Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans „Große Ledder Süd“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den Entwurf des Bebauungsplanes DA Nr. 13 „Große Ledder Süd“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzprüfung und landschaftspflegerischem Begleitplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur öffentlichen Auslegung die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Sachverhalt:
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 09.05.2016 beschlossen, die Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 13 einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Nach amtlicher Bekanntmachung in den beiden örtlichen Tageszeitungen am 04.06.2016 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung vom 13.06.2016 bis zum 15.07.2016 durchgeführt. In diesem Verfahrensschritt wurden keine Anregungen oder Bedenken von Privatpersonen vorgebracht.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend angeschrieben und ebenfalls zu einer Stellungnahme bis zum 15.07.2016 aufgefordert.
In den Stellungnahmen wurde dabei teilweise gar nicht bzw. nur bedingt zwischen dem Verfahren FNP-Änderung und B-Plan Aufstellung unterschieden. Es sind von folgenden Trägern und Kommunen Stellungnahmen abgegeben worden:
Schreiben vom 15.06.2016 (Anlage 8)
Lediglich fünf der zwölf o.a. Behörden / TÖB (mit * markiert) haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Hinweise und Anregungen vorgebracht. Diese betrafen vorwiegend die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sowie die Bodendenkmalpflege.
Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise / Anregungen im B-Plan-Entwurf
Die Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW, des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Umweltbeauftragten der Stadt Wermelskirchen, die entstehende Überkompensation durch den großen Umfang an Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren, wurden durch die Herausnahme einer externen Ausgleichsfläche und in der Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans berücksichtigt. Zudem wird die Einrichtung eines Ökokontos und die Einspeisung der überschüssige Biotopwertpunkte auf einem Ökokonto als möglicher Lösungsansatz aufgenommen.
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wies auf die mögliche Entdeckung von Funden aus der Mittelsteinzeit hin. Folglich wurde hierzu eine Prospektion in Auftrag gegeben und ein Endbericht angefertigt.
Der Städtische Abwasserbetrieb merkte kleine Ergänzungen bei der Entwässerungsplanung an, welche in die Textlichen Festsetzungen und Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen wurden.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der FNP-Änderung gem. § 3 (2) BauGB
Der Bebauungsplanentwurf und die zugehörige Begründung wurde inzwischen vom Planungsbüro tr.architekten überarbeitet. Das Landschaftsarchitekturbüro Große – Kreyssig – Dr.Schönert hat den Landschaftspflegerischen Begleitplan erstellt und den Umweltbericht fortgeschrieben.
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zu FNP-Änderung kann nunmehr für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Hierzu ist ein Offenlagebeschluss des Rates der Stadt notwendig.
Parallele Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) und § 4a (2) BauGB
Parallel zur Offenlage werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ihnen wird eine Frist zur Abgabe der Stellungnahme von einem Monat eingeräumt.
Anlage/n:
Anlage 01 – Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW vom 25.07.2016 Anlage 02 – Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 12.07.2016 Anlage 03 – Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 02.08.2016 Anlage 04 – Stellungnahme Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen vom 16.06.2016 Anlage 05 – Stellungnahme Umweltbeauftragte der Stadt Wermelskirchen vom 09.08.2016 Anlage 06 – Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz NRW vom 09.06.2016 (nur digital) Anlage 07 – Stellungnahme Unitymedia NRW GmbH vom 24.06.2016 (nur digital) Anlage 08 – Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf vom 15.06.2016 (nur digital) Anlage 09 – Stellungnahme StraßenNRW vom 20.06.2016 (nur digital) Anlage 10 – Stellungnahme PLEdoc GmbH vom 15.06.2016 (nur digital) Anlage 11 – Stellungnahme IHK Köln vom 15.07.2016 (nur digital) Anlage 12 – Stellungnahme BEW GmbH vom 11.07.2016 (nur digital)
Anlage 13 – Planzeichnung 45. Änderung des Flächennutzungsplans „Große Ledder Süd“ Anlage 14 – Begründung einschließlich Umweltbericht (FNP)
Anlage 15 – Planzeichnung Bebauungsplan DA Nr. 13 „Große Ledder Süd“ Anlage 16 – Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Anlage 17 – Begründung einschließlich Umweltbericht (B-Plan) Anlage 18 – Artenschutzprüfung Anlage 19 – Landschaftspflegerischer Begleitplan
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