Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die aus der Anlage zur Niederschrift ersichtlichen Kostenbeteiligungen zu den verschiedensten Beratungsbereichen der Schuldnerberatung der AWO in Wermelskirchen zustimmend zur Kenntnis. Die
Kostenbeteiligungen sollen ab 01.07.2004 in Kraft treten und die
Finanzaufwendungen der Stadt für die Schuldnerberatung senken. Sachverhalt: Seit geraumer Zeit wird seitens der AWO-Schuldnerberatung in Wermelskirchen eine Kostenbeteiligung der Klientel an den Beratungsleistungen in den verschiedensten Bereichen in Erwägung gezogen. Die schließlich von den Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatung erarbeiteten und aus der Anlage zu dieser Vorlage ersichtlichen Gebühren wurden dann der Verwaltung vorgestellt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird verwaltungsseitig die Realisierung der vorgeschlagenen Rückeinnahmen begrüßt. Es ist
beabsichtigt, die Kostenbeteiligungen ab 01.07.2004 zu fordern. Der Einzug der
Beträge erfolgt durch die Schuldnerberatungstelle der AWO selbst und wird im
Zuge der jährlichen Zuschussabrechnung mit der Stadt in Abzug gebracht. Zum jetzigen
Zeitpunkt ist nicht abzusehen, welches Finanzaufkommen durch die Kostenbeteiligung
erreichbar ist. Hierüber wird die AWO-Schuldnerberatung zu gegebener Zeit
berichten. Anlage/n: Übersicht der
von der Schuldnerberatung erarbeiteten Kostenbeteiligungen der Klienten in den
verschiedensten Beratungsbereichen
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