Vorlage - RAT/3585/2016  

 
 
Betreff: Das Bergische Rheinland:
Bewerbung um die Regionale 2022/2025
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
28.11.2016 
15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20161019_Info Kommunen  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstand zur Bewerbung für eine REGIONALE 2022/2025 unter dem Titel Das Bergische Rheinland" zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Anknüpfend an die Erfahrungen der zurückliegenden REGIONALEN bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Regionen des Landes aktuell die Möglichkeit, in den Jahren 2022 und 2025 eine REGIONALE durchzuführen. Die Regionen sind im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehrs des Landes Nordrhein-Westfalen aufgerufen worden, sich mit ihren individuellen Potenzialen zu positionieren und interkommunal zu kooperieren.

Gegenstand der ausgeschriebenen REGIONALEN, die sich insbesondere auf die ländlichen Räume fokussieren sollen, ist die gemeinschaftliche Vorbereitung, Realisierung und Präsentation von Projekten, Ereignissen und Initiativen, die in der Region in einem konzeptionellen Zusammenhang entwickelt werden, um Lösungen für drängende Herausforderungen zu erarbeiten.

 

Die Bemühungen um eine Bewerbung zur Durchführung einer REGIONALE 2022/2025 im rechtsrheinischen ländlichen Raum sind unter dem Titel „Das Bergische Rheinland“ zwischenzeitlich wie folgt fortgeschritten:

 

Bewerbung des rechtsrheinischen ländlichen Raumes unter dem Titel „Das Bergische Rheinland“

 

Die drei Kreise Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Rhein-Sieg-Kreis sowie die Hauptverwaltungsbeamten aller betreffenden Kommunen haben sich für eine gemeinsame Beteiligung am Bewerbungsverfahren unter dem Titel „Das Bergische Rheinland“ ausgesprochen. Die Bewerbung wird unter Einbezug der Kommunen und weiterer Akteure mit koordinierender Unterstützung des Region Köln/Bonn e.V. ausgearbeitet. In Aussicht stehen Fördermittel in beträchtlicher Höhe sowie insbesondere eine beschleunigte Umsetzung zukunftsgewandter Entwicklungen.

 

„Das Bergische Rheinland“ umfasst dabei den rechtsrheinischen Raum der Region Köln/ Bonn mit den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Oberbergischen Kreises und des östlichen Teiles des Rhein-Sieg-Kreises mit seinen Kommunen Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Hennef, Eitorf und Windeck. Die Gebietskulisse ist identisch mit den beiden LEADER-Regionen „1000 Dörfer-eine Zukunft“ (Oberbergischer Kreis) und „Bergisches Wasserland“ (Rheinisch-Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis) sowie der Region VITAL.NRW „Vom Bergischen zur Sieg“ (Rhein-Sieg-Kreis).

Für die Ausarbeitung der Bewerbung wurde ein externes Büro beauftragt (Arbeitsgemeinschaft Dr. Wackerl Büro für Stadtplanung und strategische Projektentwicklung / Norbert Post*Hartmut Welters*Architekten & Stadtplaner GmbH).

Die Abgabe einer Bewerbung wird seitens des Landes mit einer Prämie von 20.000 € bezuschusst. Darüber hinaus anfallende Kosten werden von den drei Kreisen anteilig zu jeweils 1/3 getragen.

 

Die Region „Bergisches Rheinland“ als ländlicher Verbundraum zum Agglomerationszentrum der Rheinschiene (mit unterschiedlichsten Kooperations- und Wechselbeziehungen im interkommunalen Verbund untereinander und gleichen demografischen Entwicklungsprognosen einer eigenständigen Wirtschaftsregion) bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, strategische Leitthemen dieser Region zu qualifizieren, zu vernetzen und darzustellen. Dabei können innovative Projekte, wie die Region in der REGIONALE 2010 bereits unter Beweis gestellt hat, seitens der Akteure der drei Kreise gemeinsam mit den Kommunen entwickelt werden.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen und Zukunftsfragen ist es Ziel einer neuen REGIONALE, für das Bergische Rheinland die Lebensqualität nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln sowie die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Die Region weist selbst ein hohes Entwicklungspotential und eine starke Eigendynamik auf. Sie bietet mit einer starken mittelständischen Wirtschaft, attraktiven Landschaftsräumen und Ausflugszielen sowie einem funktionierenden gesellschaftlichen Miteinander einen beliebten Lebens- und Arbeitsraum. Gleichzeitig kann das Bergische Rheinland in besonderer Weise von Impulsen aus den nahe gelegenen Städten Bonn und Köln profitieren. Im Zusammenspiel von Metropole und ländlichem Umfeld ergeben sich Chancen neuer Lösungen für die wichtigsten Themen der Zukunft.  

 

Im Vordergrund steht dabei das Ziel, die Lebensqualität im „stadtLAND“ des Bergischen Rheinlands nachhaltig zu sichern und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Fünf zentrale Handlungsfelder sind dazu definiert worden:

 

  • Wohnen, Leben und Arbeiten im Bergischen Rheinland
  • Das Bergische Rheinland als Ressourcen-Landschaft
  • Neue Arbeitsfelder und Innovationsbereiche im Bergischen Rheinland
  • Das Bergische Rheinland neu verknüpft – Neue Mobilität und Digitalisierung
  • Neue Partnerschaften und effektivere Organisation im Bergischen Rheinland

 

Ein ausführlicher inhaltlicher Zwischenbericht zum Arbeitsstand der Bewerbung mit Stichtag 19.10.2016 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (vgl. Anlage 1).

 

Einbezug der Kommunen und weiterer Akteure

 

Insbesondere im Rahmen von zwei großen Veranstaltungen sind gemeinsam mit Kommunen, Kammern, Verbände, Kreispolitik, Aufgabenträger und weitere Akteure der Region in die Bewerbung eingebunden und zur aktiven Beteiligung aufgerufen worden. Alle rheinisch-bergischen Kommunen waren auf beiden Veranstaltungen anwesend; weitaus überwiegend vertreten auch durch die Bürgermeister.

 

So hat am 6. Oktober auf :metabolon in Lindlar/Oberbergischer Kreis eine erste Informationsveranstaltung vor großem Plenum mit über 100 teilnehmenden Personen stattgefunden, in deren Verlauf über den inhaltlichen Rahmen der Bewerbung informiert und diskutiert wurde.

Die dort vorgestellten Grundlagen wurden in einer Arbeitskonferenz am 26. Oktober auf Schloss Eulenbroich in Rösrath/Rheinisch-Bergischer Kreis intensiv mit abermals über 100 anwesenden Personen in einer gemeinsamen inhaltlichen Diskussion wiederaufgenommen.

 

Die Intention der Bewerbung, die avisierte Gebietskulisse sowie der inhaltliche Rahmen wurden darüber hinaus im Rahmen der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 26.8., 09.09. und 4.11.2016 vorgestellt. Die Bewerbung um die Ausrichtung einer REGIONALE 2022/2025 unter dem Arbeitstitel „Das Bergische Rheinland“ wird demnach einstimmig befürwortet und unterstützt.

 

Zeitplan und nächste Schritte

 

Die Bewerbung befindet sich derzeit in Ausarbeitung und muss nach politischer Abstimmung in den Kreistagen spätestens am 9. Dezember 2016 beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

 

Für einen Erfolg der Bewerbung von großer Bedeutung sein wird auch die Beschlussfassung in den kommunalpolitischen Gremien als wichtige Hinterlegung der in der Bewerbung getroffenen Aussagen.

Angesichts der kurzen Zeitspanne bis Bewerbungsfrist und nach Rücksprache mit dem Ministerium besteht die unschädliche Möglichkeit, die wichtigen politischen Beschlüsse zur Bewerbung aus den Kommunen nachzureichen. Die Bewerbung für eine REGIONALE 2022/2025 unter dem Titel „Das Bergische Rheinland“ wird daher im ersten Sitzungsturnus 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

"Das Bergische Rheinland"- Zwischenbericht zur Bewerbung zur REGIONALE 2022/2025
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20161019_Info Kommunen (4879 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: