Vorlage - RAT/3591/2016  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 1. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
08.12.2016 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2016 
15. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Fäka 2017  
Anlage 2 - Synopse Satzung Fäka  
Anlage 3 - 1.Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „kalienabfuhr“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2017:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,80 € je m³ Frischwasser

Kleinkläranlagen 71,43 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.486 € zu entnehmen

 

c) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15.12.2015

 

1)      Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

2)       


Sachverhalt:

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2017r den Gebührenhaushalt "Fäkalienab-fuhr/-behandlung" vor.

 

 

A) Gebührenkalkulation 2017

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen und Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,
  •            Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),
  •            Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2017 ausgeglichen. Der Ausgleich kann nur bei einer Veränderung der Gebührensätze erreicht werden.

 

Die Gebühr r die Abflusslosen Gruben steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,34 (+ 3,0 %) auf 11,80 pro m³ (2016: 11,46 €). Obwohl der Gebührenbedarf gegenüber dem Vorjahr um 6.876 (- 8,0 %) auf 79.064 (2016: 85.940) sinkt und, wie im Vorjahr, eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 7.486 (2016: 9.950) in Abzug gebracht wurde, wirkt sich die Entwicklung der Menge negativ aus. Wurden in der Kalkulation 2016 noch 7.500 m³ prognostiziert, musste hier eine Anpassung (2017: 6.700 m³) aufgrund der Ergebnisse in den Nachkalkulationen vorgenommen werden.

 

Der Gebührensatz r die Kleinkläranlagen kann dagegen für das Jahr 2017 von 92,10 € auf 71,43 € gesenkt werden (- 20,67 € / - 22,4 %). Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr um 3.550 (- 12,4 %) auf 25.002 (2016: 28.552). Hierbei wurde, wie im Vorjahr, eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 1.532 berücksichtigt (2016: 3.832 €). Bei den Kleinkläranlagen entwickelt sich die abgerechnete Menge in der Nachkalkulation positiv. Insofern konnte in der Kalkulation 2017 eine Schlammmenge von 350 m³ berücksichtigt werden (2016: 310 m³).

 

Die kostendeckenden Gebühren 2017 stellen sich wie folgt dar:

 

 

2017

2016

Abweichung

Abflusslose Gruben

11,80

11,46

+ 0,34 € / + 3,0 %

Kleinkläranlagen

71,43

92,10

- 20,67 € / - 22,4 %

Kleineinleiterabgabe

23,00 €

23,00 €

unverändert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach den Vorschriften des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Abflusslose Gruben

Kleinklär-anlagen

 

 

 

Ergebnis 2012 (Ausgleich spätestens 2016)

4.215 €

- 6.897

Verrechnung mit Ergebnissen

- 4.215

3.450

verbleiben aus 2012

0

- 3.447

 

 

 

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens 2017)

13.277 €

- 4.329 €

Verrechnung mit Ergebnissen

- 59

2.500 €

verbleiben aus 2013

13.218

- 1.829 €

 

 

 

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens 2018)

7.678

- 3.456

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

3.368

verbleiben aus 2014

7.678

- 88

 

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens 2019)

- 1.345

6.705

Verrechnung mit Ergebnissen

1.345

- 3.450

verbleiben aus 2015

0

3.255

 

 

 

Zwischensumme

20.896

- 2.109

 

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2016

- 9.950 €

3.832

Vortrag in der Kalkulation 2017

- 7.486

1.532

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

3.460

3.255

 

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinklär-anlagen ergaben sich in den Jahren 2012 bis 2014 Defizite, welche nur zum Teil aus Überschüssen vergangener Jahre gedeckt werden konnten. Im Jahr 2015 wurde ein Überschuss erzielt.

 

Bei den Festen Gruben verlief die Entwicklung genau umgekehrt. Während in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils ein Überschuss erzielt wurde, entstand im Jahr 2015 eine Unter-deckung.

 

Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG NRW in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.

 

 

B) Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2017 (104.066 €) sinken gegenüber der Kalkulation 2016 um 10.431 ( - 9,1 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der kostenrechnenden Einrichtungkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2016 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2016 ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Die Unternehmerkosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 8.000 €. Grund hierfür ist die insgesamt gesunkene Abfuhrmenge.
  • Der Wupperverbandbeitrag sinkt um 4.050 €. Ein Grund ist hierfür u.a. der Rückgang der angeschlossenen Einwohner.
  • Der Einfluss des Vortrags anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren senkt den Gebührenbedarf insgesamt um 5.954 € (2016: 6.118 €).

 

1)       

2)      C) 1. Nachtragssatzung

3)       

4)      Zum 01.01.2017 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2017 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen  (Kleinkläranlagen,  abflusslose  Gruben)  vom 15.12.2015 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.

5)       

6)      Darüber hinaus wurde im Juli 2016 durch den Landesgesetzgeber ein neues Landeswassergesetz erlassen. Hierbei wurden nicht nur inhaltliche Änderungen vorgenommen, sondern u.a. die Vorschriften neu nummeriert. Insofern ist die o.g. Satzung auch überall dort anzupassen, wo auf die Regelungen des LWG NRW verwiesen wird.

7)       

8)      Damit eine größtmögliche Rechtssicherheit der Satzung erreicht werden kann, erfolgten die Änderung anhand der Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Insofern enthält die vorliegende 1. Nachtragssatzung (Anlage 3) neben der Aktualisierung der Vorschriften des LWG NRW auch Klarstellungen und Präzisierungen.

 

9)      Um eine Vergleichbarkeit zur bestehenden Satzung zu ermöglichen, erfolgt in Anlage 2 die Gegenüberstellung der bisherigen Satzung und der beabsichtigten Änderungen im Rahmen einer Synopse.

10)  

11) Erläuterung zu den einzelnen Pragraphen der 1. Nachtragssatzung:

12)  

13) Zu § 1: Umstellung (siehe auch alt § 5 Abs. 1)

14)  

15) Zu § 2: Anpassung LWG

16)  

17) Zu § 3: Anpassung LWG

18)  

19) Zu § 4: Umstellung (siehe auch § 1 Änderungssatzung)

20)  

21) Zu § 5: Empfehlung Mustersatzung

22)  

23) Zu § 6: Anpassung LWG

24)  

25) Zu § 7: Anpassung LWG

26)  

27) Zu § 8: Anpassung LWG

28)  

29) Zu § 9: Anpassung LWG

30)  

31) Zu § 10: Empfehlung Mustersatzung

32)  

33) Zu § 11: Empfehlung Mustersatzung

34)  

35) Zu § 12: Empfehlung Mustersatzung

36)  

37) Zu § 13: Empfehlung Mustersatzung

 

38) Zu § 14: redaktionelle Änderung

 

39) Zu § 15: Anpassung Empfehlung Kommunalagentur

 

40) Zu § 16: Anpassung aufgrund Gebührenkalkulation

 

41) Zu § 17: Anpassung (siehe auch § 5 Änderungssatzung)

 

42) Zu § 18: Empfehlung Mustersatzung

 

43) Zu § 19: Zeitpunkt der Satzungsänderung

 

 

 

 

 

 

 

44)  


Anlage/n:

1)      Anlage 1 - Kalkulation 2017kalienabfuhr“

2)      Anlage 2 - Synopse

3)      Anlage 3 - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen  (Kleinkläranlagen,  abflusslose  Gruben)  vom 15.12.2015         

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Fäka 2017 (13 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse Satzung Fäka (107 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 1.Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung (27 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

1)