Vorlage - 0027/2017  

 
 
Betreff: 17. Nachtragsatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2017 
16. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Synopse § 12 Hauptsatzung  
101-17-1995_Entwurf Hauptsatzung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.12.2016. Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.


 


Sachverhalt:

 

Durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.11.2016, in welchem u.a. umfangreiche Änderung des §§ 45 und 46 Gemeindeordnung NRW und der §§ 3 ff. Entschädigungsverordnung NRW vorgenommen wurden, ist eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen an die akutelle Gesetzgebung notwendig geworden.

 

Durch die gesetzlichen Änderungen ist die Verwaltung verpflichtet, jährlich rund 33.100 € mehr aufzubringen. In diesem Betrag sind zunächst nur die zusätzlich aufzubringenden Kosten für die Aufwandsentschädigungen für die derzeit 8 Ausschussvorsitzenden (27.859,20 €) und für den zusätzlichen 2. stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden (5.223,60 €) enthalten. Zudem wurde die Entschädiugng für den stv. Fraktionsvorsitzenden vom 1-fachen auf den 1,5-fachen Satz von 290,20 erhöht (3.482,40 €).

 

Welche zusätzlichen Kosten durch die Neuregelungen des Verdienstausfalls entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

 

Ebenso erfolgt im Satzungsentwurf die vom Fachamt beantragte Änderung der Bezeichnung des Beirates für Menschen mit Behinderung. 

 

Die Verwaltung hat nach Information der Fraktionen einen Vorschlag erarbeitet, der mit der vorliegenden Beschlussvorlage dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.

 


Anlage/n:

 

- Synopse der Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung der Hauptsatzung

- 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen.
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Synopse § 12 Hauptsatzung (24 KB)      
Anlage 1 2 101-17-1995_Entwurf Hauptsatzung (13 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

001.001.001.5412000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR 36.565,00 €

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein, weil erst jetzt bekannt

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: