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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2017/2018 mit Haushaltsplan (inklusive Erläuterungen) und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ausführungen des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2017/2018 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2017 - 2021 werden in der Ratssitzung am 12.12.2016 eingebracht.
Der Städtische Haushalt ist als „NKF-Haushalt“ nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) bzw. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) erstellt. Erstmalig wird ein Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 aufgestellt.
Den Ratsmitgliedern werden der Haushaltsplan und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes am Tag der Sitzung in digitaler Form bzw. teilweise in gedruckter Form in der Sitzung des Rates am 12.12.2016 zur Verfügung gestellt. Eine frühere Zustellung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Der Stadtkämmerer wird in der Sitzung ausführliche Erläuterungen geben, im Übrigen wird auf den Vorbericht bzw. die schriftlichen Erläuterungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 verwiesen.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie über das Haushaltssicherungskonzept soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 27.03.2017 erfolgen. Vorher werden die Teilbudgets in den einzelnen Fachausschüssen beraten.
Anlage/n:
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