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Betreff: |
Stellenplan 2017 - 1. Änderung |
Status: | öffentlich | | |
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Federführend: | Haupt- und Personalamt |
Beteiligt: | Kämmerei/Liegenschaften |
Bearbeiter/-in: | Weidner, Michael |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in den Stellenplan 2017 aufzunehmen.
Sachverhalt: Die Verwaltung schlägt eine Erweiterung des Stellenplans 2017 um folgende neuen Stellen vor: - Einrichtung einer neuen Stelle „Schulsozialarbeit Sekundarschule“ im Amt für Jugend, Bildung und Sport
Stellenumfang | : | 1,0 | Besoldung-/Entgeltgruppe | : | EG 11 TVöD-SuE | Produktzuordnung | : | 003.010.001 (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 59.400 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 9.700 € | Begründung | : | Die Schulsozialarbeit in der Sekundarschule soll durch eine zweite Vollzeitstelle ergänzt werden. Das Fachamt und die Schulleitung begründen dies wie folgt: - Soziales Lernen muss in den Klassen 5-7 umgesetzt und verankert werden.
Bei einer fünfzügigen Schule mit zunehmend heterogenen Klassen in denen die Leistungsspitze wegbricht. ist hier professionelle Unterstützung unumgänglich. Die Förderung ist alleine aufgrund der Anzahl der Klassen von einem einzelnen Schulsozialarbeiter nicht zu leisten. - Wie auch beim Schulneubau darf nicht unterschätzt werden, dass die Sekundarschule ein hoch differenziertes, inklusives System darstellt, in dem Individualität auch seinen beraterischen Raum braucht. Nur diese beiden Punkte kann eine Schulsozialarbeiterin nicht alleine abdecken.
- Aktuell benötigen mindestens 11 Familien/Kinder sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung. Das macht für einzelne Kinder täglichen Kontakt notwendig.
- Es ist dringend eine Konzepterstellung und Verankerung im System notwendig.
- Ab dem Schuljahr 2016/2017 muss die Sekundarschule in die Berufsorientierung einsteigen.
Gerade auch hier sind Jugendliche aus bildungsfernen Familien besonders zu unterstützen und (teilweise sehr zeitaufwändig) in diesem Prozess zu begleiten. Dazu gehört die Kooperationen mit Förderanbietern aus Industrie, Handwerk und Einzelhandel, mit verschiedenen öffentlichen Angebotsträgern oder besonders auch der ARGE und den Förderangeboten. Für etliche Kinder läuft das auf eine enge nachschulische Betreuung hinaus. - Die Bereitstellung eines Schulsozialarbeiters schon jetzt sichert eine notwendige Kontinuität im Entwicklungs- und Aufbaukontext der Schule ab.
- Bei nur einer weiterführenden Schule neben dem Gymnasium wird die Hauptlast der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Sekundarschule liegen. Es ist davon auszugehen, dass der Sekundarschule pro Jahr 10 bis 15 Schüler/innen mit diesem problematischen Hintergrund zugewiesen werden. Der Bedarfsdruck steigt demnach von Schuljahr zu Schuljahr.
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- Einrichtung einer neuen Stelle „Gartenmeister“ im Tiefbauamt
Stellenumfang | : | 1,0 | Besoldung-/Entgeltgruppe | : | EG 09 TVöD | Produktzuordnung | : | 001.007.001 (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 67.300 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 10.180 € | Begründung | : | Die erhofften Synergieeffekte durch die organisatorische Zusammenlegung von Friedhöfen und Betriebshof ist nicht in dem erwarteten Maße eingetreten. Die ehemals vorhandene Stelle eines Gartenmeisters soll daher erneut in den Stellenplan aufgenommen werden. Die Stelle beinhaltet vornehmlich folgende Aufgaben: - Verwaltung und Unterhaltung von Straßenbegleitgrün, Garten- und Parkanlagen sowie Außenanlagen städtischer Liegenschaften (einschl. Fremdvergaben und Überwachung der beauftragten Unternehmerleistungen).
- Durchführung von Baumpflegearbeiten
- Entwurf, Planung und Bau von Anlagen im zugewiesenen Arbeitsbereich.
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- Einrichtung einer neuen Stelle Facharbeiter für Grünflächenpflege und Forst im Tiefbauamt
Stellenumfang | : | 1,0 | Besoldung-/Entgeltgruppe | : | EG 06 TVöD | Produktzuordnung | : | 001.007.001 (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 51.000 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 5.100 € | Begründung | : | Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts der gewerblichen Betriebshofmitarbeiter kommt es zu vermehrten und zum Teil langfristigen Arbeitsaufällen, die die Funktionsfähigkeit des Betriebshofes in erheblichem Maße beeinträchigen. Der durchschnittliche Krankenstand der Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung lag im Jahr 2016 bei 4,25 Prozent. Der durchschnittliche Krankenstand der gewerblichen Beschäftigten im Betriebshof lag 2016 bei 13,42 Prozent (einschließlich langzeiterkrankte Beschäftigte). |
- Einrichtung einer neuen Stelle Facharbeiter für Straßenunterhaltung im Tiefbauamt
Stellenumfang | : | 1,0 | Besoldung-/Entgeltgruppe | : | EG 06 TVöD | Produktzuordnung | : | 001.007.001 (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 51.000 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 5.100 € | Begründung | : | Siehe Begründung unter Punkt 3 |
Darüber hinaus soll der Stellenplan wie folgt geändert werden: - Erhöhung des Stellenanteils für die Gleichstellungbeauftragte im Haupt- und Personalamt
Stellenumfang | : | 0,29 (alt) / 0,50 (neu) | Besoldung-/Entgeltgruppe | : | EG 11 TVöD | Produktzuordnung | : | 001.003.001 (100 v.H.) | Personalkostensteig./Jahr | : | rd. 16.000 € | Sachkostensteig./Jahr | : | 0 € | Begründung | : | § 16 Abs. 2 des Landesgleichstellunggesetzes NRW sieht vor, dass in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten Gleichstellungbeauftragte mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt werden sollen. |
- Umstellung einer vorhandenen Beamtenstelle im Bereich der Kämmerei
Stellenumfang | : | 1,0 (alt) / 1,0 (neu) | Besoldung-/Entgeltgruppe | : | A 11 LBesG NRW | Produktzuordnung | : | 013.003.001 (100 v.H.) – alt 001.009.001 (100 v.H.) - neu | Personalkostensteig./Jahr | : | 0 € | Sachkostensteig./Jahr | : | 0 € | Begründung | : | Die Stelle des Stadtförsters ist noch im Stellenplan enthalten, wurde jedoch aufgrund des Beitritts der Stadt Wermelskirchen zur Forstbetriebsgemeinschaft nicht mehr nachbesetzt. Die Stelle soll künftig mit einer Verwaltungsfachkraft besetzt und für Aufgaben der Fördermittelbearbeitung sowie der Umsatzsteuer verwendet werden. Bei den Fördermitteln ist neben der Akquise erforderlich, die Fördermittel zentral zu verwalten und zu überwachen insbesondere im Hinblick auf die korrekte Erstellung von Verwendungsnachweisen sowie den ordnungsgemäßen Abruf. Diesbezüglich handelt es sich um eine wirtschaftliche Maßnahme, die sich mehr als selbst finanzieren wird. Hinsichtlich der gestzlichen Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz ist es darüber hinaus erforderlich, die Verwaltung flächendeckend auf das neue Umsatzsteuerrecht zu untersuchen und vorzubereiten. Der Umfang in der Bearbeitung der Umsatzsteuer hat darüber hinaus schon in den letzten Jahren eine Komplexität und einen Aufwand erreicht, der eine personelle Ausdehnung auch unter Compliance-Gesichtspunkten erfordert. Es soll zunächst versucht werden, diesen Aufgaben im Umfange einer halben Stelle gerecht zu werden. |
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | | Nein | Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei: | | Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.) | Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest | Verpflichtungsermächtigung | 274.780 EUR | EUR | EUR | Jährliche zusätzliche Folgekosten: | EUR | | Keine | Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | | | Ja | | Nein | Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | | | Ja | | Nein | Wenn Ja, welche: | | | | | | | | | | | | |
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Stammbaum: |
RAT/3597/2016 |
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Stellenplan 2017 |
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Haupt- und Personalamt |
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Beschlussvorlage öffentlich |
RAT/3597/2016-1 |
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Stellenplan 2017 - 1. Änderung |
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Haupt- und Personalamt |
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Beschlussvorlage öffentlich |
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