Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt den
Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2017
in der Fassung des vorgelegten Entwurfs (ggfs. „unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen…“).
Eine Ausfertigung der Feststellungsseite des Wirtschaftsplanes ist der Niederschrift der Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Allgemeines
Die Kattwinkelsche Fabrik wird seit dem 01.01.1999 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung -EigVO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.04.2005 ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen (§ 14 EigVO), der aus folgenden Teilen besteht:
Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Wirtschaftsplan ist in der endgültigen Fassung des Haushaltsplanes 2017 als Anlage aufzunehmen. Eine Stellenübersicht entfällt, da gem. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung der Eigenbetrieb Kattwinkelsche Fabrik kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet die Kattwinkelsche Fabrik der Stadt Wermelskirchen.
Eine Aufstellung, aus der diese Erstattungsbeträge im Einzelnen ersichtlich sind, ist dem Vorbericht des Städtischen Haushalts beigefügt. Der Zuschuss der Stadt Wermelskirchen wurde in Abstimmung mit der Kämmerei ermittelt.
Beratungsfolge
Gemäß § 4 EigVO hat der Rat der Stadt den Wirtschaftsplan festzustellen. Die Vorberatung erfolgt durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik. Die Feststellung ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 27.03.2017 vorgesehen.
Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2017
Erfolgsplan
Im Erfolgsplan wurden alle Erträge und Aufwendungen aufgenommen.
Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 weist als Jahresergebnis einen Jahresverlust von 515.650,00 € aus. Nach § 4 EigVO hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss über die Gewinnverwendung bzw. über die endgültige Deckung eines Verlustes, zu entscheiden. In dieser Höhe ist auch die Verlustabdeckung im Rahmen des städtischen Haushaltes berücksichtigt. Im Vorjahr war lediglich der liquiditätswirksame Verlust (490.150 €) im Haushaltsplan der Stadt zu berücksichtigt. Aufgrund einer Forderung der Gemeindeprüfungsanstalt hat die Stadt Wermelskirchen aber den kompletten Fehlbetrag zu tragen.
Vermögensplan
Der Vermögensplan enthält die vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen.
Bezüglich der einzelnen Positionen wird auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan verwiesen.
Stellenübersicht
entfällt
Finanzplan
Der Finanzplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschafts-jahres 2017 und die Planungen für die Jahre 2018 bis 2020. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2017 deckungsgleich.
Anlage/n: Wirtschaftsplan 2017
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