das erarbeitete Parkraumkonzept ein Bewirtschaftungsmodell für die gesamte Innenstadt zu entwickeln. In dieses Konzept fließen sowohl öffentliche als auch private Anlagen für den ruhenden Verkehr, Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkplätze und Straßenstellplätze ein.  Die Planungsgruppe MWM hat im Rahmen der Umgestaltung Innenstadt Arbeitsschritte zur Umsetzung einer Gesamtkonzeption Parkraumbewirtschaftung aufgestellt. Der zuständige Fachausschuss hat sich im Jahr 2003 in mehreren Sitzungen mit der Thematik beschäftigt.

 

Der Rat der Stadt hat  in seiner Sitzung am 15.12.2003 für die Parkraumbewirtschaftung in der gesamten Innenstadt als Betreiber die APCOA ausgewählt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und der Rat der Stadt behandeln den Betriebsführungsvertrag mit APCOA im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in den Sitzungen am 09.02.2004 und 16.02.2004.

Der zwischenzeitlich von der Verwaltung erarbeitete Vertrag zur Parkraumbewirtschaftung mit den Parkraumbetreibern wird derzeit mit den privaten Parkraumbetreibern abgestimmt.

 

Die Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen regelt das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen und die damit verbundenen Gebühren. Für die privaten Anlagen für den ruhenden Verkehr werden mit dem Vertrag zur Parkraumbewirtschaftung mit den privaten Parkraumbetreibern die Grundlagen festgelegt.

Die Parkgebührensatzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Nach dem Parkraumkonzept für den gesamten Innenstadtbereich sind die Parkgebühren zu ändern:

 

            Innenstadt

 

TG Rathaus, PP Bürgerzentrum,

 

bis 15 Minuten gebührenfrei

 

            Kurzparker (inkl. MwSt.)         pro angefangene Stunde        Euro    -,60

            Tagesmaximum (inkl. MwSt.)                                                 Euro   3,00

            Dauerparker(inkl. MwSt.)        pro Monat                                Euro  45,00

 

            Parkplätze

 

            PP Lochesplatz, Kattwinkelsche Fabrik, Heinrich-Heine Platz

            Kurzparker (inkl. MwSt.)         pro angefangene Stunde        Euro    -,60

            Tagesmaximum (inkl. MwSt.)                                                 Euro   2,50

            Dauerparker(inkl. MwSt.)        pro Monat                                Euro 23,20

 

           

            Straßenstellplätze Innenstadt Kernzone

             0 –  15 Minuten                       gebührenfrei

                                                            15 – 30 Minuten                       Euro    -,40

                                                            30 – 60 Minuten                       Euro    -,30

            Maximale Parkdauer 60 Minuten

 

            Straßenstellplätze Innenstadt Randzone            

 

pro angefangene Stunde                                Euro    -,50

Maximale Parkdauer 120 Minuten

 

 

(Zuordnung der Straßen zur Kern- oder Randzone siehe Parkgebührensatzung – Anlage -)

Anlage:

Anlage:

 

2. Nachtragssatzung vom ......... zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000

 

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04. Februar 1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebühren­ordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV NW S. 48) in Verbindung mit § 38 Buchstabe b des Ordnungsbehördengesetzes vom 13.05.1980 (GV NW S. 528), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Wermelskirchen in seiner Sitzung am 16.02.2004  nachstehende 2. Nachtragssatzung zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 beschlossen:

 

                                                                         § 1

Änderung der Gebührensätze

 

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühren für die gebührenpflichtigen Parkstandorte werden wie folgt festgelegt:

 

Innenstadt

 

TG Rathaus, PP Bürgerzentrum,

 

bis 15 Minuten gebührenfrei

 

            Kurzparker (inkl. MwSt.)                     pro angefangene Stunde        Euro    -,60

            Tagesmaximum (inkl. MwSt.)                                                             Euro   3,00

            Dauerparker(inkl. MwSt.)                    pro Monat                                Euro  45,00

 

            Parkplätze

 

            PP Lochesplatz, Kattwinkelsche Fabrik, Heinrich-Heine Platz

 

            Kurzparker (inkl. MwSt.)                     pro angefangene Stunde        Euro    -,60

            Tagesmaximum (inkl. MwSt.)                                                             Euro   2,50

            Dauerparker(inkl. MwSt.)                    pro Monat                                Euro 23,20

 

           

            Straßenstellplätze Innenstadt Kernzone

 

             Zur Kernzone  gehören die im folgenden aufgelisteten Straßen:

An der Feuerwache, Telegrafenstraße, Obere Remscheider Straße, Taubengasse, Brückenweg, Schulgasse, Schwanen bis Kurze Straße, Eich, Kölner Straße, Carl-Leverkus-Straße, Markt

 

                                                            0 –  15 Minuten                        gebührenfrei

                                                            15 – 30 Minuten                       Euro    -,40

                                                            30 – 60 Minuten                       Euro    -,30

                                                            Maximale Parkdauer 60 Minuten

 

            Straßenstellplätze Innenstadt Randzone

 

            Zur Randzone gehören die im folgenden aufgelisteten Straßen und Plätze:

Schwanenplatz, Brachgelände, Nordstraße, Burger Straße, Stockhauser Straße, Berufsschulstraße, Kattwinkelstraße, Schillerstraße, Jörgensgasse

 

                                    pro angefangene Stunde        Euro    -,50

Maximale Parkdauer 120 Minuten

 

 

                                                                         § 2

Änderung der Erhebungszeiten

 

§ 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Parkgebühren werden montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr, samstags in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr, erhoben.

 

 

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese 2. Nachtragssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift