Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss als zuständiges Prüfungsorgan für die Prüfung der Gesamtabschlüsse der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 (RAT 3334/2016) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 auf die Südwestfalen-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu übertragen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Wermelskirchen einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar. Der Prüfungsbericht in gedruckter Form wurde den Ausschussmitgliedern auf ihre Fächer verteilt.
Die Gesamtbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 410.617.598,00 € ab. Die Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 weist einen Gesamtbilanzverlust von 6.614.091,09 € aus.
Am 02.03.2017 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Gesamtabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daraufhin einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den von der Südwestfalen-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Wermelskirchen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 116 (6) GO NRW i.V.m. § 101 (3) GO NRW dem Gesamtabschluss 2010 der Stadt Wermelskirchen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk entsprechend der beigefügten Anlage. Der Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beizufügen.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Gesamtabschluss 2010 der Stadt Wermelskirchen gem. § 116 (1) GO NRW i.V.m. § 96 (1) GO NRW zu bestätigen.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2010 gem. § 116 (1) GO NRW i.V.m. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“
Als Anlage ist der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses wurde bereits den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten.
Die Vorlage der Gesamtabschlüsse 2011 – 2014 erfolgt gemäß dem „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ zusammen mit dem geprüften Gesamtabschluss 2015 im weiteren Verlauf diesen Jahres.
Anlage/n: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
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