Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 545 – 549 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: 1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2017/2018 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2017 – 2021 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2016 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt derzeit nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolgten in der Zeit vom 15.02. bis 13.03.2017. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2017 über die in seine Zuständigkeit fallenden Produkte beraten und in seiner Sitzung am 20.03.2017 über die in der Zuständigkeit der Fachausschüsse fallenden Produkte.
Anlage/n: Anlage II – Änderungsnachweis
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