Vorlage - 0006/2017  

 
 
Betreff: Neubau eines Hallenbades - Prüfung von Förderungsmöglichkeiten - Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Entscheidung
01.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus nimmt den Sachstandsbericht der Verwalung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 u. a. beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, intensiv nach Förderungsbeihilfen für die Förderung eines Hallenbadneubaus und des Baus einer Kunstrasenanlage bis zum Ende des 1. Quartals 2017 zu suchen und im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus über das Ergebnis zu berichten. Gleiches gilt für mögliche Kooperationspartner wie Krankenhaus, physikalische Therapie-Anbieter etc. (Neubau eines Hallenbades - Vorlage: RAT/3565/2016-1).

 

Die von der Verwaltung durchgeführte Prüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Förderungsmöglichkeiten:

 

Die Fragestellung wurde am 04.02.2017 für den Bereich „Neubau eines Hallenbades“ und „Umwandlung einer Tennensportanlage in eine Kunstrasenanlage“ mit dem zuständigen Referatsleiter des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen besprochen.

 

Förderung durch Sportpauschale (Pauschalförderung):

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine Sportförderung von Einzelmaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen seit Einführung der Sportpauschale nicht mehr möglich ist. Die Sportpauschale ist seinerzeit auf Wunsch der Kommunen eingeführt worden, um die Sportfördergelder des Landes gezielt vor Ort einsetzen und die Maßnahmenentscheidung vor Ort treffen zu können. Die Sportpauschale wird jährlich an die Kommunen ausgezahlt. Die Stadt Wermelskirchen erhält pro Jahr rd. 96.000 € als Sportpauschale.

 

Förderung von herausragenden Sportstätten (Einzelförderung):

Eine Ausnahme stellt die Förderung von herausragenden Sportstätten dar, die das Land im Rahmen von Einzelmaßnahmen fördert. Die Landesregierung fördert in diesen Fällen die Modernisierung, den Um- und Neubau sowie den Erwerb von Sportstätten mit herausragender Bedeutung. Ziel ist eine bedarfsdeckende Sportstätteninfrastruktur für das Hochleistungstraining, für Wettkämpfe und Spitzensportveranstaltungen auf nationalem und internationalem Niveau. Beide Maßnahnen (Neubau Hallenbad und Kunstrasenanlage) erfüllen diese Kriterien nicht.

 

Investitionsförderprogramm des Bundes (Pauschalförderung):

Darüber hinaus werden derzeit Mittel aus dem Investitionsförderprogramm des Bundes an die Kommunen ausgezahlt. Auch diese Beträge werden pauschal gewährt. Eine Maßnahmenentscheidung wird jeweils vor Ort getroffen. Im Jahr 2016 hat die Stadt Wermelskirchen einen Betrag in Höhe von rd. 80.000 € aus diesem Programm erhalten. Für das Jahr 2017 ist lt. Land NRW eine nochmalige Zahlung in Höhe von weiteren rd. 80.000 € geplant.

 

Förderung Gute Schule 2020 (Pauschalförderung):

Im Rahmen dieses Förderprogramms stellen Land und Bund den Kommunen Fördermittel für die Modernisierung der Schulen zur Verfügung. Diese Mittel können auch in Sportstätten investiert werden, sofern dort Schulsport durchgeführt wird. Die Stadt Wermelskirchen erhält aus diesem Förderprogramm innerhalb der nächsten 4 Jahre insgesamt rd. 1.700.000 €. Auch hierbei handelt es sich um eine pauschale Förderung, über deren Einsatz vor Ort in der Kommune entschieden wird.

 

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (Einzelförderung):

Bewerbungen für die Förderung der Sanierung/den Neubau des/eines Hallenbades sowie der Errichtung einer Kunstrasenanlage wurden mit Datum vom 05.11.2015 beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht. Mit Schreiben vom 01.03.2016 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung mitgeteilt, dass die beiden Projekte der Stadt Wermelskirchen nach fachlicher Bewertung nicht ausgewählt worden sind.

 

Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzeopt für Burscheid und Wermelskirchen:

Derzeit wird verwaltungsintern geprüft, ob der Neubau eines Hallenbades im Rahmen des anstehenden „Integrierten Entwicklungs- und Handflungskonzeptes für Burscheid und Leichlingen“ platziert werden und in diesem Rahmen eine Förderung erfolgen kann. Sobald hier konkrete Aussagen getroffen werden können, wird die Verwaltung den Ausschuss entsprechend informieren. Eine Förderung der Kosten für den Bau der Kunstrasenalge in Dabringhausen ist nicht möglich, da mit der Maßnahme im Förderungssinn bereits begonnen wurde und mit einer Fertigstellung der Maßnahme bereits gegen Mitte 2017 zu rechnen ist.

 

Kooperationsmöglichkeiten

Die Prüfung der Einbindung von denkbaren Kooperationspartner wie Krankenhaus, physikalische Therapie-Anbieter etc. in den laufenden Betrieb eines neuen Bades kann derzeit noch nicht erfolgen, da weder das Raumprogramm, noch das Angebotskonzept des neuen Bades feststehen..


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: