Beschlussvorschlag: Der Ausschuss
nimmt den Bericht der Verwaltung zum Erreichen der Zielvorgaben im Betreuungskonzept
für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge zur Kenntnis und stellt fest, dass
die Zielvorgaben durch die Verwaltung beachtet wurden und die Betreuung der
genannten Personengruppen ausreichend ist. Sachverhalt: Der Sozialausschuss hat in seiner
17. öffentlichen Sitzung am 10.10.2002 - TOP 8 a) - im Zusammenhang mit dem
Betreuungskonzept für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge Zielvorgaben
beschlossen, über deren Erreichung lt. weiterem Beschluss des Sozialausschusses
vom 13.03.2003 - öffentliche Sitzung, TOP 3.1 - zu gegebener Zeit seitens der
Verwaltung berichtet werden sollte. Die Übersicht der Zielvorgaben ist dieser
Sitzungsvorlage nochmals beigefügt. Im einzelnen wird folgendes
ausgeführt: Bereich Aussiedler
Vermittlung in Sprachkurse
Spätaussiedler und deren Ehegatten und Abkömmlinge können,
soweit sie im Wege des Aufnahmeverfahrens eingereist sind, in besonderen
Lehrgängen die deutsche Sprache erlernen oder bereits vorhandene Kenntnisse
erweitern. Nur mit deutschen Sprachkenntnissen haben sie gute Chancen, sich zu
integrieren und einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Daher gehören die
Motivation zum Besuch der Deutschkurse und Hilfen bei der Vermittlung in die
entsprechenden Maßnahmen zu einem wichtigen und ständigen Bestandteil der
Betreuungsarbeit. Seit Jahren werden intensive Zusammenarbeit, Kooperation und
Austausch mit den zuständigen Behörden, Schulen, Verbänden und anderen
Institutionen erfolgreich durchgeführt. Spätaussiedler, die zum Kreis der Erwerbspersonen gehören
und Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, werden durch das Arbeitsamt
gefördert und können an einem sechsmonatigen Deutsch-Sprachlehrgang mit
ganztägigem Unterricht teilnehmen. Junge Spätaussiedler unter 27 Jahren erhalten Beihilfen für
ihre schulische und berufliche Eingliederung nach den Garantiefondsrichtlinien
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gefördert
werden Kinder und Jugendliche beim Besuch von Regelklassen oder Besuch von
Förderschulen mit Internatsunterbringung, aber auch nicht mehr schulpflichtige
Jugendliche. Ansprechpartner ist das
Jugendgemeinschaftswerk in Bergisch Gladbach. Die Vermittlung der Teilnahme an
studienbezogenen Sprachkursen wird von der Otto Benecke Stiftung e.V.
übernommen. Vermittlung in Deutschkurse der VHSPersonen, die den Status “Spätaussiedler” nicht
besitzen, Mütter von Kleinkindern, Rentner oder Spätaussiedler, die die bereits
erworbenen Sprachkenntnisse verbessern möchten, werden in die Deutschkurse der
VHS vermittelt. Da die Maßnahmen nach den sog. Garantiefondsrichtlinien über
die Sozialämter der Kreise oder kreisfreien Städte oder aber nach dem
Arbeitsförderungsgesetz über Arbeitsämter beantragt und bewilligt werden, steht
der Verwaltung kein statistisches Zahlenmaterial zu Verfügung. Hilfen zur Entwicklung von beruflichen Perspektiven
und damit Vermittlung in Arbeit
Neben der Förderung der Schulausbildung, des Studiums und
Vermittlung in die Sprachkurse wird die berufliche Eingliederung gefördert.
Hierbei werden Hilfen bei Anerkennung von Zeugnissen, Schul- und
Hochschulabschlüssen, beruflichen Qualifikationen, als auch bei der Suche nach
einem Arbeitsplatz, Zusammenstellung von Bewerbungsunterlagen,
Vorstellungsgesprächen geleistet. Spätaussiedler, die ihre beruflichen Qualifikationen verbessern wollen, werden bei der Suche und
Vermittlung in die beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen begleitet. Sprachförderung in Grundschulen
Eine Maßnahme ist im November 2000 an der Schwanenschule angelaufen.
Eine ehemalige Lehrerin unterrichtet wöchentlich zwei Doppelstunden auf
Honorarbasis. Zur Zeit nehmen an der Maßnahme sieben Kinder teil. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die Maßnahme als für die
Stadt Wermelskirchen äußerst positiv im Projektverzeichnis der
Integrationsmaßnahmen in NRW mit dem Titel “n o t i e r t” aufgeführt
wurde (Herausgeber: Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische
Flüchtlinge des Landes NRW)! Im Sozialausschuss wurde über diese Maßnahme
bereits separat berichtet. Hausaufgabenhilfe
Bei Bedarf können Spätaussiedlerkinder die bestehenden
Angebote der zuständigen Schulen in Anspruch nehmen. In begründeten Fällen, z. B. bei Lese- oder Schreibschwächen, besteht
die Möglichkeit, die Förderungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu
beantragen.
Durchführung eines Nachbarschaftsfestes am Igelweg im September 2003
Über die Durchführung des Nachbarschaftsfestes wurde im
Sozialausschuss bereits berichtet. Kooperation mit
ortsansässigen Vereinen und Verbänden zur Vermittlung von Freizeitangeboten für
Kinder und Jugendliche Aufgrund der angespannten
Haushaltslage ist es bisher nicht gelungen, eigenständige Initiativen zur
Freizeitgestaltung bei kirchlichen Institutionen oder Vereinen anzusiedeln;
daher wird auf deren vorhandene Angebote zurückgegriffen. Bereich
ausländische Flüchtlinge
Kinderbetreuung in den Übergangshäusern
Beltener Str. 15/17 und Südstr. 5
An beiden genannten Standorten
findet in der Regel wöchentlich zweimal eine Kinderbetreuung statt, die sich
sowohl auf die Vorschulkinder, wie auch die bereits etwas älteren Kinder
erstreckt. Diese Betreuungsbemühung erfolgt bereits langjährig. Die Betreuung wird an beiden
Standorten zumeist durch jeweils zwei Betreuerinnen durchgeführt, die über die
Evangelische Kirchengemeinde in diese Tätigkeit vermittelt wurden und ebenso
über diese Gemeinde ihr Honorar erhalten, dass sich zum überwiegenden Teil
durch einen Zuschuss der Stadt Wermelskirchen finanziert. Unterstützt wird
diese Maßnahme von Seiten der Verwaltung durch Gestellung von Raum und
Inventar, aber auch durch die Bereitstellung von Spielmaterialien. Aufgrund freiwilliger Ausreisen hat
sich an beiden Orten die Zahl der teilnehmenden Kinder reduziert. Vermittlung der Kinder in Kindergärten und
Schulen
Der Übergang der im Kindergarteneintrittsalter befindlichen
Kinder in die verschiedenen Kindergärten erfolgt im allgemeinen ohne
irgendwelche Schwierigkeiten und Probleme. Das liegt zum einen daran, dass die
Eltern oder Elternteile bereits frühzeitig durch die Sozialbetreuer über die
Kindergärten informiert werden, aber auch an den bereitgestellten
Aufnahmekapazitäten und der Aufnahmebereitschaft der städtischen,
konfessionellen und freien Einrichtungen. Der Übergang zur Grundschule als Regelschule ist zumeist
ebenso frei von irgendwelchen Problematiken, da bereits frühzeitig vom
Schulverwaltungsamt die Aufforderungen zur Anmeldung verschickt werden. Nur in
ganz seltenen Einzelfällen kommt es zu Versäumnissen bei der Anmeldung, jedoch
wird dies bei Erinnerung zumeist umgehend nachgeholt. Hilfen bei der Schulanmeldung durch beratende Gespräche
erfolgen laufend; Schulmaterial wird gemäß Verfügbarkeit und nachgewiesenem
Bedarf kostenfrei ausgegeben (es verbleibt jeweils ein von den Eltern selbst zu
tragender Rest). Unterstützung der
Lehrer und Kindergärtnerinnen bei Einzelfallproblemen
Im Kindergarten treten normalerweise keine bedeutsamen
Probleme auf, es sei denn, dass ein Kind unentschuldigt fehlt und deswegen
nachgefragt wird. Im Schulbereich sind Unterstützungen insbesondere dann
erforderlich, wenn Kinder von der Regel- zu einer Sonderschule wechseln sollen
oder auch bei der Behebung von Fehlzeiten. Ein Intervenieren in den Schulen selbst erfolgt überwiegend
nur auf Bitten der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte; dies deshalb, da die
Schulen weitgehend versuchen, schulische Probleme oder Konflikte selbst zu
regulieren oder jedoch mit Hilfe der RAA (Regionale Arbeitsstelle für
schulische Seiteneinsteiger). Alphabetisierungskurs
für Asylbewerberkinder
Der o.g. Kurs läuft seit Beginn des Schuljahres 2002/03
angegliedert an die GS Schwanenschule und es nehmen derzeit sechzehn Kinder und
Jugendliche daran teil im Alter zwischen sechs bis dreizehn Jahren – acht
davon stammen aus dem Asylbereich. Sporadisch nur findet ein Austausch zwischen den Lehrkräften
und der Betreuung der Sozialverwaltung statt, da die teilnehmenden Asylkinder
allerseits gut bekannt sind. Eine Vielzahl der teilnehmenden Kinder ist für den
Übergang in eine Regelschule zu alt oder zu wenig beschult; Ausnahmen hiervon
werden durch RAA oder Schwanenschule vermittelt. Hilfen bei der
Vermittlung von Arbeitsangeboten
Im Hinblick auf die Vermittlung in Arbeit wird eine laufende
Betreuung durchgeführt. Neben den Hinweisen auf die verschiedenen
Informationsmöglichkeiten wurde stetig konkrete Unterstützung gewährt in Form
von Kontaktaufnahmen zu potentiellen Arbeitgebern, durch das Erstellen von
Bewerbungsunterlagen, durch die Beantragung der Arbeitserlaubnisse und durch
sonstige Rückfragen beim Arbeitsamt. Permanent wurde persönlicher Kontakt zu
den Mitarbeiterinnen der Jobvermittlung gehalten. Insgesamt konnten in den
vergangenen zwölf Monaten ca. fünfzehn Personen kurz- bis mittelfristig, in
Ausnahmefällen auch langfristig in Arbeit gebracht werden. Vermittlung in
Deutschkurse der VHS
Im Jahre 2003 konnten insgesamt zweiundzwanzig Personen in
Deutschkurse bei der VHS vermittelt werden. Davon nahmen ca. 40 Prozent nur an
Grundlagenkursen teil, während sich die überwiegende Zahl auch auf eine
Fortsetzung einließ. Seit Beginn des
Frühjahrssemesters 2003 sind Empfänger von Asylbewerberleistungen und
Sozialhilfe nicht mehr von Kurskosten bei diesen Sprachkursen befreit. Aus
diesem Grunde wurden je Person 50 % der Kosten durch die Verwaltung übernommen,
während die restlichen 50 % vorgelegt wurden, jedoch ratenweise zurückgezahlt werden
mussten. Begleitend bestand hier eine rege Kommunikation zwischen der Betreuung
und der VHS. Durchführung eines
Nachbarschaftsfestes an einem noch festzulegenden Standort in 2004 Die Durchführung eines solchen Festes erscheint derzeit als
wenig angezeigt – insbesondere aus Ermangelung eines geeigneten
Standortes. Ermangelung des Standortes, weil entweder die Belegung der
jeweiligen Unterkunft zu gering ist, um ein kostenintensives Fest in die Wege
zu leiten, andererseits z. B. in der Beltener Straße die Belegung durchaus
angemessen wäre, jedoch die kontinuierlich anhaltenden Spannungen mit der
Nachbarschaft voraussichtlich nicht den beabsichtigten Zweck, eben die positive
Kontaktförderung miteinander, zeitigen würden. Dies war beispielsweise im
Sommer 2003 so im Igelweg in Braunsberg, wo Aussiedler untergebracht sind. Hausaufgabenhilfe
Eine gesonderte Hausaufgabenhilfe findet für die Kinder aus
asylsuchenden Familien nicht statt; andererseits besteht jedoch die Möglichkeit
an den an den Grundschulen und der Hauptschule bestehenden Angeboten
teilzunehmen. Beibehaltung des
derzeit verwaltungsinternen
Arbeitskreises
Ein offizieller verwaltungsinterner Arbeitskreis besteht
derzeit nicht – erscheint aus heutiger Sicht auch nicht unbedingt
erforderlich, da eine wesentliche Übereinstimmung in grundsätzlichen Fragen
besteht, sich die alltägliche Betreuungsarbeit jedoch überwiegend einer
Vielzahl kleiner Problematiken oder Bedürfnisse annehmen muss. Sofern allerdings eine schwerwiegende Problematik in
Erscheinung tritt, so erfolgen verwaltungsintern ad hoc und individuell auf den
jeweiligen Fall bezogene Abstimmungen. Naturgemäß ergibt sich hier der
häufigste Zusammenarbeitskontakt z. B. mit dem Jugendamt. Förderung der interkontinentalen Verständigung
Die interkontinentale Verständigung ist lediglich zu einem
kleineren Teil gefragt, da nur etwa 20 Prozent der hiesigen Asylpersonen von
einem anderen Kontinent stammen. Ein Großteil hiervon stammt wiederum aus China
und Vietnam, die sprachlich fast kaum erreichbar sind. Darüber hinaus halten
sich diese Personen auch kaum oder nur sehr unregelmäßig in Wermelskirchen auf. Vier Fünftel der Asylpersonen hier stammen aus dem
ehemaligen Jugoslawien. Hier ist ein ständiges Bemühen darum, Lebens- und
Verhaltensweisen der hiesigen einheimischen Bevölkerung, z. B. Regeln im Tages-
und Wochenverlauf (z. B. Ruhezeiten), Energiesparen, Müllvermeidung und -trennung usw., den asylsuchenden Personen
zur Kenntnis zu bringen. Diese Bemühungen zeigen leider nur einen geringfügigen
Erfolg, was u. a. am Fehlen möglicher Konsequenzen (Beispiel: Ein einheimischer
Wohnungsnutzer muss mit der Kündigung rechnen, wenn er dauerhaft gegen die
Regeln der Hausordnung verstößt, ein Asylbewerber nicht.). Förderung
freiwilliger Ausreisen
Es erfolgte auf Nachfrage auch jeweils eine Beratung
hinsichtlich der Möglichkeiten freiwillig auszureisen. Hierbei bestand ein
Zusammenwirken mit der Beratungsstelle für freiwillige Ausreisen bei der
Kreisverwaltung. Insgesamt sind in 2003 zweiundvierzig Personen freiwillig
und offiziell ausgereist (also nicht untergetaucht). Gefördert wurde die Ausreise außer über die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz auch durch finanzielle Mittel von IOM
(International Office for Migration) mit den entsprechenden
Rückkehrerprogrammen und auch mit Gegenständen aus dem städtischen Möbellager
(Elektroartikel, Möbel usw.). Zoll- und Reisefragen wurden mit entsprechenden Behörden
ebenso abgeklärt. Regelmäßige
Sprechzeiten in Übergangshäusern und im Rathaus
Sprechzeiten wurden an den genannten Orten regelmäßig
durchgeführt. Angebot von
Fahrten zur Ausländerbehörde
Es bestand hierbei das grundsätzliche Angebot zu zwei
Terminen je Monat; die Fahrten wurden jedoch nur durchgeführt, wenn zuvor
Mitfahranmeldungen vorlagen. Darüber hinaus wurden in Einzelfällen - allerdings recht häufig - Verlängerungen
der Ausweise durch den Unterzeichner bewirkt, der die Ausländerbehörde auf An-
oder Abreise nach/von Wermelskirchen aufsuchte. Aus den vorstehenden Ausführungen ist ersichtlich, dass die
Erfüllung der Zielvorgaben allesamt -
ständige
laufende Praxis sind oder -
auftragsgemäß
im Rahmen des Betreuungskonzeptes erledigt wurden/werden. Sofern Vorgaben nicht oder nur eingeschränkt erledigt
wurden/werden, ist dies entsprechend begründet. Anlage/n: Zielvorgaben Betreuungskonzept -
Aussiedler -
Ausländische Flüchtlinge
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