Vorlage - RAT/3609/2016  

 
 
Betreff: Vorstellung des Frauenförderplans 2017-2019 durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Wargenau-Zeitz, Esther
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
12.12.2016 
15. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Frauenfoerderplan_2017-2019  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den vorgelegten Frauenförderplan für den Zeitraum von drei Jahren (2017- 2019)
 


Sachverhalt:

Entsprechend § 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hat jede Kommunalverwaltung mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen. Der Frauenförderplan ist fortzuschrieben.

 

Frauenförderpläne sind durch die Vertretung der kommunalen Körperschaf zu beschließen.
 


Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Frauenfoerderplan_2017-2019 (1060 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: