Vorlage - RAT/3602/2016  

 
 
Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen"
a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
13.03.2017 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2017 
16. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 01 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis 20-07-2016  
Anlage 02 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis 17-11-2016  
Anlage 03 - Stellungnahme Westnetz Dortmund 13-07-2016  
Anlage 04 - Stellungnahme Westnetz Dortmund 01-09-2016  
Anlage 05 - Stellungnahme Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen 01-07-2016  
Anlage 06 - Stellungnahme StraßenNRW 10-10-2016  
Anlage 07 - Stellungnahme StraßenNRW 23-06-2016  
Anlage 08 - Stellungnahme Unitymedia 30-06-2016  
Anlage 09 - Stellungnahme IHK Köln 15-07-2016  
Anlage 10 - Stellungnahme IHK Köln 18-11-2016  
Anlage 11 - Stellungnahme BEW 12-07-2016  
Anlage 12 - Stellungnahme BEW 09-11-2016  
Anlage 13 - Stellungnahme PLEDOC 28-06-2016  
Anlage 14 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen 12-07-2016  
Anlage 15 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper 24-06-2016  
Anlage 16 - Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen  
Anlage 17 - Bebauungsplanzeichnung Bebauungsplanänderung  
Anlage 18 - Textliche Festsetzungen Bebauungsplanänderung  
Anlage 19 - Begründung Bebauungsplanänderung einschließlich Umweltbericht  
Anlage 20 - Artenschutzprüfung - Stufe 1  
Anlage 21 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag  

Beschlussvorschlag:
 

a)

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ eingegangenen Hinweise und Anregungen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.

 

 

b)

 

Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Der Begründung wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Bürgerbeteiligung

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) fand in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 27.06.2016 bis zum 08.07.2016 statt. In diesem Verfahrensschritt wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.10.2016 bis zum 18.11.2016. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden ebenfalls keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)

 

Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 20.06.2016 frühzeitig gem. § 4 (1) BauGB an der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „ Ostringhausen“ beteiligt. Ihnen wurde eine Frist für ihre Stellungnahmen bis zum 22.07.2016 gesetzt.

 

Mit Anschreiben vom 06.10.2016 wurden die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufgefordert. Ihnen wurde eine Frist für ihre Stellungnahmen bis zum 18.11.2016 gesetzt.

 

Während der beiden Behörden-/TÖB-Beteiligungen gingen folgende Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen ein:

 

01 - Rheinisch-Bergischer Kreis vom 20.07.2016  (Anlage 01)

02 - Rheinisch-Bergischer Kreis vom 17.11.2016  (Anlage 02)

03 - Westnetz GmbH Dortmund vom 13.07.2016  (Anlage 03)

04 - Westnetz GmbH Dortmund vom 01.09.2016  (Anlage 04)

05 - Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) vom 01.07.2016  (Anlage 05)

06 - Landesbetrieb Straßen.NRW vom 10.10.2016  (Anlage 06)

 

Die nachfolgenden Stellungnehmen erhielten keine Hinweise oder Anregungen:

 

07 - Landesbetrieb Straßen.NRW vom 23.06.2016  (Anlage 07)

08 - Unitymedia vom 30-.06.2016  (Anlage 08)

09 - Industrie und Handelskammer zu Köln vom 15.07.2016  (Anlage 09)

10 - Industrie und Handelskammer zu Köln vom 18.11.2016  (Anlage 10)

11 - Bergische Energie- und Wasser mbH (BEW) vom 12.07.2016  (Anlage 11)

12 - Bergische Energie- und Wasser mbH (BEW) vom 09.11.2016  (Anlage 12)

13 - PLEdoc vom 28.06.2016  (Anlage 13)

14 - Stadtwerke Solingen vom 12.07.2016  (Anlage 14)

15 - Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper vom 24.06.2016  (Anlage 15)

 

 

Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen

 

Gemäß § 2 (3) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten.

 

Die Zusammenstellung der für die Abwägung bedeutsamen Belange erfolgte über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe oben). Abwägungsrelevant sind die in Anlage 01-06 beigefügten Stellungnahmen. Weitere Belange, die der Abwägung zuzuführen sind, sind nicht bekannt.

 

Die Hinweise und Anregungen, die mit den vorgenannten Stellungnahmen (Anlagen 01-06) vorgebracht wurden, stehen nicht miteinander in Widerspruch, sodass eine Abwägung dieser Belange gegeneinander entfällt. Im Abwägungsvorgang ist daher nur zu prüfen, ob die vorgebrachten Hinweise und Anregungen dem städtebaulichen Ziel der Bebauungsplanänderung entgegenstehen - was nicht der Fall ist - und ob eine Berücksichtigung (im Bauleitplanverfahren) rechtlich möglich ist.

 

Der Abwägungsvorgang wird in Anlage 16 detailliert aufgezeigt. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen (Anlagen 01-06) werden in der mittleren Tabellenspalte wörtlich wiedergegeben. Die Stellungnahme der Verwaltung / die Abwägung hierzu findet sich in der rechten Tabellenspalte. Zur besseren Orientierung wurden die einzelnen Stellungnahmen in Unterpunkte gegliedert (linke Tabellenspalte).

 

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden, soweit dies im Rahmen des Bauleitplanverfahrens möglich ist, in die Planzeichnung und/oder die Textlichen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung aufgenommen. Vereinzelt war dies auf Grund fehlender Festsetzungsmöglichkeiten jedoch nicht möglich (z.B. bei den Hinweisen und Anregungen zu 1.1.3, 1.4, 3.6 und 4.3). Hier muss z.B. auf ein späteres Baugenehmigungsverfahren verwiesen werden.

 

Die Unterlagen der 3. Änderung des Bebauungsplans sind auf Grund der großformatigen Planzeichnungen und des großen Seitenumfangs nur als digitale Anlagen beigefügt: Planzeichnung (Anlage 17), Textliche Festsetzungen (Anlage 18), Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 19), Artenschutzprüfung, Stufe 1 (Anlage 20) und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Anlage 21). Gleiches gilt für die Stellungsnahmen der Behörden/TÖB, die keine Hinweise oder Anregungen enthalten (Anlagen 07-15).

Die vorgenannten Unterlagen können bei Bedarf auch im Bürgerzentrum Wermelskirchen (Amt für Stadtentwicklung; Raum 3.04 und 3.05), Telegrafenstraße 29/33 eingesehen werden.

 

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

 

Aus der in Anlage 16 dargelegten Abwägung ergeben sich keine Änderungen an dem Entwurf der Bebauungsplanänderung. Eine erneute öffentliche Auslegung mit paralleler TÖB-Beteiligung ist somit nicht notwendig.

 

Daher kann als nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 erfolgen.

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 01 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 20.07.2016

Anlage 02 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 17.11.2016

Anlage 03 - Stellungnahme Westnetz Dortmund vom 13.07.2016

Anlage 04 - Stellungnahme Westnetz Dortmund vom 01.09.2016

Anlage 05 - Stellungnahme Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen vom 01.07.2016
Anlage 06 - Stellungnahme Landesbetrieb Straßen.NRW vom 10.10.2016

Anlage 07 - Stellungnahme Landesbetrieb Straßen.NRW vom 23.06.2016 *

Anlage 08 - Stellungnahme Unitymedia vom 30.06.2016 *

Anlage 09 - Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 15.07.2016 *

Anlage 10 - Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 18.11.2016 *

Anlage 11 - Stellungnahme Bergische Energie- und Wasser-GmbH vom 12.07.2016 *

Anlage 12 - Stellungnahme Bergische Energie- und Wasser-GmbH vom 09.11.2016 *

Anlage 13 - Stellungnahme PLEDOC vom 28.06.2016 *

Anlage 14 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen vom 17.07.2016 *

Anlage 15 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper vom 24.06.2016 *

Anlage 16 - Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen

Anlage 17 - Planzeichnung der Bebauungsplanänderung *

Anlage 18 - Textliche Festsetzungen der Bebauungsplanänderung *

Anlage 19 - Begründung zur Bebauungsplanänderung *

Anlage 20 - Artenschutzprüfung - Stufe 1 *

Anlage 21 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag *

 

Die mit *  markierten Anlagen können nur digital über das Ratsinformationssystem abgerufen werden.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 01 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis 20-07-2016 (97 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 02 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis 17-11-2016 (43 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 03 - Stellungnahme Westnetz Dortmund 13-07-2016 (2074 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 04 - Stellungnahme Westnetz Dortmund 01-09-2016 (367 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 05 - Stellungnahme Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen 01-07-2016 (304 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 06 - Stellungnahme StraßenNRW 10-10-2016 (45 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 07 - Stellungnahme StraßenNRW 23-06-2016 (76 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 08 - Stellungnahme Unitymedia 30-06-2016 (36 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 09 - Stellungnahme IHK Köln 15-07-2016 (137 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 10 - Stellungnahme IHK Köln 18-11-2016 (40 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 11 - Stellungnahme BEW 12-07-2016 (373 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 12 - Stellungnahme BEW 09-11-2016 (194 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 13 - Stellungnahme PLEDOC 28-06-2016 (1660 KB)      
Anlage 14 14 Anlage 14 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen 12-07-2016 (150 KB)      
Anlage 15 15 Anlage 15 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper 24-06-2016 (177 KB)      
Anlage 16 16 Anlage 16 - Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (73 KB)      
Anlage 17 17 Anlage 17 - Bebauungsplanzeichnung Bebauungsplanänderung (5637 KB)      
Anlage 18 18 Anlage 18 - Textliche Festsetzungen Bebauungsplanänderung (1897 KB)      
Anlage 19 19 Anlage 19 - Begründung Bebauungsplanänderung einschließlich Umweltbericht (6056 KB)      
Anlage 20 20 Anlage 20 - Artenschutzprüfung - Stufe 1 (3236 KB)      
Anlage 21 21 Anlage 21 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (8752 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: