Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 01.07.2014.
Eine Ausfertigung der neu gefassten Zuständigkeitsordnung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Nach erfolgter Umbenennung des Beirates für Menschen mit Behinderung mit entsprechender Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung wurde es seinerzeit versäumt, diese Umbenennung auch in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 01.07.2014 abzubilden. Dies soll nun nachgeholt werden.
Ebenso wird in der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung unter Pkt. 4.1 (Beratende Mitglieder und Vertreter der Verwaltung) auf die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Soziales und Inklusion sowie unter Pkt. 7 (Zusammenarbeit mit Rat und Ausschüssen und Verwaltung) auf die mögliche beratende Teilnahme des/der Vorsitzenden an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Inklusion bzw. Rede- und Anhörungsrecht hingewiesen. Aus diesem Sachverhalt heraus ergibt sich, so die Meinung der Verwaltung, die Notwendigkeit der Erweiterung und Ergänzung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse.
Die geplanten Änderungen sind in der beiliegenden Übersicht synoptisch dargestellt. Ebenso ist ein Entwurf der 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung als Anlage beigefügt. Anlage/n:
- Synopse § 6 Zuständigkeitsordnung - Entwurf der 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung
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