Vorlage - RAT/0033/2004  

 
 
Betreff: Zielvereinbarungen im Rahmen des Betreuungskonzeptes für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
25.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Erreichen der Zielvorgaben im Betreuungskonzept für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge zur Kenntnis und stellt fest, dass die Zielvorgaben durch die Verwaltung beachtet wurden und die Betreuung der genannten Personengruppen ausreichend ist.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Sozialausschuss hat in seiner 17. öffentlichen Sitzung am 10.10.2002 - TOP 8 a) - im Zusammenhang mit dem Betreuungskonzept für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge Zielvorgaben beschlossen, über deren Erreichung lt. weiterem Beschluss des Sozialausschusses vom 13.03.2003 - öffentliche Sitzung, TOP 3.1 - zu gegebener Zeit seitens der Verwaltung berichtet werden sollte. Die Übersicht der Zielvorgaben ist dieser Sitzungsvorlage nochmals beigefügt.

 

Im einzelnen wird folgendes ausgeführt:

 

Bereich Aussiedler

 

Vermittlung in Sprachkurse

 

Spätaussiedler und deren Ehegatten und Abkömmlinge können, soweit sie im Wege des Aufnahmeverfahrens eingereist sind, in besonderen Lehrgängen die deutsche Sprache erlernen oder bereits vorhandene Kenntnisse erweitern. Nur mit deutschen Sprachkenntnissen haben sie gute Chancen, sich zu integrieren und einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Daher gehören die Motivation zum Besuch der Deutschkurse und Hilfen bei der Vermittlung in die entsprechenden Maßnahmen zu einem wichtigen und ständigen Bestandteil der Betreuungsarbeit. Seit Jahren werden intensive Zusammenarbeit, Kooperation und Austausch mit den zuständigen Behörden, Schulen, Verbänden und anderen Institutionen erfolgreich durchgeführt.

 

Spätaussiedler, die zum Kreis der Erwerbspersonen gehören und Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, werden durch das Arbeitsamt gefördert und können an einem sechsmonatigen Deutsch-Sprachlehrgang mit ganztägigem Unterricht teilnehmen.

 

Junge Spätaussiedler unter 27 Jahren erhalten Beihilfen für ihre schulische und berufliche Eingliederung nach den Garantiefondsrichtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gefördert werden Kinder und Jugendliche beim Besuch von Regelklassen oder Besuch von Förderschulen mit Internatsunterbringung, aber auch nicht mehr schulpflichtige Jugendliche. Ansprechpartner ist  das Jugendgemeinschaftswerk in Bergisch Gladbach. Die Vermittlung der Teilnahme an studienbezogenen Sprachkursen wird von der Otto Benecke Stiftung e.V. übernommen.

 

Vermittlung in Deutschkurse der VHS

 

Personen, die den Status “Spätaussiedler” nicht besitzen, Mütter von Kleinkindern, Rentner oder Spätaussiedler, die die bereits erworbenen Sprachkenntnisse verbessern möchten, werden in die Deutschkurse der VHS vermittelt. 

 

Da die Maßnahmen nach den sog. Garantiefondsrichtlinien über die Sozialämter der Kreise oder kreisfreien Städte oder aber nach dem Arbeitsförderungsgesetz über Arbeitsämter beantragt und bewilligt werden, steht der Verwaltung kein statistisches Zahlenmaterial zu Verfügung.

 

Hilfen zur Entwicklung von beruflichen Perspektiven und damit Vermittlung in Arbeit

 

Neben der Förderung der Schulausbildung, des Studiums und Vermittlung in die Sprachkurse wird die berufliche Eingliederung gefördert. Hierbei werden Hilfen bei Anerkennung von Zeugnissen, Schul- und Hochschulabschlüssen, beruflichen Qualifikationen, als auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, Zusammenstellung von Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgesprächen geleistet.

Spätaussiedler, die ihre beruflichen Qualifikationen  verbessern wollen, werden bei der Suche und Vermittlung in die beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen begleitet.

 

Sprachförderung in Grundschulen

 

Eine Maßnahme ist im November 2000 an der Schwanenschule angelaufen. Eine ehemalige Lehrerin unterrichtet wöchentlich zwei Doppelstunden auf Honorarbasis. Zur Zeit nehmen an der Maßnahme sieben Kinder teil.

 

Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die Maßnahme als für die Stadt Wermelskirchen äußerst positiv im Projektverzeichnis der Integrationsmaßnahmen in NRW mit dem Titel “n o t i e r t” aufgeführt wurde (Herausgeber: Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge des Landes NRW)! Im Sozialausschuss wurde über diese Maßnahme bereits separat berichtet.

 

Hausaufgabenhilfe

 

Bei Bedarf können Spätaussiedlerkinder die bestehenden Angebote der zuständigen Schulen in Anspruch nehmen.

 

In begründeten Fällen, z. B. bei Lese- oder Schreibschwächen, besteht die Möglichkeit, die Förderungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu beantragen.

 

Durchführung eines Nachbarschaftsfestes am Igelweg im September 2003

 

Über die Durchführung des Nachbarschaftsfestes wurde im Sozialausschuss bereits berichtet.

 

Kooperation mit ortsansässigen Vereinen und Verbänden zur Vermittlung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist es bisher nicht gelungen, eigenständige Initiativen zur Freizeitgestaltung bei kirchlichen Institutionen oder Vereinen anzusiedeln; daher wird auf deren vorhandene Angebote zurückgegriffen.

 

Bereich ausländische Flüchtlinge

 

Kinderbetreuung in den Übergangshäusern Beltener Str. 15/17 und Südstr. 5

 

An beiden genannten Standorten findet in der Regel wöchentlich zweimal eine Kinderbetreuung statt, die sich sowohl auf die Vorschulkinder, wie auch die bereits etwas älteren Kinder erstreckt. Diese Betreuungsbemühung erfolgt bereits langjährig.

 

Die Betreuung wird an beiden Standorten zumeist durch jeweils zwei Betreuerinnen durchgeführt, die über die Evangelische Kirchengemeinde in diese Tätigkeit vermittelt wurden und ebenso über diese Gemeinde ihr Honorar erhalten, dass sich zum überwiegenden Teil durch einen Zuschuss der Stadt Wermelskirchen finanziert. Unterstützt wird diese Maßnahme von Seiten der Verwaltung durch Gestellung von Raum und Inventar, aber auch durch die Bereitstellung von Spielmaterialien.

 

Aufgrund freiwilliger Ausreisen hat sich an beiden Orten die Zahl der teilnehmenden Kinder reduziert.

 

Vermittlung der Kinder in Kindergärten und Schulen

 

Der Übergang der im Kindergarteneintrittsalter befindlichen Kinder in die verschiedenen Kindergärten erfolgt im allgemeinen ohne irgendwelche Schwierigkeiten und Probleme. Das liegt zum einen daran, dass die Eltern oder Elternteile bereits frühzeitig durch die Sozialbetreuer über die Kindergärten informiert werden, aber auch an den bereitgestellten Aufnahmekapazitäten und der Aufnahmebereitschaft der städtischen, konfessionellen und freien Einrichtungen.

 

Der Übergang zur Grundschule als Regelschule ist zumeist ebenso frei von irgendwelchen Problematiken, da bereits frühzeitig vom Schulverwaltungsamt die Aufforderungen zur Anmeldung verschickt werden. Nur in ganz seltenen Einzelfällen kommt es zu Versäumnissen bei der Anmeldung, jedoch wird dies bei Erinnerung zumeist umgehend nachgeholt.

 

Hilfen bei der Schulanmeldung durch beratende Gespräche erfolgen laufend; Schulmaterial wird gemäß Verfügbarkeit und nachgewiesenem Bedarf kostenfrei ausgegeben (es verbleibt jeweils ein von den Eltern selbst zu tragender Rest).

 

Unterstützung der Lehrer und Kindergärtnerinnen bei Einzelfallproblemen

 

Im Kindergarten treten normalerweise keine bedeutsamen Probleme auf, es sei denn, dass ein Kind unentschuldigt fehlt und deswegen nachgefragt wird.

 

Im Schulbereich sind Unterstützungen insbesondere dann erforderlich, wenn Kinder von der Regel- zu einer Sonderschule wechseln sollen oder auch bei der Behebung von Fehlzeiten.

 

Ein Intervenieren in den Schulen selbst erfolgt überwiegend nur auf Bitten der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte; dies deshalb, da die Schulen weitgehend versuchen, schulische Probleme oder Konflikte selbst zu regulieren oder jedoch mit Hilfe der RAA (Regionale Arbeitsstelle für schulische Seiteneinsteiger).

 

Alphabetisierungskurs für Asylbewerberkinder

 

Der o.g. Kurs läuft seit Beginn des Schuljahres 2002/03 angegliedert an die GS Schwanenschule und es nehmen derzeit sechzehn Kinder und Jugendliche daran teil im Alter zwischen sechs bis dreizehn Jahren – acht davon stammen aus dem Asylbereich.

 

Sporadisch nur findet ein Austausch zwischen den Lehrkräften und der Betreuung der Sozialverwaltung statt, da die teilnehmenden Asylkinder allerseits gut bekannt sind. Eine Vielzahl der teilnehmenden Kinder ist für den Übergang in eine Regelschule zu alt oder zu wenig beschult; Ausnahmen hiervon werden durch RAA oder Schwanenschule vermittelt.

 

Hilfen bei der Vermittlung von Arbeitsangeboten

 

Im Hinblick auf die Vermittlung in Arbeit wird eine laufende Betreuung durchgeführt. Neben den Hinweisen auf die verschiedenen Informationsmöglichkeiten wurde stetig konkrete Unterstützung gewährt in Form von Kontaktaufnahmen zu potentiellen Arbeitgebern, durch das Erstellen von Bewerbungsunterlagen, durch die Beantragung der Arbeitserlaubnisse und durch sonstige Rückfragen beim Arbeitsamt. Permanent wurde persönlicher Kontakt zu den Mitarbeiterinnen der Jobvermittlung gehalten. Insgesamt konnten in den vergangenen zwölf Monaten ca. fünfzehn Personen kurz- bis mittelfristig, in Ausnahmefällen auch langfristig in Arbeit gebracht werden.

 

Vermittlung in Deutschkurse der VHS

 

Im Jahre 2003 konnten insgesamt zweiundzwanzig Personen in Deutschkurse bei der VHS vermittelt werden. Davon nahmen ca. 40 Prozent nur an Grundlagenkursen teil, während sich die überwiegende Zahl auch auf eine Fortsetzung einließ.

 

Seit Beginn des  Frühjahrssemesters 2003 sind Empfänger von Asylbewerberleistungen und Sozialhilfe nicht mehr von Kurskosten bei diesen Sprachkursen befreit. Aus diesem Grunde wurden je Person 50 % der Kosten durch die Verwaltung übernommen, während die restlichen 50 % vorgelegt wurden, jedoch ratenweise zurückgezahlt werden mussten. Begleitend bestand hier eine rege Kommunikation zwischen der Betreuung und der VHS.

 

Durchführung eines Nachbarschaftsfestes an einem noch festzulegenden Standort in 2004

 

Die Durchführung eines solchen Festes erscheint derzeit als wenig angezeigt – insbesondere aus Ermangelung eines geeigneten Standortes. Ermangelung des Standortes, weil entweder die Belegung der jeweiligen Unterkunft zu gering ist, um ein kostenintensives Fest in die Wege zu leiten, andererseits z. B. in der Beltener Straße die Belegung durchaus angemessen wäre, jedoch die kontinuierlich anhaltenden Spannungen mit der Nachbarschaft voraussichtlich nicht den beabsichtigten Zweck, eben die positive Kontaktförderung miteinander, zeitigen würden. Dies war beispielsweise im Sommer 2003 so im Igelweg in Braunsberg, wo Aussiedler untergebracht sind.

 

Hausaufgabenhilfe

 

Eine gesonderte Hausaufgabenhilfe findet für die Kinder aus asylsuchenden Familien nicht statt; andererseits besteht jedoch die Möglichkeit an den an den Grundschulen und der Hauptschule bestehenden Angeboten teilzunehmen.

 

Beibehaltung des derzeit  verwaltungsinternen Arbeitskreises

 

Ein offizieller verwaltungsinterner Arbeitskreis besteht derzeit nicht – erscheint aus heutiger Sicht auch nicht unbedingt erforderlich, da eine wesentliche Übereinstimmung in grundsätzlichen Fragen besteht, sich die alltägliche Betreuungsarbeit jedoch überwiegend einer Vielzahl kleiner Problematiken oder Bedürfnisse annehmen muss.

 

Sofern allerdings eine schwerwiegende Problematik in Erscheinung tritt, so erfolgen verwaltungsintern ad hoc und individuell auf den jeweiligen Fall bezogene Abstimmungen. Naturgemäß ergibt sich hier der häufigste Zusammenarbeitskontakt z. B. mit dem Jugendamt.

 

Förderung der  interkontinentalen Verständigung

 

Die interkontinentale Verständigung ist lediglich zu einem kleineren Teil gefragt, da nur etwa 20 Prozent der hiesigen Asylpersonen von einem anderen Kontinent stammen. Ein Großteil hiervon stammt wiederum aus China und Vietnam, die sprachlich fast kaum erreichbar sind. Darüber hinaus halten sich diese Personen auch kaum oder nur sehr unregelmäßig in Wermelskirchen auf.

 

Vier Fünftel der Asylpersonen hier stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Hier ist ein ständiges Bemühen darum, Lebens- und Verhaltensweisen der hiesigen einheimischen Bevölkerung, z. B. Regeln im Tages- und Wochenverlauf (z. B. Ruhezeiten), Energiesparen, Müllvermeidung und  -trennung usw., den asylsuchenden Personen zur Kenntnis zu bringen.

 

Diese Bemühungen zeigen leider nur einen geringfügigen Erfolg, was u. a. am Fehlen möglicher Konsequenzen (Beispiel: Ein einheimischer Wohnungsnutzer muss mit der Kündigung rechnen, wenn er dauerhaft gegen die Regeln der Hausordnung verstößt, ein Asylbewerber nicht.).

 

Förderung freiwilliger Ausreisen

 

Es erfolgte auf Nachfrage auch jeweils eine Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten freiwillig auszureisen. Hierbei bestand ein Zusammenwirken mit der Beratungsstelle für freiwillige Ausreisen bei der Kreisverwaltung.

 

Insgesamt sind in 2003 zweiundvierzig Personen freiwillig und offiziell ausgereist (also nicht untergetaucht).

 

Gefördert wurde die Ausreise außer über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch durch finanzielle Mittel von IOM (International Office for Migration) mit den entsprechenden Rückkehrerprogrammen und auch mit Gegenständen aus dem städtischen Möbellager (Elektroartikel, Möbel usw.).

 

Zoll- und Reisefragen wurden mit entsprechenden Behörden ebenso abgeklärt.

 

Regelmäßige Sprechzeiten in Übergangshäusern und im Rathaus

 

Sprechzeiten wurden an den genannten Orten regelmäßig durchgeführt.

 

Angebot von Fahrten zur Ausländerbehörde

 

Es bestand hierbei das grundsätzliche Angebot zu zwei Terminen je Monat; die Fahrten wurden jedoch nur durchgeführt, wenn zuvor Mitfahranmeldungen vorlagen. Darüber hinaus wurden in Einzelfällen  - allerdings recht häufig - Verlängerungen der Ausweise durch den Unterzeichner bewirkt, der die Ausländerbehörde auf An- oder Abreise nach/von Wermelskirchen aufsuchte.

 

Aus den vorstehenden Ausführungen ist ersichtlich, dass die Erfüllung der Zielvorgaben allesamt

 

-                     ständige laufende Praxis sind oder

-                     auftragsgemäß im Rahmen des Betreuungskonzeptes erledigt wurden/werden.

 

Sofern Vorgaben nicht oder nur eingeschränkt erledigt wurden/werden, ist dies entsprechend begründet.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Zielvorgaben Betreuungskonzept

-          Aussiedler

-          Ausländische Flüchtlinge

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift