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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskichen vom 29.02.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Form (Anlage). Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen. Sachverhalt: Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, aufbauend auf das erarbeitete Parkraumkonzept ein Bewirtschaftungsmodell für die gesamte Innenstadt zu entwickeln. In dieses Konzept fließen sowohl öffentliche als auch private Anlagen für den ruhenden Verkehr, Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkplätze und Straßenstellplätze ein. Die Planungsgruppe MWM hat im Rahmen der Umgestaltung Innenstadt Arbeitsschritte zur Umsetzung einer Gesamtkonzeption Parkraumbewirtschaftung aufgestellt. Der zuständige Fachausschuss hat sich im Jahr 2003 in mehreren Sitzungen mit der Thematik beschäftigt. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2003 für die Parkraumbewirtschaftung in der gesamten Innenstadt als Betreiber die APCOA ausgewählt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und der Rat der Stadt behandeln den Betriebsführungsvertrag mit APCOA im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in den Sitzungen am 09.02.2004 und 16.02.2004. Der zwischenzeitlich von der Verwaltung erarbeitete Vertrag zur Parkraumbewirtschaftung mit den Parkraumbetreibern wird derzeit mit den privaten Parkraumbetreibern abgestimmt. Die Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen regelt das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen und die damit verbundenen Gebühren. Für die privaten Anlagen für den ruhenden Verkehr werden mit dem Vertrag zur Parkraumbewirtschaftung mit den privaten Parkraumbetreibern die Grundlagen festgelegt. Die Parkgebührensatzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Nach dem Parkraumkonzept für den
gesamten Innenstadtbereich sind die Parkgebühren zu ändern: Innenstadt TG Rathaus, PP Bürgerzentrum, bis 15 Minuten gebührenfrei Kurzparker (inkl. MwSt.) pro angefangene Stunde Euro -,60 Tagesmaximum
(inkl. MwSt.) Euro 3,00 Dauerparker(inkl.
MwSt.) pro Monat Euro 45,00 Parkplätze PP
Lochesplatz, Kattwinkelsche Fabrik, Heinrich-Heine Platz Kurzparker
(inkl. MwSt.) pro angefangene
Stunde Euro -,60 Tagesmaximum
(inkl. MwSt.) Euro 2,50 Dauerparker(inkl.
MwSt.) pro Monat Euro 23,20 Straßenstellplätze
Innenstadt Kernzone 0 –
15 Minuten gebührenfrei 15
– 30 Minuten Euro -,40 30
– 60 Minuten Euro -,30 Maximale
Parkdauer 60 Minuten Straßenstellplätze
Innenstadt Randzone pro angefangene Stunde Euro -,50 Maximale Parkdauer 120 Minuten (Zuordnung der Straßen zur Kern- oder Randzone siehe
Parkgebührensatzung – Anlage -) Anlage: 2. Nachtragssatzung vom .........
zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes
vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und § 1 der Verordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 04. Februar 1981 über die Ermächtigung zum Erlass von
Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV NW
S. 48) in Verbindung mit § 38 Buchstabe b des
Ordnungsbehördengesetzes vom 13.05.1980 (GV NW S. 528), jeweils in der zur Zeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Wermelskirchen in seiner Sitzung am
16.02.2004 nachstehende 2.
Nachtragssatzung zur Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom
29.02.2000 beschlossen: §
1 Änderung der Gebührensätze§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühren für die
gebührenpflichtigen Parkstandorte werden wie folgt festgelegt: Innenstadt TG Rathaus, PP Bürgerzentrum, bis 15 Minuten gebührenfrei Kurzparker (inkl. MwSt.) pro angefangene Stunde Euro -,60 Tagesmaximum
(inkl. MwSt.) Euro 3,00 Dauerparker(inkl.
MwSt.) pro Monat Euro 45,00 Parkplätze PP
Lochesplatz, Kattwinkelsche Fabrik, Heinrich-Heine Platz Kurzparker
(inkl. MwSt.) pro
angefangene Stunde Euro -,60 Tagesmaximum
(inkl. MwSt.) Euro 2,50 Dauerparker(inkl.
MwSt.) pro Monat Euro 23,20 Straßenstellplätze
Innenstadt Kernzone Zur Kernzone gehören die im folgenden aufgelisteten
Straßen: An der Feuerwache, Telegrafenstraße,
Obere Remscheider Straße, Taubengasse, Brückenweg, Schulgasse, Schwanen bis
Kurze Straße, Eich, Kölner Straße, Carl-Leverkus-Straße, Markt 0
– 15 Minuten gebührenfrei 15
– 30 Minuten Euro -,40 30
– 60 Minuten Euro -,30 Maximale
Parkdauer 60 Minuten Straßenstellplätze
Innenstadt Randzone Zur
Randzone gehören die im folgenden aufgelisteten Straßen und Plätze: Schwanenplatz, Brachgelände,
Nordstraße, Burger Straße, Stockhauser Straße, Berufsschulstraße,
Kattwinkelstraße, Schillerstraße, Jörgensgasse pro
angefangene Stunde Euro -,50 Maximale Parkdauer 120
Minuten §
2 Änderung der Erhebungszeiten§ 2 erhält folgende Fassung: Die
Parkgebühren werden montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00
Uhr, samstags in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr, erhoben. § 3 InkrafttretenDiese 2. Nachtragssatzung tritt mit
dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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