Vorlage - RAT/0034/2004  

 
 
Betreff: Bericht der Verwaltung über die Ausgaben der Grundsicherung (GSiG) und im Zusammenhang damit über eingesparte Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
25.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Aufstellung der genauen Kosten für die Grundsicherung im Jahr 2003 und die daraus resultierenden Einsparungen im Bereich des Bundessozialhilfegesetzes zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der 23. öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am  13.11.2003 - TOP 4 - wurde die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 230.000 € bei der Haushaltsstelle 1.485.781.0.9 “Leistungen der Grundsicherung” behandelt.

 

Die Verwaltung wurde gebeten, dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung eine Aufstellung der genauen Kosten für die Grundsicherung (GSiG) im Jahr 2003 sowie die dadurch eingesparten Mittel im Bereich des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) vorzulegen.

 

Es ergibt sich folgende Übersicht:

 

GSiG Ausgaben 2003

GSiG Einnahmen 2003

BSHG Einsparungen 2003

Ehemalige Sozialhilfefälle 

ab 65 Jahre (51 Personen)           202.772,16 €

Ehemalige Sozialhilfefälle

18 – 64 Jahre (36 Personen)        176.238,38 €

                                                     379.010,54 €

Erstattungen anderer Sozialleistungsträger (Wohngeld, Rente)

 

 

                                     50.150,19 €

 

 

 

 
                                            328.860,35 €        

Neufälle

ab 65 Jahre (35 Personen)             50.812,02 €

Neufälle

18 – 64 Jahre (14 Personen)          31.257,54 €

dto.

 

 

                                       5.245,00 €

 

 

 

                                                                -

Gesamtausgaben/-einnahmen/

Restbetrag:                                 461.080,10 €

                                    

                                     55.395,19 €

                                           

                                            405.684,91 €                                                                                                               

 

Die Landeserstattung betrug im Jahr 2003 = 111.958,34 €, so dass letztendlich von einem verbleibenden GSiG-Nettoaufwand von 293.726,57 €, bezogen auf die Stadt Wermelskirchen, auszugehen ist.

 

Die durch die Grundsicherung eingesparten Mittel im Bereich des BSHG (328.860,35 €) werden in Abstimmung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis in der Höhe der tatsächlich gewährten Grundsicherung angesetzt, da deren Leistungsumfang deckungsgleich mit den Aufwendungen nach dem BSHG ist. Zusätzlich gewährte Mehrbedarfe sollen die früheren einmaligen Beihilfen abdecken.

 

Die Berechnung der Steigerungsquote durch die Dunkelziffer (anspruchsberechtigte Personen, die bisher keine Leistungen in Anspruch genommen haben) liegt bei 56,32 %.

 

Zur Berechnung dieses Prozentsatzes wurde die Zahl der ehemaligen Sozialhilfefälle (= 87 Personen) als Ausgangsgröße zugrunde gelegt. Hierzu wurde die Zahl der Neufälle (= 49 Personen), also die Personen, die bisher keine Sozialhilfe erhalten haben, in Relation gesetzt.

 

Diese Zahl gibt speziell die Steigerungsquote in Wermelskirchen wieder und weicht von der kreisweit ermittelten Dunkelziffer, bei deren Berechnung auch die Heimfälle einbezogen sind, ab.

 

Den Überblick über die Gesamtsituation der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Kreis vermittelt die Beschlussvorlage des Rheinisch-Bergischen Kreises für die Sitzung des Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 25.02.2004, die als Anlage beigefügt ist.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Beschlussvorlage des Rheinisch-Bergischen Kreises i. Sa. Grundsicherung (Jahresabschluss 2003) für die Sitzung des dortigen Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 25.02.2004

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja *)

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

entfällt

 

 

 

 

 

*) siehe VWH UA 485

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift