Vorlage - RAT/3597/2016-1  

 
 
Betreff: Stellenplan 2017 - 1. Änderung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/3597/2016
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei/Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Weidner, Michael   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2017 
16. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Synopse Stellenplan 2016_2017_neu  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in den Stellenplan 2017 aufzunehmen.
 


Sachverhalt:
 

Die Verwaltung schlägt eine Erweiterung des Stellenplans 2017 um folgende neuen Stellen vor:

 

  1. Einrichtung einer neuen Stelle „Schulsozialarbeit Sekundarschule“ im Amt für Jugend, Bildung und Sport

 

Stellenumfang

:

1,0

Besoldung-/Entgeltgruppe

:

EG 11 TVöD-SuE

Produktzuordnung

:

003.010.001 (100 v.H.)

Personalkosten pro Jahr

:

rd. 59.400 €

Sachkosten pro Jahr

:

rd. 9.700 €

Begründung

:

Die Schulsozialarbeit in der Sekundarschule soll durch eine zweite Vollzeitstelle ergänzt werden. Das Fachamt und die Schulleitung begründen dies wie folgt:

  • Soziales Lernen muss in den Klassen 5-7 umgesetzt und verankert werden.

Bei einer fünfzügigen Schule mit zunehmend heterogenen Klassen in denen die Leistungsspitze wegbricht. ist hier professionelle Unterstützung unumgänglich. Die Förderung ist alleine aufgrund der Anzahl der Klassen von einem einzelnen Schulsozialarbeiter nicht zu leisten.

  • Wie auch beim Schulneubau darf nicht unterschätzt werden, dass die Sekundarschule ein hoch differenziertes, inklusives System darstellt, in dem Individualität auch seinen beraterischen Raum braucht. Nur diese beiden Punkte kann eine Schulsozialarbeiterin nicht alleine abdecken.
  • Aktuell benötigen mindestens 11 Familien/Kinder sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung. Das macht für einzelne Kinder täglichen Kontakt notwendig.
  • Es ist dringend eine Konzepterstellung und Verankerung im System notwendig.
  • Ab dem Schuljahr 2016/2017 muss die Sekundarschule in die Berufsorientierung einsteigen.

Gerade auch hier sind Jugendliche aus bildungsfernen Familien besonders zu unterstützen und (teilweise sehr zeitaufwändig) in diesem Prozess zu begleiten. Dazu gehört die Kooperationen mit Förderanbietern aus Industrie, Handwerk und Einzelhandel, mit verschiedenen öffentlichen Angebotsträgern oder besonders auch der ARGE und den Förderangeboten. Für etliche Kinder läuft das auf eine enge nachschulische Betreuung hinaus.

  • Die Bereitstellung eines Schulsozialarbeiters schon jetzt sichert eine notwendige Kontinuität im Entwicklungs- und Aufbaukontext der Schule ab.
  • Bei nur einer weiterführenden Schule neben dem Gymnasium wird die Hauptlast der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Sekundarschule liegen. Es ist davon auszugehen, dass der Sekundarschule pro Jahr 10 bis 15 Schüler/innen mit diesem problematischen Hintergrund zugewiesen werden. Der Bedarfsdruck steigt demnach von Schuljahr zu Schuljahr.

 

  1. Einrichtung einer neuen Stelle „Gartenmeister“ im Tiefbauamt

 

Stellenumfang

:

1,0

Besoldung-/Entgeltgruppe

:

EG 09 TVöD

Produktzuordnung

:

001.007.001 (100 v.H.)

Personalkosten pro Jahr

:

rd. 67.300

Sachkosten pro Jahr

:

rd. 10.180

Begründung

:

Die erhofften Synergieeffekte durch die organisatorische Zusammenlegung von Friedhöfen und Betriebshof ist nicht in dem erwarteten Maße eingetreten. Die ehemals vorhandene Stelle eines Gartenmeisters soll daher erneut in den Stellenplan aufgenommen werden.

Die Stelle beinhaltet vornehmlich folgende Aufgaben:

  • Verwaltung und Unterhaltung von Straßenbegleitgrün, Garten- und Parkanlagen sowie Außenanlagen städtischer Liegenschaften (einschl. Fremdvergaben und Überwachung der beauftragten Unternehmerleistungen).
  • Durchführung von Baumpflegearbeiten
  • Entwurf, Planung und Bau von Anlagen im zugewiesenen Arbeitsbereich.

 

  1. Einrichtung einer neuen Stelle Facharbeiter für Grünflächenpflege und Forst im Tiefbauamt

 

Stellenumfang

:

1,0

Besoldung-/Entgeltgruppe

:

EG 06 TVöD

Produktzuordnung

:

001.007.001 (100 v.H.)

Personalkosten pro Jahr

:

rd. 51.000 €

Sachkosten pro Jahr

:

rd. 5.100 €

Begründung

:

Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts der gewerblichen Betriebshofmitarbeiter kommt es zu vermehrten und zum Teil langfristigen Arbeitsaufällen, die die Funktionsfähigkeit des Betriebshofes in erheblichem Maße beeinträchigen.

Der durchschnittliche Krankenstand der  Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung lag im Jahr 2016 bei 4,25 Prozent. Der durchschnittliche Krankenstand der gewerblichen Beschäftigten im Betriebshof lag  2016 bei 13,42 Prozent (einschließlich langzeiterkrankte Beschäftigte).

 

  1. Einrichtung einer neuen Stelle Facharbeiter für Straßenunterhaltung im Tiefbauamt

 

Stellenumfang

:

1,0

Besoldung-/Entgeltgruppe

:

EG 06 TVöD

Produktzuordnung

:

001.007.001 (100 v.H.)

Personalkosten pro Jahr

:

rd. 51.000 €

Sachkosten pro Jahr

:

rd. 5.100 €

Begründung

:

Siehe Begründung unter Punkt 3

 

 

Darüber hinaus soll der Stellenplan wie folgt geändert werden:

 

  1. Erhöhung des Stellenanteils für die Gleichstellungbeauftragte im Haupt- und Personalamt

 

Stellenumfang

:

0,29 (alt) / 0,50 (neu)

Besoldung-/Entgeltgruppe

:

EG 11 TVöD

Produktzuordnung

:

001.003.001 (100 v.H.)

Personalkostensteig./Jahr

:

rd. 16.000 €

Sachkostensteig./Jahr

:

0 €

Begründung

:

§ 16 Abs. 2 des Landesgleichstellunggesetzes NRW sieht vor, dass in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten Gleichstellungbeauftragte mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt werden sollen.

 

  1. Umstellung einer vorhandenen Beamtenstelle im Bereich der Kämmerei

 

Stellenumfang

:

1,0 (alt) / 1,0 (neu)

Besoldung-/Entgeltgruppe

:

A 11 LBesG NRW

Produktzuordnung

:

013.003.001 (100 v.H.) – alt

001.009.001 (100 v.H.) - neu

Personalkostensteig./Jahr

:

0 €

Sachkostensteig./Jahr

:

0 €

Begründung

:

Die Stelle des Stadtförsters ist noch im Stellenplan enthalten, wurde jedoch aufgrund des Beitritts der Stadt Wermelskirchen zur Forstbetriebsgemeinschaft nicht mehr nachbesetzt.

Die Stelle soll künftig mit einer Verwaltungsfachkraft besetzt und für Aufgaben der Fördermittelbearbeitung sowie der Umsatzsteuer verwendet werden.

Bei den Fördermitteln ist neben der Akquise erforderlich, die Fördermittel zentral zu verwalten und zu überwachen insbesondere im Hinblick auf die korrekte Erstellung von Verwendungsnachweisen sowie den ordnungsgemäßen Abruf. Diesbezüglich handelt es sich um eine wirtschaftliche Maßnahme, die sich mehr als selbst finanzieren wird.

Hinsichtlich der gestzlichen Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz ist es darüber hinaus erforderlich, die Verwaltung flächendeckend auf das neue Umsatzsteuerrecht zu untersuchen und vorzubereiten. Der Umfang in der Bearbeitung der Umsatzsteuer hat darüber hinaus schon in den letzten Jahren eine Komplexität und einen Aufwand erreicht, der eine personelle Ausdehnung auch unter Compliance-Gesichtspunkten erfordert. Es soll zunächst versucht werden, diesen Aufgaben im Umfange einer halben Stelle gerecht zu werden.

 

 

 


Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Stellenplan 2016_2017_neu (23 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

274.780 EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
RAT/3597/2016   Stellenplan 2017   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/3597/2016-1   Stellenplan 2017 - 1. Änderung   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich