Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 26.04.2016 (RAT 3369/2016) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2014 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.
Am 02.03.2017 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daraufhin jeweils einstimmig (zu Punkt 4 bei drei Enthaltungen) folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Jahr 2014 der Stadt Wermelskirchen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 101 (3) GO NRW dem Jahresabschluss 2014 der Stadt Wermelskirchen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk entsprechend der beigefügten Anlage. Der Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss beizufügen.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss 2014 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“
Als Anlage ist der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde bereits den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten.
Anlage/n: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
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