Vorlage - 0039/2017  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Sozialplanung Rheinisch-Bergischer Kreis
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Inklusion Entscheidung
16.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 4 - Kurzkonzept-ipSoRBK PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales und Inklusion nimmt den Sachstandsbericht des Rheinisch-Bergischen Kreises  zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:


Der soziale Wandel hat erheblich an Dynamik gewonnen. Demografische Entwicklungen, Zuwanderung, zunehmende Ungleichheit und Ausgrenzung sind nur einige Entwicklungen, die die Lebensverhältnisse in Deutschland sowie in den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises beeinflussen.

Beispielsweise seien folgende Entwicklungen genannt:

  • Gemäß der aktuellen 1. Fortschreibung des Demografieberichts für den Rheinisch-Bergischen Kreis (Stand: 2014) wird sich die Bevölkerungsstruktur in Bezug auf die Gruppe der über 65-Jährigen bis zum Jahr 2030 verändern. Ihre Anzahl wird von 63.000 auf 80.000 Personen und damit um rund 27% anwachsen. Bei der Gruppe der über 80-Jährigen ergibt sich im gleichen Zeitraum eine Zunahme von 16.000 auf 24.500 Personen, was einem Zuwachs von 52% entspricht. Die Gruppe der Bevölkerung im Altersspektrum von 15–65 Jahren (Erwerbsfähige) wird dagegen von 183.000 auf 155.000 Personen schrumpfen und sich damit um 15% reduzieren.
  • In Bezug auf die Zahl der Pflegebedürftigen geht der Demografiebericht von einer Steigerung in diesem Zeitraum von rund 40 % aus. Vergleiche mit den Prognosen von IT.NRW legen die Vermutung nahe, dass die Entwicklung noch ausgeprägter verlaufen wird.
  • Im Jahr 2014 haben 11,2% aller im Rheinisch-Bergischen Kreis lebenden Kinder unter 15 Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Spreizung liegt zwischen 3,0% in Odenthal und 14,7% in Bergisch Gladbach.
  • Das Volumen der Sozialaufwendungen alleine beim Rheinisch-Bergischen Kreis für das Jahr 2015 beträgt mehr als 130 Mio. € (entspricht ca. 48% des Gesamthaushalts). Wird die Gegenfinanzierung, insbesondere durch Leistungen des Bundes/des Landes/Beiträge und Gebühren berücksichtigt, so verbleibt der Nettobetrachtung ein Volumen von rund 70 Mio. €, dass durch die kommunale Familie im Rheinisch-Bergischen Kreis zu tragen ist. Die Finanzaufwendungen im Sozialbereich sind in der Vergangenheit immer weiter angestiegen und haben in den letzten Jahren aufgrund der Fallzahlen- und Kostensteigerungen einen durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von ca. 4% erreicht. Die demografische Entwicklung wird diese Tendenz noch verstärken. Demgegenüber ist eine entsprechende Steigerung von Einnahmen und Erträgen in adäquater Höhe kaum anzunehmen.

Auch vor dem Hintergrund sich weiter verknappenden finanzieller und personeller Ressourcen ist es notwendig, diese Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls steuernd einzugreifen. In diesem Zusammenhang ist eine wesentliche Frage für Politik und Verwaltung, wie mit möglichst passgenauen, vorbeugenden Instrumenten mit geringem Aufwand soziale Problemlagen vermieden bzw. das soziale Gleichgewicht gesichert werden kann.

Auf gemeinsame Initiative und in Kooperation der Jugendhilfe- und Sozialdezernenten der kreisangehörigen Kommunen sowie den Vorständen der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände und der Geschäftsführung des Jobcenters im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde in 2015 eine Grundsatzkonzeption für den Aufbau und die Einführung eines integrativen und partizipativen Sozialplanungsprozesses im Rheinisch-Bergischen Kreis erarbeitet.

Durch die Sozialplanung sollen langfristig die sozialen Unterstützungsbedarfe und die Hilfebedürftigkeit der Bewohner des Rheinisch-Bergischen Kreises gemindert bzw. gänzlich vermieden werden und Angebote und Leistungen optimiert werden. Die Sozialplanung unterstützt diesen Steuerungsprozess, indem sie unter anderem die notwendige Informationsgrundlage schafft. Durch die laufende Erhebung und Auswertung ausgewählter statistischer Daten mit sozialräumlichen Bezug wird die Transparenz über soziale Zustände und Entwicklungen im Kreis und den Kommunen erhöht und somit die Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung verbessert.

Im September 2015 wurde mit Unterstützung des landesweiten Förderaufrufs „NRW hält zusammen…für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ mit dem Aufbau einer kreisweiten Sozialplanung begonnen. Dieser Ansatz und die damit einhergehenden Aufgabenstellungen bzw. weiteren strategischen Ansätze zur Ausgestaltung sozialer Infrastrukturen wurden durch Beschluss des Kreistags vom 24.09.2015 im Handlungsfeld „Wohnen und Leben“ in den Strategieprozess RBK 2020plus eingegliedert (s. Anlage 1).

Mit Beginn der Aufbauphase des Sozialplanungsprozesses im September 2015 wurden in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Kommunen und der Fachplanungen unter anderem die Bausteine für die Erstellung eines ersten Sozialberichts für den Rheinisch-Bergischen Kreis erarbeitet. In mehreren Workshops erfolgte beispielsweise

  • die Festlegung der Gebietseinteilung auf die Wohnplätze (s. Anlage 2)
  • die Auswahl demografischer und fachspezifischer Kennzahlen
  • die Erarbeitung eines Analysekonzepts
  • die Definition der Ziele und Erwartungen an den Sozialbericht (s. Anlage 3).

In einem weiteren Workshop wurde eingehend über die künftige Kommunikationsstruktur beraten. Nach dieser erfolgt die Ziel- und Maßnahmenformulierung für auffällige Wohnplätze in verschiedenen Prozessphasen mit einer zunehmenden räumlichen Fokussierung. In den unterschiedlichen Phasen werden verschiedene Akteure, u.a. auch die politischen Vertreter, in den Prozess eingebunden.

Herr Fischer, Sozialdezernent des Rheinisch-Bergischen Kreises, und Frau Hörstermann, Sozialplanerin im Rheinisch-Bergischen Kreis, werden das Projekt in der Sitzung vorstellen.

 

 


Anlage/n: ipSo-Grundsatzkonzept
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 4 - Kurzkonzept-ipSoRBK (263 KB) PDF-Dokument (368 KB)    

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: