Vorlage - RAT/3592/2016  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 9. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
08.12.2016 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2016 
15. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation Kanal 2017  
Anlage 2 - Anlagennachweis  
Anlage 3 - Synopse Satzung Kanal  
Anlage 4 - 9. Nachtragssatzung Kanal  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2017:

 

a)      die Gebühren

 

Schmutzwasser3,34

Niederschlagswasser1,40 €

Durchleitungsgebühr2,25 €

 

b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 301.421 € zu entnehmen

 

c)      die 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 


Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2017r den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

A) Gebührenkalkulation 2017

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 121.740 (+ 3,5 %) auf 3.597.564 (2016: 3.475.824 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.450.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 160.733 (2016: 99.995) bleibt die Gebühr von 1,40 € je qm unverändert.

Die in der Kalkulation 2017 berücksichtigte einleitende Fläche erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 47.000 m². Diese Steigerung ergibt sich einerseits aus der Veranlagung zusätzlicher gebührenpflichtiger Flächen im Rahmen von baulichen Veränderungen. Andererseits wird erwartet, dass weitere Flächen im Rahmen der anstehenden generellen Überprüfung der versiegelten und einleitenden Flächen veranlagt werden können.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt ebenfalls gegenüber dem Vorjahr um 121.513 (+ 2,3 %) auf 5.449.464 (2016: 5.327.951). Zuvor konnte, wie im Vorjahr, eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 140.688 in Abzug gebracht werden (2016: 160.234 €). Die Schmutzwassergebühr steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,09 € pro m³ (+ 2,8 %) auf 3,34 € pro m³. Die letzte Gebührenerhöhung beim Schmutzwasser wurde zum 01.01.2013 erforderlich.

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese erhöht sich von 2,15 auf 2,25 € pro m³ (+ 0,10).

Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2017 wie im Vorjahr auf 1.615.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 78.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.


Die Gebühren 2017 stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2016

Gebühren ab 01.01.2017

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

3,25

3,34

(+ 0,09 / +2,8 %)

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,40

1,40 €

unverändert

Durchleitungsgebühr

2,15

2,25 €

(+ 0,10 / +4,7 %)

Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Schmutz-wasser

Niederschlags-wasser

Ergebnis 2012 (Ausgleich spätestens in 2016)

0 €

46.676 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

verbleiben aus 2012

0 €

46.676 €

 

 

 

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens in 2017)

107.198 €

23.331 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

verbleiben aus 2013

107.198 €

23.331 €

 

 

 

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens in 2018)

93.036 €

69.989 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

verbleiben aus 2014

93.036 €

69.989 €

 

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)

100.688 €

160.733 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

verbleiben aus 2015

100.688

160.733

 

 

 

Zwischensumme

300.922

300.728

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2016

-160.234 €

-99.995 €

Vortrag in Kalkulation 2017

-140.688

-160.733

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

0 €

40.000

 

Die Überdeckung der Jahre 2012 - 2015 sind in den Kalkulationen eingestellt worden.

 

B) Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2017 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2016 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 9.047.024 und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 243.249. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Die Position Unterhaltung Entwässerungsanlagen sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 59.500 €.
  • Die Position Kanalsanierungen wird aufgrund einer zeitlichen und inhaltlichen Aktualisierung der Maßnahmenplanung um 143.000 € auf 583.000 € erhöht. Die vorzunehmenden Sanierungen werden dabei über mehrere Jahre verteilt.
  • Die Personal- und Sachkosten steigen aufgrund tariflicher Lohnsteigerungen. Darüber hinaus erfolgten und erfolgen Personalergänzungen im Bereich der Sanierungsumsetzung sowie der Abgabenerhebung. Letzteres geschieht im Hinblick auf die zügige Abarbeitung der restlichen Veranlagungsrückstände und der geplanten generellen Überprüfung der zur Niederschlagswassergebühr veranlagten Grundstücke.
  • Die Kalkulatorischen Kosten steigen entsprechend aufgrund der geplanten Bautätigkeit.
  • Der Verbandsbeitrag an den Wupperverband sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 37.900. Grund hierfür sind geringere Kosten, welche auf die Stadt Wermelskirchen entfallen.

Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 160.234 € (2017: 140.688), für das Nieder-schlagswasser in Höhe von 99.995 € (2017: 160.733) zur Verfügung.

 

 

C) 9. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2017 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2017 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungs-gehren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS) angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.

 

Darüber hinaus wurde im Juli 2016 durch den Landesgesetzgeber ein neues Landeswasser-gesetz erlassen. Hierbei wurden nicht nur inhaltliche Änderungen vorgenommen, sondern u.a. die Vorschriften neu nummeriert. Insofern ist die o.g. Satzung auch überall dort anzu-passen, wo auf die Regelungen des LWG NRW verwiesen wird.

 

Um eine größtmögliche Rechtssicherheit der Satzung zu erreichen, erfolgten die Änderung anhand der Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Insofern enthält die vorliegende 9. Nachtragssatzung (Anlage 4) neben der Aktualisierung der Vorschriften des LWG NRW auch Klarstellungen und Präzisierungen.

 

Eine dementsprechende Überarbeitung erfolgte zunächst jedoch nur für die Satzungs-regelungen der Gehrenveranlagung. Es ist vorgesehen, die gesamte Abwasserbe-seitigungssatzung durch die Kommunalagentur überarbeiten und über diese im ersten Betriebsausschuss des Jahres 2017 beraten zu lassen. Die letzte vollständige Überarbeitung der Satzung erfolgte vor mehr als 10 Jahren.

 

Um eine Vergleichbarkeit zur bestehenden Satzung zu ermöglichen, erfolgt in Anlage 3 die Gegenüberstellung der bisherigen Satzung und der beabsichtigten Änderungen im Rahmen einer Synopse.

 

Erläuterung zu den einzelnen Paragraphen der 9. Nachtragssatzung

 

Zu § 1: Anpassung LWG

 

Zu § 2: § 35 Abs. 1: Empfehlung Mustersatzung

 

§ 35 Abs. 2: redaktionelle Änderung

 

§ 35 Abs. 3: Anpassung LWG / Empfehlung Mustersatzung

 

§ 35 Abs. 4: Empfehlung Mustersatzung

 

§ 35 Abs. 5: Empfehlung Mustersatzung, Hinweis Kommunalagentur

 

§ 35 Abs. 7: Anpassung der Gebührensätze laut Kalkulation

 

 

 

 

 

                   


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 (Anlage 1)
  • Auszug aus dem Anlagennachweis (Anlage 2)
  • Synopse (Anlage 3)
  • 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser-beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS) (Anlage 4)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gebührenkalkulation Kanal 2017 (15 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagennachweis (34 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Synopse Satzung Kanal (30 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - 9. Nachtragssatzung Kanal (22 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift