Beschlussvorschlag: Der Ausschuss
nimmt die Aufstellung der genauen Kosten für die Grundsicherung im Jahr 2003
und die daraus resultierenden Einsparungen im Bereich des
Bundessozialhilfegesetzes zur Kenntnis. Sachverhalt: In der 23. öffentlichen Sitzung des
Sozialausschusses am 13.11.2003 - TOP 4
- wurde die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 230.000 € bei
der Haushaltsstelle 1.485.781.0.9 “Leistungen der Grundsicherung”
behandelt. Die Verwaltung wurde gebeten, dem
Sozialausschuss in der nächsten Sitzung eine Aufstellung der genauen Kosten für
die Grundsicherung (GSiG) im Jahr 2003 sowie die dadurch eingesparten
Mittel im Bereich des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) vorzulegen. Es ergibt sich folgende Übersicht:
Die Landeserstattung betrug im Jahr
2003 = 111.958,34 €, so dass letztendlich von einem verbleibenden GSiG-Nettoaufwand
von 293.726,57 €, bezogen auf die Stadt Wermelskirchen, auszugehen
ist. Die durch die Grundsicherung eingesparten
Mittel im Bereich des BSHG (328.860,35 €) werden in Abstimmung
mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis in der Höhe der tatsächlich gewährten
Grundsicherung angesetzt, da deren Leistungsumfang deckungsgleich mit den
Aufwendungen nach dem BSHG ist. Zusätzlich gewährte Mehrbedarfe sollen die
früheren einmaligen Beihilfen abdecken. Die Berechnung der Steigerungsquote
durch die Dunkelziffer (anspruchsberechtigte Personen, die bisher keine
Leistungen in Anspruch genommen haben) liegt bei 56,32 %. Zur Berechnung dieses Prozentsatzes
wurde die Zahl der ehemaligen Sozialhilfefälle (= 87 Personen) als
Ausgangsgröße zugrunde gelegt. Hierzu wurde die Zahl der Neufälle (= 49 Personen),
also die Personen, die bisher keine Sozialhilfe erhalten haben, in Relation
gesetzt. Diese Zahl gibt speziell die
Steigerungsquote in Wermelskirchen wieder und weicht von der kreisweit
ermittelten Dunkelziffer, bei deren Berechnung auch die Heimfälle einbezogen
sind, ab. Den Überblick über die
Gesamtsituation der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung im Kreis vermittelt die Beschlussvorlage des
Rheinisch-Bergischen Kreises für die Sitzung des Ausschuss für Gesundheit und
Soziales am 25.02.2004, die als Anlage beigefügt ist. Anlage/n: Beschlussvorlage
des Rheinisch-Bergischen Kreises i. Sa. Grundsicherung (Jahresabschluss 2003)
für die Sitzung des dortigen Ausschuss für Gesundheit und Soziales am
25.02.2004
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||