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Beschlussvorschlag: Der
Sozialausschuss nimmt den Informations- und Sachstandsbericht durch den
Rheinisch-Bergischen Kreis zur Kenntnis. Sachverhalt: Vertreter des Rheinisch-Bergischen
Kreises werden in einem Vortrag inhaltlich über die künftige Grundsicherung für
Arbeitsuchende berichten und dabei aufgrund möglichst aktueller Erkenntnisse
insbesondere im finanziellen Bereich auch zur Frage der Trägerschaft Stellung
nehmen (entweder Bundesagentur für Arbeit (BA) =
Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften oder Kommunen = kreisfreie Städte und
Kreise/Optionsmodell). Desweiteren werden diesbezüglich die
nächsten Schritte der Entscheidungsfindung unter Beteiligung der politischen
Gremien dargelegt. Zur Orientierung ist eine
“Übersicht zum SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende”
beigefügt. Die Bürgermeister haben mit dem
Landrat abgestimmt, den Prozess offensiv zu begleiten, aber vor abschließender
Entscheidung wird Klarheit bezüglich der Kostendeckung erwartet. Anlage/n: Übersicht zum SGB II –
Grundsicherung für Arbeitsuchende
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