Beschlussvorschlag: a)
Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ eingegangenen Hinweise und Anregungen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)
Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Der Begründung wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Bürgerbeteiligung
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) fand in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 27.06.2016 bis zum 08.07.2016 statt. In diesem Verfahrensschritt wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.10.2016 bis zum 18.11.2016. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden ebenfalls keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 20.06.2016 frühzeitig gem. § 4 (1) BauGB an der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „ Ostringhausen“ beteiligt. Ihnen wurde eine Frist für ihre Stellungnahmen bis zum 22.07.2016 gesetzt.
Mit Anschreiben vom 06.10.2016 wurden die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufgefordert. Ihnen wurde eine Frist für ihre Stellungnahmen bis zum 18.11.2016 gesetzt.
Während der beiden Behörden-/TÖB-Beteiligungen gingen folgende Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen ein:
01 - Rheinisch-Bergischer Kreis vom 20.07.2016 (Anlage 01) 02 - Rheinisch-Bergischer Kreis vom 17.11.2016 (Anlage 02) 03 - Westnetz GmbH Dortmund vom 13.07.2016 (Anlage 03) 04 - Westnetz GmbH Dortmund vom 01.09.2016 (Anlage 04) 05 - Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) vom 01.07.2016 (Anlage 05) 06 - Landesbetrieb Straßen.NRW vom 10.10.2016 (Anlage 06)
Die nachfolgenden Stellungnehmen erhielten keine Hinweise oder Anregungen:
07 - Landesbetrieb Straßen.NRW vom 23.06.2016 (Anlage 07) 08 - Unitymedia vom 30-.06.2016 (Anlage 08) 09 - Industrie und Handelskammer zu Köln vom 15.07.2016 (Anlage 09) 10 - Industrie und Handelskammer zu Köln vom 18.11.2016 (Anlage 10) 11 - Bergische Energie- und Wasser mbH (BEW) vom 12.07.2016 (Anlage 11) 12 - Bergische Energie- und Wasser mbH (BEW) vom 09.11.2016 (Anlage 12) 13 - PLEdoc vom 28.06.2016 (Anlage 13) 14 - Stadtwerke Solingen vom 12.07.2016 (Anlage 14) 15 - Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper vom 24.06.2016 (Anlage 15)
Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen
Gemäß § 2 (3) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten.
Die Zusammenstellung der für die Abwägung bedeutsamen Belange erfolgte über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe oben). Abwägungsrelevant sind die in Anlage 01-06 beigefügten Stellungnahmen. Weitere Belange, die der Abwägung zuzuführen sind, sind nicht bekannt.
Die Hinweise und Anregungen, die mit den vorgenannten Stellungnahmen (Anlagen 01-06) vorgebracht wurden, stehen nicht miteinander in Widerspruch, sodass eine Abwägung dieser Belange gegeneinander entfällt. Im Abwägungsvorgang ist daher nur zu prüfen, ob die vorgebrachten Hinweise und Anregungen dem städtebaulichen Ziel der Bebauungsplanänderung entgegenstehen - was nicht der Fall ist - und ob eine Berücksichtigung (im Bauleitplanverfahren) rechtlich möglich ist.
Der Abwägungsvorgang wird in Anlage 16 detailliert aufgezeigt. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen (Anlagen 01-06) werden in der mittleren Tabellenspalte wörtlich wiedergegeben. Die Stellungnahme der Verwaltung / die Abwägung hierzu findet sich in der rechten Tabellenspalte. Zur besseren Orientierung wurden die einzelnen Stellungnahmen in Unterpunkte gegliedert (linke Tabellenspalte).
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden, soweit dies im Rahmen des Bauleitplanverfahrens möglich ist, in die Planzeichnung und/oder die Textlichen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung aufgenommen. Vereinzelt war dies auf Grund fehlender Festsetzungsmöglichkeiten jedoch nicht möglich (z.B. bei den Hinweisen und Anregungen zu 1.1.3, 1.4, 3.6 und 4.3). Hier muss z.B. auf ein späteres Baugenehmigungsverfahren verwiesen werden.
Die Unterlagen der 3. Änderung des Bebauungsplans sind auf Grund der großformatigen Planzeichnungen und des großen Seitenumfangs nur als digitale Anlagen beigefügt: Planzeichnung (Anlage 17), Textliche Festsetzungen (Anlage 18), Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 19), Artenschutzprüfung, Stufe 1 (Anlage 20) und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Anlage 21). Gleiches gilt für die Stellungsnahmen der Behörden/TÖB, die keine Hinweise oder Anregungen enthalten (Anlagen 07-15). Die vorgenannten Unterlagen können bei Bedarf auch im Bürgerzentrum Wermelskirchen (Amt für Stadtentwicklung; Raum 3.04 und 3.05), Telegrafenstraße 29/33 eingesehen werden.
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aus der in Anlage 16 dargelegten Abwägung ergeben sich keine Änderungen an dem Entwurf der Bebauungsplanänderung. Eine erneute öffentliche Auslegung mit paralleler TÖB-Beteiligung ist somit nicht notwendig.
Daher kann als nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 erfolgen.
Anlage/n:
Anlage 01 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 20.07.2016 Anlage 02 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 17.11.2016 Anlage 03 - Stellungnahme Westnetz Dortmund vom 13.07.2016 Anlage 04 - Stellungnahme Westnetz Dortmund vom 01.09.2016 Anlage 05 - Stellungnahme Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen vom 01.07.2016 Anlage 07 - Stellungnahme Landesbetrieb Straßen.NRW vom 23.06.2016 * Anlage 08 - Stellungnahme Unitymedia vom 30.06.2016 * Anlage 09 - Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 15.07.2016 * Anlage 10 - Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 18.11.2016 * Anlage 11 - Stellungnahme Bergische Energie- und Wasser-GmbH vom 12.07.2016 * Anlage 12 - Stellungnahme Bergische Energie- und Wasser-GmbH vom 09.11.2016 * Anlage 13 - Stellungnahme PLEDOC vom 28.06.2016 * Anlage 14 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen vom 17.07.2016 * Anlage 15 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper vom 24.06.2016 * Anlage 16 - Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen Anlage 17 - Planzeichnung der Bebauungsplanänderung * Anlage 18 - Textliche Festsetzungen der Bebauungsplanänderung * Anlage 19 - Begründung zur Bebauungsplanänderung * Anlage 20 - Artenschutzprüfung - Stufe 1 * Anlage 21 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag *
Die mit * markierten Anlagen können nur digital über das Ratsinformationssystem abgerufen werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||